Fragen zum Thema Stundung

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Hallo,

kann mir bitte jemand erklären, wie eine Stundung funktioniert. Folgender Sachverhalt.

Ich habe früher Bafög bezogen und bisher noch nichts davon zurückgezahlt, weil ich wenig verdient habe oder arbeitslos war. Sollten mir die Schulden nicht erlassen werden, muß ich Stundung beantragen. Ich gehe davon aus, daß sich an meiner beruflichen/finanziellen Situation nicht mehr viel ändern wird, d.h. ich werde wahrscheinlich bis ans Ende meines Lebens Alg 2 beziehen.

Wie läuft so eine Stundung konkret ab? Wird gespartes Geld (kleiner Betrag) sofort komplett eingezogen? Kann ich von dem bißchen Einkommen, was ich haben werde, Ansparungen für Anschaffungen, z.B. Waschmaschine, vornehmen? Was ist der Unterschied zwischen Stundung und Pfändung? Oder beantragt man in solch einem Fall Privatinsolvenz?

Wäre schön, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen würde.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Fragen zum Thema Stundung

Werbung

Hi yoyo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zum Thema Stundung" geschaut?
0
ichhabwasvergessen
gesperrt
Reaktionen: 10
Beiträge: 52
Registriert: 29. Aug 2018, 13:28

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Wenn dem BVA mitgeteilt wird, dass man ALG II bezieht, den letzten Bescheid in Kopie mit einreicht, evtl. Belege, warum man kein Einkommen mehr hat (z.B. bei Krankheit), dann sind meine Erfahrungen, dass die Rückzahlung erstmal für 2 oder 3 Jahre gestundet wird. Dann kann sich das Spiel wiederholen. Irgendwann, nach dem xten Nachweis über volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeit und Vermögenslosigkait daraus kann man dann vielleicht über die Sinnlosigkeit weiterer Stundungsanträge verhandeln.

Eine Stundung hat keine Folgen, wie du sie dir offensichtlich ausmalst. Sie ist nur eine private Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern.

Und selbst wenn das BVA dir irgendwann einen Vollstrecker auf den Hals hetzen würde (was ich für sehr unwahrscheinlich halte) bräuchtest du von deinem ALG II nichts rauszurücken. Nur Vermögen solltest du nicht bilden. Ansparen sollte in so einem Fall also über die berühmte Keksdose erfolgen, also nicht für jeden nachvollziehbar über Sparbücher, Aktienpakete, Goldreserven oder größere Kontoguthaben.
0
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Danke erstmal. Könnte ich mein Girokonto behalten und müßte kein P-Konto haben? Ist mit einem negativen Schufa-Eintrag zu rechnen?
0
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Noch eine Frage. Gibt es eine Einkommensgrenze oder ist es Ermessenssache?
0
ichhabwasvergessen
gesperrt
Reaktionen: 10
Beiträge: 52
Registriert: 29. Aug 2018, 13:28

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von ichhabwasvergessen »

1. Solange es keinen vollstreckbaren Titel gegen dich gibt, ist ein P-Konto nicht nötig. Erst wenn Kontopfändungen drohen solltest du das Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
2. Mir wurde in einer Schuldnerberatung gesagt, dass das BVA nicht an die Schufa melden würde. Ich hoffe, die Schuldnerberaterin wusste genau Bescheid.
3. Für Pfändungsmaßnahme gilt die Pfändungstabelle. Der pfändbare Bereich beginnt bei 1140 Euro. Von jedem Euro darüber wird so über den Daumen etwa zweidrittel an den Gläubiger gehen, etwa ein Drittel verbleibt bei dir. Suche im Internet nach Lohnpfändungstabelle.
0
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Dankeschön.
0
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Eine Frage hätte ich doch noch. Könnte ich trotz Stundung kleine Raten bezahlen oder schließt sich das gegenseitig aus? Damit man in Ruhe gelassen wird.
0
ichhabwasvergessen
gesperrt
Reaktionen: 10
Beiträge: 52
Registriert: 29. Aug 2018, 13:28

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Es macht keinen Sinn und bringt nur die Verwaltungsleute durcheinander, wenn Geld trotz Stundung kommt. Wenn kleine Raten möglich sind, dann versuchen, diese mit dem Bundesverwaltungsamt zu vereinbaren. Der Hinweis auf ein an sich unpfändbares Einkommen könnte helfen.
0
Rene_1964
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 1
Registriert: 30. Jun 2020, 15:35

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von Rene_1964 »

Hallo,

da dies eine öffentlich rechtliche Forderung ist, wird diese nicht bei der Schufa eingemeldet. Wenn Dir eine Stundung gewährt wurde, nutze sie einfach. Wenn Du vorher zahlen willst, setze Dich einfach mit der Behörde in Verbindung. Das sind keine Unmenschen. :-)
0
yoyo
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 8
Registriert: 21. Jun 2020, 08:55

Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Statt Stundung 20 Euro Rate jeden Monat ;) Ob die sich auf sowas einlassen, ist die Frage.

Jedenfalls werde ich, dank euren Antworten weiß ich das ja jetzt, nicht auf der Straße landen. Ich war etwas panisch, als ich den Thread eröffnet habe.
0
Antworten