Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
So pauschal habe ich das nicht gemeint. Ich bin grundsätzlich ein Freund der sukzessiven Verkürzung auf 3 Jahre bis/ab 2022. Es geht mir vor allem um das "von jetzt auf gleich wegen Corona". Das macht aus meiner Sicht einfach keinen Sinn und würde zunächst mal diejenigen massiv benachteiligen die kurzlich erst einen Antrag gestellt haben. Dies hätte wahrscheinlich auch ein nicht unerhebliches juristisches Rattenschwanz-Nachspiel.
Zusätzlich hätte der ganze Akt aus meiner Sicht in seiner ganzen dargestellten Pauschalität auch nur rudimenär einen Bezug zu dem "Wort mit C". Dafür sollte dann wenigstens im Einzelfall differenziert werden und ein glasklarer Zusammenhang der Überschuldung zur "C-Krise" herzustellen sein. Das würde aber wohl praktisch kaum darstellbar sein.
Ganz abgesehen davon, ist der ganze Gedankengang "Die Corona Schulden-Probleme zaubern wir einfach mit einer zackigen InsO-Weg" (vereinfacht gesagt) aus meiner Sicht Unsinn. Schließlich wird das Problem dadurch auch nur an die Gläubiger und schließlich wieder an die Allgemeinheit verschoben - was dann zu einem weiteren Rattenschwanz führt.
Unterm Strich mutet mir persönlich der Grüne Entwurf also vor allem "wählerfreundlich" an.
Dass ein aktuell antragswilliger Schuldner (auch wenn seine Situation überhaupt nichts mit der Krise zu tun hat) sich grundsätzlich über diesen Vorstoß freut, kann ich aber natürlich nachvollziehen. Ginge mir auch so.
Zusätzlich hätte der ganze Akt aus meiner Sicht in seiner ganzen dargestellten Pauschalität auch nur rudimenär einen Bezug zu dem "Wort mit C". Dafür sollte dann wenigstens im Einzelfall differenziert werden und ein glasklarer Zusammenhang der Überschuldung zur "C-Krise" herzustellen sein. Das würde aber wohl praktisch kaum darstellbar sein.
Ganz abgesehen davon, ist der ganze Gedankengang "Die Corona Schulden-Probleme zaubern wir einfach mit einer zackigen InsO-Weg" (vereinfacht gesagt) aus meiner Sicht Unsinn. Schließlich wird das Problem dadurch auch nur an die Gläubiger und schließlich wieder an die Allgemeinheit verschoben - was dann zu einem weiteren Rattenschwanz führt.
Unterm Strich mutet mir persönlich der Grüne Entwurf also vor allem "wählerfreundlich" an.
Dass ein aktuell antragswilliger Schuldner (auch wenn seine Situation überhaupt nichts mit der Krise zu tun hat) sich grundsätzlich über diesen Vorstoß freut, kann ich aber natürlich nachvollziehen. Ginge mir auch so.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
definitiv, wenn ich heute wüsste dass die drei Jahre fix sind, würde ich ein paar "Vorplanungen" sicher schneller vom Tisch haben, um "sauber" in's Verfahren starten zu können.
So, wie's derzeit ist, ist es egal, wann es losgeht, da das Ende immer zum selben Termin kommt - wenn es denn nach diesem Stufenplan geht, der ja meines Wissens auch noch nicht abgenickt ist?!
Schönen sonnigen Vattatach!
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Ich muss (leider) mal in dem Zusammenhang auf einen aktuellen Text unseres Dachverbandes hinweisen, der die aktuell sehr unglückliche Situation bzgl. Verkürzung des RSB-Verfahrens inkl. Corona-Rattenschwanz ganz gut darstellt.
https://www.bag-sb.de/die-bag-sb/bag-sb ... 00e83f5f3f
https://www.bag-sb.de/die-bag-sb/bag-sb ... 00e83f5f3f
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Zitat daraus:
" ... BAG-SB Vorstandsmitglied Frank Wiedenhaupt dazu: „Aber bis auf ganz wenige Ausnahmen ist ein Beratungsangebot für Kleinst- und Kleinselbstständige in Sachen Schuldner- und Insolvenzberatung gar nicht vorhanden!“ Die Verkürzung könne daher für diesen Personenkreis nur dann von Nutzen sein, wenn parallel zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeit in allen Bundesländern diese Beratungslücke geschlossen und ein entsprechendes Beratungsangebot implementiert wird."
Sehr richtig !!
" ... BAG-SB Vorstandsmitglied Frank Wiedenhaupt dazu: „Aber bis auf ganz wenige Ausnahmen ist ein Beratungsangebot für Kleinst- und Kleinselbstständige in Sachen Schuldner- und Insolvenzberatung gar nicht vorhanden!“ Die Verkürzung könne daher für diesen Personenkreis nur dann von Nutzen sein, wenn parallel zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeit in allen Bundesländern diese Beratungslücke geschlossen und ein entsprechendes Beratungsangebot implementiert wird."
Sehr richtig !!
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
viel schlimmer finde ich den Satz:
Es sei aufgrund der unsicheren Rechtslage kaum möglich, jetzt überschuldeten Menschen die Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens überhaupt zu empfehlen, so die BAG-SB.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Das kann doch auch nur von der CDU oder FDP kommen.Die Sorge, dass ein kürzeres Insolvenzverfahren einen Anreiz zum Missbrauch darstelle, habe sich schon in der Vergangenheit mehrfach als völlig unbegründet erwiesen.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Mir macht es eher Sorgen, wie die Missbrauchs Vermeidung aussehen soll? Es besteht da die Gefahr dass die Gläubigerverbände ihren Senf dazugeben werden und da totaler mist rauskommt... und dann wird das bestimmt zumindest teilweise in das Insolvenzrecht übernommen.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
pragmatisch würde ich sagen, die Frist bis zum möglichen neuen Insolvenzverfahren um den Zeitraum der Verkürzung zu verlängern (welch' ein sprachliches Kunstwerk ) - also bisher 6 Jahre Laufzeit (Verfahren plus WVP) und 10 Jahre Frist, neu 3 Jahre und meinetwegen 15 Jahre Frist (grosszügig aufgerunget) - oder auch, um es deutsch-kompliziert zu machen, die Frist von Mal zu Mal verlängern: zwischen 1. und 2. Verfahren 10 Jahre, zwischen 2. und 3. Verfahren 15 oder gar 20 Jahre...
Aber die 1. neue Chance per RSB sollte schnell gehen.
Aber die 1. neue Chance per RSB sollte schnell gehen.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Moin,
ich habe eben den aktuellen Gesetzesentwurf überflogen und dies FAQ Pdf gelesen, aber würde mich über Übersetzungshilfe freuen
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... nn=6712350
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
Für Anträge seit 17.12.2019 sollen diese Monatsverkürzungen gelten, die sind im folgenden im Pdf beschrieben.
Habe ich das richtig verstanden ?
Das würde ja bedeuten, dass man eben doch mit der Antragsstellung warten sollte, wenn man jetzt vor der Entscheidung steht ? Aber das sollte doch die ganze Zeit verhindert werden mit dieser monatsweisen Verkürzung, oder hab ich da jetzt etwas ganz falsch verstanden.
Über fachmännische Aufklärung würde ich mich freuen
ich habe eben den aktuellen Gesetzesentwurf überflogen und dies FAQ Pdf gelesen, aber würde mich über Übersetzungshilfe freuen
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... nn=6712350
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
So wie es da zu lesen ist, sollen Verfahren ab dem 1.10.2020 automatisch 3 Jahre laufen.3. Ab wann gilt das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren?
Das dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem
1. Oktober 2020 beantragt werden.
Für Anträge seit 17.12.2019 sollen diese Monatsverkürzungen gelten, die sind im folgenden im Pdf beschrieben.
Habe ich das richtig verstanden ?
Das würde ja bedeuten, dass man eben doch mit der Antragsstellung warten sollte, wenn man jetzt vor der Entscheidung steht ? Aber das sollte doch die ganze Zeit verhindert werden mit dieser monatsweisen Verkürzung, oder hab ich da jetzt etwas ganz falsch verstanden.
Über fachmännische Aufklärung würde ich mich freuen
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Mir leuchtet gerade nicht ein, warum das befristet werden soll
0