Hallo Gemeinde,
ich hab eine ganz andere Frage, aber auch zum Thema "Geld":
Wenn ich wissen möchte, ob mir unter bestimmten Umständen Wohngeld (oder auch Kinderzuschlag) zusteht, dann finde ich das sehr schwer. Im Internet gibt es zwar Online-Rechner, aber die "taugen" nichts. Sie berücksichtigen speziellere Fälle (zusätzliche Rente, Elterngeld bei dem ja ein Freibetrag besteht...) nicht.
Daher hätte ich da gerne eine Auskunft von der zuständigen Kommune, die können ja ihre "echte" Software nutzen, und die Zahlen könnte ich ja liefern. Bevor ich mich dort aber blamiere möchte ich gerne hier anfragen ob sowas generell möglich ist, oder ob die das grundsätzlich nicht machen (Haftungsgründe oder so, obwohl ich natürlich eine Belehrung a la "fiktiv, unter der Voraussetzung aktueller Gesetze und dass die Zahlen stimmen" unterschreiben würde).
Wir bekommen noch ein Kind und ich möchte halt wissen welche Unterstützung ich bekommen könnte und welche nicht. Das hab ich schon mal durch, ist relativ kompliziert, teilweise lege ich bis zu 50 Seiten einem Antrag bei. (Und dann gelten überall andere Freibeträge, Wohngeld hat ne 15%-Abweichung-OK-Klausel, Kinderzuschlag wird oft für jeden Monat nachträglich nachgerechnet, und wenns blos um 5 Euro Differenz geht - die brauchen dann alle ewig..., es dauerte oft Monate bis ich mein Geld hatte - obwohl ich alle Unterlagen sofortigst eingereicht habe...).
Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Hi Helferin,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?" geschaut?
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Was spräche denn dagegen einfach das Geld zu beantragen? Mehr als „Nein“ sagen können die doch nicht
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Da ich im ÖD tätig bin kann ich dir zumindest sagen, dass dir ohne einen Antrag niemand etwas ausrechnen wird. Du kannst dir sicher hier und da mal einen Beratungstermin holen, aber auch da bekommst du keine genauen Zahlen. Die gibts nur mit einem unterschriebenen Antrag.
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
@Janadi:
Danke für die Info. Ich hatte das leider befürchtet.
@tidus82: Das werde ich mit Sicherheit auch machen - schon um "etwaige" Ansprüche zu sichern. Nur ich befinde mich in der Vorbereitungsphase und möchte so gut es geht herausfinden, mit welchem Geld ich die nächsten Jahre haushalten muss (davon hängt ab ob ich einen Nebenjob "brauche" oder nicht).
Ich finde es recht blöd dass man nur auf relativ grobe Rechner im I-Net trifft, wenn man einfach die Masken der offiziellen Rechner durchgehen könnte wäre das viel einfacher...
Danke für die Info. Ich hatte das leider befürchtet.
@tidus82: Das werde ich mit Sicherheit auch machen - schon um "etwaige" Ansprüche zu sichern. Nur ich befinde mich in der Vorbereitungsphase und möchte so gut es geht herausfinden, mit welchem Geld ich die nächsten Jahre haushalten muss (davon hängt ab ob ich einen Nebenjob "brauche" oder nicht).
Ich finde es recht blöd dass man nur auf relativ grobe Rechner im I-Net trifft, wenn man einfach die Masken der offiziellen Rechner durchgehen könnte wäre das viel einfacher...
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Aber genau dafür sind diese Internetrechner doch auch da:
Man kann damit grob überschlagen ob ein Anspruch bestünde, um abschätzen zu können ob es lohnt einen Antrag zu stellen.
Für genau diesen Zweck gibt es m.E. zu beinahe jeder Form von (Sozial-)leistung völlig ausreichende Netzrechner.
Man kann damit grob überschlagen ob ein Anspruch bestünde, um abschätzen zu können ob es lohnt einen Antrag zu stellen.
Für genau diesen Zweck gibt es m.E. zu beinahe jeder Form von (Sozial-)leistung völlig ausreichende Netzrechner.
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Leider scheitern diese groben Rechner bereits, wenn man Elterngeld (Plus) oder eine Erwerbsminderungsrente (als Zusatz zum Einkommen, das ist ja auch möglich) bezieht.
Gerade diese Posten sind aber oft ausschlaggebend. Da ist wichtig ob Sozialbeiträge abgeführt werden oder nicht, da gibt es Freibeträge (beim Elterngeld auf jeden Fall, nur die Höhe ist verschieden...).
Mir ist es schon oft passiert dass ich wegen wenigen Euros "drüber" einen hohen Anspruch verloren habe (60 Euro zuviel beim Kinderzuschlag --> ein vorheriger Anspruch von knapp 400 Euro waren weg...).
Am Nebenjob könnte ich so schrauben, dass das nicht nochmal passiert, denn gerade beim Kinderzuschlag finde ich diese Vorgehensweise ... na ja... suboptimal.
Gerade diese Posten sind aber oft ausschlaggebend. Da ist wichtig ob Sozialbeiträge abgeführt werden oder nicht, da gibt es Freibeträge (beim Elterngeld auf jeden Fall, nur die Höhe ist verschieden...).
Mir ist es schon oft passiert dass ich wegen wenigen Euros "drüber" einen hohen Anspruch verloren habe (60 Euro zuviel beim Kinderzuschlag --> ein vorheriger Anspruch von knapp 400 Euro waren weg...).
Am Nebenjob könnte ich so schrauben, dass das nicht nochmal passiert, denn gerade beim Kinderzuschlag finde ich diese Vorgehensweise ... na ja... suboptimal.
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Also ich habe mich jetzt "doch" mit den Netzrechner zufriedengegeben (Aufgrund des Posts von Janadi), und habe bei "Biallo" einen Wohngeld- und einen Kinderzuschlagsrechner gefunden. Diese beiden Rechner schauen mir recht gut aus, man kann sehr viele Daten eingeben (das ist bei anderen verfügbaren Webrechnern oft nicht so).
Die Freibeträge vom Elterngeld habe ich quasi manuell rausgerechnet - weniger Einkommen angegeben. Denn diesen Sonderfall hatte bisher noch kein Online-Rechner.
Dass man den Faktor "anrechenbares Vermögen" grundsätzlich nicht im Web berechnen kann, ist mir klar, das wird zu kompliziert. Man muss davon ausgehen dass man keines hat (oder die Höhe dessen, was man hat kennen).
Ich hoffe die Info ist ok, es gibt viele Rechner, auch biallo wird sich werbefinanzieren (funktioniert aber mit Adblocker)... aber irgendwas muss man ja nehmen...
Die Freibeträge vom Elterngeld habe ich quasi manuell rausgerechnet - weniger Einkommen angegeben. Denn diesen Sonderfall hatte bisher noch kein Online-Rechner.
Dass man den Faktor "anrechenbares Vermögen" grundsätzlich nicht im Web berechnen kann, ist mir klar, das wird zu kompliziert. Man muss davon ausgehen dass man keines hat (oder die Höhe dessen, was man hat kennen).
Ich hoffe die Info ist ok, es gibt viele Rechner, auch biallo wird sich werbefinanzieren (funktioniert aber mit Adblocker)... aber irgendwas muss man ja nehmen...
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Hallo,
zunächst einmal möchte ich ausdeuten, dass gerade wenn sich Menschen mit geringem Einkommen auf der Wohnungssuche befinden vielfach die Notwendigkeit entsteht, vorab zu wissen, wie hoch die Leistung ausfallen würde, denn andernfalls kann man auch nicht sagen, welche Mietkosten man sich leisten kann.
Das Wohngeld an und für sich selbst zu bestimmen, ist keine große Kunst, wenn man die entsprechenden Rechenwerte hat - also vor allem das wohngeldrechtliche Einkommen und die wohngeldrechtliche Miete.
Und genau darin steckt die große Schwierigkeit: Die Regelungen in Wohngeldgesetz, Verwaltungsvorschrift und Ausführungshinweisen sind umfangreich, und auch nicht besonders leicht zu verstehen.
Die genannen Online-Rechner berechnen das Wohngeld ziemlich genau, wobei der Biallo-Rechner um bis zu drei Euro nach oben abweicht. Aber es gibt keinen Rechner, der sämtliche Informationen abfragt, die zur Ermittlung des Einkommens und der Miete erforderlich sind.
Bei der Miete ist es recht einfach: Die Heizkosten und der Anteil eines im Mietvertrag enthaltenen Parkplatzes an der Miete werden nicht berücksichtigt. Sind die Heizkosten und / oder die Kosten für den Parkplatz nicht eigens ausgewiesen, werden Pauschalen abgesetzt, die sehr hoch sind, und die anrechnungsfähige Miete erheblich schmälern.
Beispiel: Kaltmiete (50 m2 Wohnfläche) 350 Euro, Nebenkosten gemäß Mietvertrag 100 Euro ohne getrennter Ausweisung der Heizkosten. Außerdem wird ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, dessen Miete nicht extra ausgewiesen ist.
Gerechnet wird so: 350 + 100= 450 - 25 Euro Pauschale Stellplatz = 425 Euro -(50*1,25) Pauschale Heizkosten (62,50 Euro) =362,50 Euro berücksichtigungsfähige Miete.
Im Vergleich dazu die Rechnung, wenn die Heizkosten mit 50 Euro ausgewiesen werden, und für den parkplatz 10 Euro Miete vereinbart sind: 450 Miete und Nebenkosten - 10 Parkplatz - 50 Heizkosten=390 Euro berücksichtigungsfähige Miete
Man muss also sehr genau schauen, was wie festgelegt ist.
Wirklich sehr schwer ist es aber beim Einkommen gerade bei Selbstständigen, weil hier nicht nur bestimmte steuerliche Absetzmöglichkeiten ausgeschlossen sind, sondern auch noch eine plausible Prognose abzugeben ist.
Man sollte sich also zunächst verinnerlichen, wie die berücksichtigungsfähige Miete berechnet wird und für die Ermittlung des Einkommens einen Beratungstermin bei der Wohngeldbehörde wahrnehmen.
Meiner Erfahrung nach ist man dort durchaus bereit, das Einkommen auszurechnen, so dass man dann belastbare Zalhlen in der Hand hat.
zunächst einmal möchte ich ausdeuten, dass gerade wenn sich Menschen mit geringem Einkommen auf der Wohnungssuche befinden vielfach die Notwendigkeit entsteht, vorab zu wissen, wie hoch die Leistung ausfallen würde, denn andernfalls kann man auch nicht sagen, welche Mietkosten man sich leisten kann.
Das Wohngeld an und für sich selbst zu bestimmen, ist keine große Kunst, wenn man die entsprechenden Rechenwerte hat - also vor allem das wohngeldrechtliche Einkommen und die wohngeldrechtliche Miete.
Und genau darin steckt die große Schwierigkeit: Die Regelungen in Wohngeldgesetz, Verwaltungsvorschrift und Ausführungshinweisen sind umfangreich, und auch nicht besonders leicht zu verstehen.
Die genannen Online-Rechner berechnen das Wohngeld ziemlich genau, wobei der Biallo-Rechner um bis zu drei Euro nach oben abweicht. Aber es gibt keinen Rechner, der sämtliche Informationen abfragt, die zur Ermittlung des Einkommens und der Miete erforderlich sind.
Bei der Miete ist es recht einfach: Die Heizkosten und der Anteil eines im Mietvertrag enthaltenen Parkplatzes an der Miete werden nicht berücksichtigt. Sind die Heizkosten und / oder die Kosten für den Parkplatz nicht eigens ausgewiesen, werden Pauschalen abgesetzt, die sehr hoch sind, und die anrechnungsfähige Miete erheblich schmälern.
Beispiel: Kaltmiete (50 m2 Wohnfläche) 350 Euro, Nebenkosten gemäß Mietvertrag 100 Euro ohne getrennter Ausweisung der Heizkosten. Außerdem wird ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, dessen Miete nicht extra ausgewiesen ist.
Gerechnet wird so: 350 + 100= 450 - 25 Euro Pauschale Stellplatz = 425 Euro -(50*1,25) Pauschale Heizkosten (62,50 Euro) =362,50 Euro berücksichtigungsfähige Miete.
Im Vergleich dazu die Rechnung, wenn die Heizkosten mit 50 Euro ausgewiesen werden, und für den parkplatz 10 Euro Miete vereinbart sind: 450 Miete und Nebenkosten - 10 Parkplatz - 50 Heizkosten=390 Euro berücksichtigungsfähige Miete
Man muss also sehr genau schauen, was wie festgelegt ist.
Wirklich sehr schwer ist es aber beim Einkommen gerade bei Selbstständigen, weil hier nicht nur bestimmte steuerliche Absetzmöglichkeiten ausgeschlossen sind, sondern auch noch eine plausible Prognose abzugeben ist.
Man sollte sich also zunächst verinnerlichen, wie die berücksichtigungsfähige Miete berechnet wird und für die Ermittlung des Einkommens einen Beratungstermin bei der Wohngeldbehörde wahrnehmen.
Meiner Erfahrung nach ist man dort durchaus bereit, das Einkommen auszurechnen, so dass man dann belastbare Zalhlen in der Hand hat.
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Re: Kriegt man bei den Ämtern eine fiktive Auskunft?
Danke für die detaillierte Info. Vor allem das mit den Heizkosten ist bei uns relevant. Da werde ich mal zusehen dass ich zukünftig genau angeben kann, wieviel enthalten ist in den Nebenkosten (die Garage ist explizit genannt im Mietvertrag).
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