Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

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Elisabeth
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Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von Elisabeth »

Hallo,

ich bin derzeit Studentin und bin eben wegen eines Studienkredits in die Schuldenfalle geraten.
Weitere Stundungen sind nicht mehr möglich und als Studentin kann ich nicht mehr als 20 Stunden
pro Woche arbeiten, erwirtschafte also kein pfändbares Einkommen.

Nach meiner Recherche darf man ein schon begonnenes Studium weiterführen, wenn man sonst keine Ausbildung oder Studienabschluss besitzt ohne die RSB zu gefährden.

Sollte ich mich aber vielleicht trotzdem vorsorglich und eventuell umsonst exmatrikulieren falls mein Gläubiger doch einen Antrag auf Versagung der RSB stellt und dieser vom Insolvenzgericht bewilligt wird?

Wie kann / darf ich rausbekommen, ob mein Gläubiger beanstandet, dass ich studiere und daher keiner Vollzeitberufstätigkeit nachgehen kann? Da mein Gläubiger mein Studium gefördert hat, weiß er doch, dass ich studiere, der Versagungsgrund ist also schon bekannt und müsste sofort beanstandet werden - korrekt?

Aber ist es dann nicht zu spät, mich zu exmatrikulieren oder sollte ich mich vorsorglich und vielleicht
auch dann ohne Not mein Studium abbrechen?
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

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Hi Elisabeth,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?" geschaut?
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ichhabwasvergessen
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Wieso wird ein Studienkredit fällig, wenn das Studium noch nicht beendet wurde?

Wenn z.B. mangels Ausbildung nach vernünftigen Abwägungen kein pfändbares Einkommen zu erwirtschaften sein wird, wird die Erwerbsobliegenheit dadurch gewissermaßen aufgehoben. Es wäre dann also möglich, mit Volldampf weiter zu studieren ohne die RSB zu gefährden.

Hier scheint ein Gläubiger vorhanden zu sein, der wegen eines nicht erfolgten zügigen Studienabschlusses säuerlich reagieren könnte? Wurde ihm etwas versprochen, zugesagt oder in Aussicht gestellt, was nicht einzuhalten war? Und wenn ja, warum? Oder handelt es sich jetzt um ein anderes Studium als das, wofür der Studienkredit ehemals gewährt wurde?

Grundsätzlich halte ich die Idee, sich vorsorglich selber zu exmatrikulieren für wenig sinnvoll.
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Elisabeth
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von Elisabeth »

ichhabwasvergessen hat geschrieben: 12. Aug 2020, 19:35 Wieso wird ein Studienkredit fällig, wenn das Studium noch nicht beendet wurde?
Die Rückzahlungsphase wurde eingeleitet, weil die Frist für einen Leistungsnachweis nicht eingehalten wurde.
Dieser Leistungsnachweis ist allerdings mittlerweile erreicht, das Grundstudium habe ich erfolgreich absolviert - allerdings zu spät :cry:
Wenn z.B. mangels Ausbildung nach vernünftigen Abwägungen kein pfändbares Einkommen zu erwirtschaften sein wird, wird die Erwerbsobliegenheit dadurch gewissermaßen aufgehoben. Es wäre dann also möglich, mit Volldampf weiter zu studieren ohne die RSB zu gefährden.
So habe ich es auch verstanden. Nur sollte jetzt die Verkürzungs-Reform tatsächlich kommen, würde aber kurz nachdem ich mit erfolgreichem Studiumsabschluss arbeiten kann und dementsprechend verdienen, die Wohlverhaltensphase enden, das heißt es könnte noch ein paar Monate etwas gepfändet werden, was allerdings kaum den Gläubiger befriedigen dürfte.
Hier scheint ein Gläubiger vorhanden zu sein, der wegen eines nicht erfolgten zügigen Studienabschlusses säuerlich reagieren könnte? Wurde ihm etwas versprochen, zugesagt oder in Aussicht gestellt, was nicht einzuhalten war? Und wenn ja, warum? Oder handelt es sich jetzt um ein anderes Studium als das, wofür der Studienkredit ehemals gewährt wurde?
Nein, das aktuelle Studium wurde vom Gläubiger mittels Kredit gefördert, jedoch wurde die Frist für den Zwischennachweis um 1 Semester überzogen.
Grundsätzlich halte ich die Idee, sich vorsorglich selber zu exmatrikulieren für wenig sinnvoll.
Im möchte ungern abbrechen, denn dann wäre alles umsonst gewesen, aber ich muss auch mit meinen Schulden zu Rande kommen, ich kann weder tilgen und wahrscheinlich auch nicht mehr stunden. Ich befürchte nur, dass wenn ich mich nicht VORHER exmatrikuliere, und ein Versagungsantrag gestellt wird - z.B. erst nach einem Jahr nach Verfahrensbeginn, es dann zu spät ist, mich zu exmatrikulieren und die RSB scheitert.

Wie kann ich vor dem Verfahren, also bevor die Erwerbsobliegenheit eintritt, herausfinden, ob Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter (Reform-Änderung) einen Versagungsantrag stellen? Ich möchte ja meinen Pflichten nachkommen und alles richtig machen.
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caffery
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von caffery »

Elisabeth hat geschrieben: 12. Aug 2020, 19:16 Wie kann / darf ich rausbekommen, ob mein Gläubiger beanstandet, dass ich studiere und daher keiner Vollzeitberufstätigkeit nachgehen kann?
Überhaupt nicht. Das muss man schon "drauf ankommen lassen". Einem Versagungsantrag mit einer Exmatrikulation zu begegnen - sozusagen um das Risiko zu heilen - ist schon ziemlich abenteuerlich.

Die Rechtsprechung sagt dazu recht einhellig, dass ein Studium bzgl. eines Versagungsrisikos unschädlich ist, wenn es sich um ein Erststudium handelt und die Regelstudienzeit nicht überschritten wird.

Alles andere ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Ganz grundsätzlich frage ich mich bei der Geschichte aber: Willst Du unbedingt jetzt einen Insolvenzantag stellen und wenn ja warum? Oder glaubst Du jetzt einen Insolvenzantrag stellen zu müssen und wenn ja warum?

Oder BIST Du schon im Verfahen? So ganz habe ich das nicht verstanden...
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Elisabeth
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von Elisabeth »

caffery hat geschrieben: 12. Aug 2020, 20:47 Die Rechtsprechung sagt dazu recht einhellig, dass ein Studium bzgl. eines Versagungsrisikos unschädlich ist, wenn es sich um ein Erststudium handelt und die Regelstudienzeit nicht überschritten wird.
Leider wurde die Regelstudienzeit überschritten, daher habe ich ja den Studienkredit verloren und muss mich seitdem neben meinem Vollzeitstudium selbst finanzieren. Den schwierigsten Teil, das Grundstudium, habe ich aber mittlerweile.
Ganz grundsätzlich frage ich mich bei der Geschichte aber: Willst Du unbedingt jetzt einen Insolvenzantag stellen und wenn ja warum? Oder glaubst Du jetzt einen Insolvenzantrag stellen zu müssen und wenn ja warum?
Ich bin noch nicht im Verfahren, aber meine Stundungsbewilligung läuft bald aus und wahrscheinlich, wird diese nicht mehr erneuert, auch einem Vergleich mithilfe von Drittmitteln hat der Gläubiger nicht zustimmen wollen.
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caffery
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von caffery »

Ja nun - aber Du klingst ein bisschen so, als ob Dich irgendjemand zwingen würde einen Insolvenzantrag zu stellen.
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ichhabwasvergessen
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Ich sehe die Probleme nicht, die du offensichtlich siehst. Du hast bis jetzt keinen Insolvenzantrag gestellt, also musst dir um Versagungsgründe keine Gedanken machen. Du wartest einfach, bis du dein Studium fertig hast und in Lohn und Brot bist. Etwas schwieriger wird es mit der Einsicht, dass du deinen Gläubiger schlicht und einfach nicht mehr bedienst, also nicht mehr tilgst. Ein schneller Studienerfolg ist wichtiger, als ein Gläubiger, der zetert. Wenn du etwas übrig hast, kannst du ihm jederzeit ein Häppchen in den Rachen werfen.

Er wird natürlich zetern und die ganze Vollstreckungsmaschinerie in Gang setzen. Na und? Du gibt irgendwann ab, was man früher EV nannte und heute Vermögensauskunft (VA) und hast dann deine Ruhe. Nur Kredite wirst du dann nicht mehr bekommen. Und du solltest vorher für eine Wohnung sorgen, weil mieten mit EV bzw. VA ist schwierig, genauso übrigens mit Insolvenz. Ansonsten wirst du als Studentin ohnhin unter der Pfändungsgrenze leben. Wegnehmen kann man dir also wahrscheinlich nichts.

Wenn du das Studium fertig hast, fragst du bei deinem Gläubiger nach, ob er jetzt an einer Einigung interessiert sei. Und zahlst bei einer vernünftigen Regelung dann deine Schulden. Und wenn alles schwierig wird, kannst du immer noch Insolvenz anmelden.
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Elisabeth
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von Elisabeth »

Ihr habt Recht, keiner zwingt mich in die Insolvenz. Es wurde mir von einer offiziellen Schuldnerberatung (keine private) angeraten, da ich ohne Insolvenz alle Nachteile hätte (Schufa, Schwierigkeiten Bei Wohnungssuche, Pfändung bis zur EV / VA), aber nicht den Vorteil der Schuldenregulierung und Schutz der Privatinsolvenz. In meinem Fall würden die Schulden durch Verzinsung natürlich auch noch steigen.

Mir wurde nur gesagt, das mein einziges "Risiko" in meinem Fall die Erfüllung der Erwerbsobliegenheit sei, da ich mit meinen 20 h pro Woche gerade mal auf 950 € Brutto komme und damit die Gläubigerforderung nicht bedient werden kann.
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caffery
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Re: Studiumsabbruch wegen Verbraucherinsolvenz nötig?

Beitrag von caffery »

Naja, abgesehen davon, dass Dir eine Insolvenz scheinbar "angeraten" wurde, scheinst Du doch umfassend beraten worden zu sein.

Vermutlich wäre ein Verfahren aktuell bei Dir wirtschaftlich zu empfehlen. Das Studium stellt aber ein schwer einzuschätzendes Risiko dar.

Ich hätte umfassend über diese beiden Seiten der Medaille aufgeklärt und dann den Ratsuchenden entscheiden lassen. Falls ein Antrag gewünscht wäre, hätte ich einen Zettel unterscheiben lassen auf dem steht, dass ich über das Risiko informiert habe.

Meine persönliche Tendenz in solchen Fällen ist aber eher: Kein Antrag bevor das Risiko (Studium) nicht beendet ist. Ich persönlich würde wahrscheinlich in so einer Situation so handeln.
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