Bafög-Rückzahlung
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Bafög-Rückzahlung
Hallo,
aus heiterem Himmel hat mich soeben Post vom Bundesverwaltungsamt erreicht. Es geht um mein Studenten-Bafög, welches ich 2012/13 erhalten habe.
Bei einem Block in die Tabelle musste ich feststellen, dass Bafög nicht angemeldet wurde, wobei ich mir doch ziemlich sicher bin, das bei der Schuldnerberatung damals zumindest erwähnt zu haben. Vielleicht war es aber auch nur der Studienkredit, den ich wegen der Semestergebühren damals aufgenommen hab.
Nun habe ich einmal einen Kostenbescheid aufgrund der Adressermittlung vom 17.06. und einmal die Aufstellung mit den Kosten und der Zwang, per SEPA zu zahlen.
Lange Rede kurzer Sinn: was mache ich mit diesem Bescheid? Zähneknirschend zahlen oder erstmal darauf hinweisen, dass PI noch läuft? Und was passiert, wenn die vorzeitige RSB in den nächsten Wochen eintrudelt? Gilt diese dann auch für das Bafög? Könnte mir daraus am Ende noch ein Strick gedreht werden, weil ich diesen Gläubiger „bewusst“ unterschlagen habe?
Es geht um 354€ falls das zur Entscheidungsfindung relevant ist.
Danke schön
aus heiterem Himmel hat mich soeben Post vom Bundesverwaltungsamt erreicht. Es geht um mein Studenten-Bafög, welches ich 2012/13 erhalten habe.
Bei einem Block in die Tabelle musste ich feststellen, dass Bafög nicht angemeldet wurde, wobei ich mir doch ziemlich sicher bin, das bei der Schuldnerberatung damals zumindest erwähnt zu haben. Vielleicht war es aber auch nur der Studienkredit, den ich wegen der Semestergebühren damals aufgenommen hab.
Nun habe ich einmal einen Kostenbescheid aufgrund der Adressermittlung vom 17.06. und einmal die Aufstellung mit den Kosten und der Zwang, per SEPA zu zahlen.
Lange Rede kurzer Sinn: was mache ich mit diesem Bescheid? Zähneknirschend zahlen oder erstmal darauf hinweisen, dass PI noch läuft? Und was passiert, wenn die vorzeitige RSB in den nächsten Wochen eintrudelt? Gilt diese dann auch für das Bafög? Könnte mir daraus am Ende noch ein Strick gedreht werden, weil ich diesen Gläubiger „bewusst“ unterschlagen habe?
Es geht um 354€ falls das zur Entscheidungsfindung relevant ist.
Danke schön
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Re: Bafög-Rückzahlung
da die Schulden ja zur Eröffnung der PI schon bestanden, dürften die doch auch von der RSB erfasst sein?
Ob nun ein Altschuldner kurz vor der RSB oder in 13 Jahren kommt, ist mMn dann egal - vorbei is' vorbei.
Ob nun ein Altschuldner kurz vor der RSB oder in 13 Jahren kommt, ist mMn dann egal - vorbei is' vorbei.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Das ja. Ich hab bloß die totalsten Horrorgeschichten gelesen: von der vergessene Gläubiger kann Schadenersatz in Höhe seiner entgangenen Quote einklagen bis hin, dass er dazu berechtigt ist, einen Versagensantrag zu stellen
Und auf deren Seite steht, dass man die Bafög-Schulden bei einer Insolvenz auch angeben muss. Mir fiel jetzt allerdings bloß auf, dass das Jobcenter wohl auch auf die Anmeldung verzichtet hat. Zumindest steht es nicht in der Tabelle drin.
Und auf deren Seite steht, dass man die Bafög-Schulden bei einer Insolvenz auch angeben muss. Mir fiel jetzt allerdings bloß auf, dass das Jobcenter wohl auch auf die Anmeldung verzichtet hat. Zumindest steht es nicht in der Tabelle drin.
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Re: Bafög-Rückzahlung
hmmm, das ist zwar blöd, dass das nicht angegeben ist - aber das fällt 'denen' ja reichlich früh ein, normalerweise beobachten doch gerade grosse 'Finanzfirmen' (zu denen zähle ich jetzt auch mal die Bundesverwaltung) die Insolvenzbekanntmachungen, speziell eröffnete Verfahren - bei Creditreform und anderen Inkassos wird da nix 'vergessen', das dürfte bewusst nicht angemeldet werden, "weil sowieso Nullplan, oder fast zumindest" - sprich: lohnt nicht.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Dahingehend hast du recht. Ich frage mich ein Stück weit auch, warum die intern nicht miteinander kommunizieren. Es müsste dem BVA eigentlich bekannt sein, dass ich mich in der PI befinde, vollkommen unabhängig davon, ob das Bafög jetzt angegeben wurde oder nicht.
Auf deren Homepage steht, dass bei einer PI ein KfW-Kredit an das BVA als Gläubiger übergeht. Nun mag es zwar so sein, dass Studienkredit und Bafög zwei unterschiedliche Sachgebiete sind, aber so wirklich nachvollziehbar ist es mir nicht, dass die einen die anderen nicht darauf aufmerksam machen.
In meiner Tabelle ist die KfW als Gläubiger aufgeführt, die ist aber letztlich nicht die abschließende.
Auf deren Homepage steht, dass bei einer PI ein KfW-Kredit an das BVA als Gläubiger übergeht. Nun mag es zwar so sein, dass Studienkredit und Bafög zwei unterschiedliche Sachgebiete sind, aber so wirklich nachvollziehbar ist es mir nicht, dass die einen die anderen nicht darauf aufmerksam machen.
In meiner Tabelle ist die KfW als Gläubiger aufgeführt, die ist aber letztlich nicht die abschließende.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Wenn ich mich recht erinnere, dann haben Gläubiger schlicht Pech, wenn wir hier eine Insolanerin ihre Forderung vergessen hat anzugeben und der Schlusstermin gelaufen ist. Wenn sie also erst in der WVP dahinter kommen. Dafür ist ja die öffentliche Bekanntmachung da, dass Gläubiger sich selbst um ihre Forderungen kümmern können und sollen.
Wenn einen die Angst umtreibt, dass es aber doch anders sein könnte und man den ja doch überschaubaren Betrag einfach bezahlen möchte, dann sollte man m.E. hier unbedingt einen Dritten die Zahlung vornehmen lassen, damit es nicht zum Vorwurf der Begünstigung der anderen Gläubiger kommen kann. Natürlich könnte man auch argumentieren, dass man das aus dem Unpfänbaren bezahlt. Dann aber vielleicht in kleinen und plausiblen Raten.
Es wäre vielleicht schön, wenn noch einmal ein Praktiker das Problem ansehen könnte.
Wenn einen die Angst umtreibt, dass es aber doch anders sein könnte und man den ja doch überschaubaren Betrag einfach bezahlen möchte, dann sollte man m.E. hier unbedingt einen Dritten die Zahlung vornehmen lassen, damit es nicht zum Vorwurf der Begünstigung der anderen Gläubiger kommen kann. Natürlich könnte man auch argumentieren, dass man das aus dem Unpfänbaren bezahlt. Dann aber vielleicht in kleinen und plausiblen Raten.
Es wäre vielleicht schön, wenn noch einmal ein Praktiker das Problem ansehen könnte.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Das wäre super, wobei ich den Praktikern selbstverfreilich auch deren wohlverdientes Wochenende gönne
Hab jetzt bei dem verzweifelten Versuch irgendwas dazu rauszufinden eben gelesen, dass es wohl ein Urteil gab, bei dem ein Schuldner einen Gläubiger vergaß und der Gläubiger dann erfolgreich einen Versagensantrag stellen konnte. Begründung war, das Schuldverhältnis war noch nicht so alt, als dass man es einfach hätte übersehen können (ich meine es war ähnlich wie bei mir, so um die zwei bis drei Jahre von der Entstehung bis zum Antrag). Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie hoch der Betrag war.
Das bereitet mir dann eben schon Kopfzerbrechen, wenn da die Gerichte eindeutig pro Gläubiger geurteilt haben.
Hab jetzt bei dem verzweifelten Versuch irgendwas dazu rauszufinden eben gelesen, dass es wohl ein Urteil gab, bei dem ein Schuldner einen Gläubiger vergaß und der Gläubiger dann erfolgreich einen Versagensantrag stellen konnte. Begründung war, das Schuldverhältnis war noch nicht so alt, als dass man es einfach hätte übersehen können (ich meine es war ähnlich wie bei mir, so um die zwei bis drei Jahre von der Entstehung bis zum Antrag). Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie hoch der Betrag war.
Das bereitet mir dann eben schon Kopfzerbrechen, wenn da die Gerichte eindeutig pro Gläubiger geurteilt haben.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Ich habe auch noch mal gegoogelt und kann für Panik keinen Anlass sehen. Die Gerichte haben übrigens nicht eindeutig pro Gläubiger geurteilt. Es ga allerdings Kriterien, die ich auch nachvollziehen kann. So wäre z.B. prüfen, wieviel Gläubiger du denn hattest. Bei dreien wäre das Vergessen von einem nicht so glaubwürdig. Bei dreißig schon. Und war der Bafög-Betrag im Verhältnis zu den anderen Schulden sehr hoch oder eher klein? Je geringfügiger die Forderung desto plausibler das Vergessen.
Bei dem, was ich gefunden habe, stand überwiegend auch der Schadensersatz im Vordergrund, also das im Prinzip weitere Bestehen der Forderung, nicht die Versagung. Dafür sind die Hürden wohl noch ein Stück höher.
Aber wie schon gesagt, ich würde das BVA informieren, dass eine dritte Person den Betrag überweisen (ggf. um Zahlungsaufschub bitten) und eine dritte Person bitten, die Betrag vom eigenen Konto zu überweisen.
Bei dem, was ich gefunden habe, stand überwiegend auch der Schadensersatz im Vordergrund, also das im Prinzip weitere Bestehen der Forderung, nicht die Versagung. Dafür sind die Hürden wohl noch ein Stück höher.
Aber wie schon gesagt, ich würde das BVA informieren, dass eine dritte Person den Betrag überweisen (ggf. um Zahlungsaufschub bitten) und eine dritte Person bitten, die Betrag vom eigenen Konto zu überweisen.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Wie viele Gläubiger es tatsächlich waren, kann ich gar nicht mehr wirklich sagen. Anfangs war auch noch einiges an Kleinscheiß dabei, von denen aber dann einige verzichtet haben.
Der hartnäckigste war wohl das schwedische Möbelhaus, das mit einer „nur“ mittleren dreistelligen Summe in‘s Rennen gegangen ist und sogar noch erfolgreich als VbuH angemeldet hat In der mir vorliegenden Tabelle sind nur mehr 8 Gläubiger gelistet. Wobei die Summe, die dem Treuhänder vorliegt auch nochmal etwas niedriger ist als die aus der Tabelle.
Meine Befürchtung ist eben die, dass die sagen, wenn ich den Studienkredit angegeben hab, hätte ich auch das Bafög im Auge haben müssen. Andererseits, wenn ich so darüber nachdenke, war das Bafög ja auch kein wirkliches Vermögen, was mir zugestanden wurde. „Hoch“gerechnet dürften es 59€ im Monat gewesen sein und das über ein Jahr. Davon müsste ich die Hälfte zurückzahlen.
Der hartnäckigste war wohl das schwedische Möbelhaus, das mit einer „nur“ mittleren dreistelligen Summe in‘s Rennen gegangen ist und sogar noch erfolgreich als VbuH angemeldet hat In der mir vorliegenden Tabelle sind nur mehr 8 Gläubiger gelistet. Wobei die Summe, die dem Treuhänder vorliegt auch nochmal etwas niedriger ist als die aus der Tabelle.
Meine Befürchtung ist eben die, dass die sagen, wenn ich den Studienkredit angegeben hab, hätte ich auch das Bafög im Auge haben müssen. Andererseits, wenn ich so darüber nachdenke, war das Bafög ja auch kein wirkliches Vermögen, was mir zugestanden wurde. „Hoch“gerechnet dürften es 59€ im Monat gewesen sein und das über ein Jahr. Davon müsste ich die Hälfte zurückzahlen.
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Re: Bafög-Rückzahlung
Also, heute kam die Antwort von der Online-Beratung. Der hat zwar nicht richtig gelesen (ich weiß ja eben nicht sicher, ob ich das Bafög vergessen hab, wobei der Rückzahlungsbescheid ja schon ein Indiz dafür ist, oder?!?), vertritt aber auch die Auffassung, ich sollte das angesichts des verhältnismäßig geringen Betrages einfach zahlen und gut is.
Warte aber gerne noch unsere Profis hier ab, ob da noch eine Idee kommt
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