Lohnpfändung außerhalb der PI

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arreis
Wissender
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Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Lohnpfändung außerhalb der PI

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Vor meiner PI unterlag ich jahrelang einer Lohnpfändung.
Mein damaliger AG hat das wohl korrekt gemacht, beide Kinder als auch meine Ehefrau berücksichtigt.
Nachdem mein erstes Kind nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte war, ist es auch nicht mehr berücksichtigt worden.

Zum Beginn meiner PI, hat der IV sofort meine Frau als unberücksichtigt eingestuft.

Mich würde mal interessieren, ob der Gläubiger, der meinen Lohn gepfändet hat, nicht die Möglichkeit hatte, meine Frau als unberücksichtigt einstufen zu lassen oder einfach nicht daran gedacht hat?

Auch komisch, meine Frau hatte ja den selben Gläubiger, ihr Lohn wurde allerdings nicht gepfändet bzw. es lag kein PfüB vor, gepfändet hätte so oder so nicht werden können, weil das Einkommen zu gering gewesen ist.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Lohnpfändung außerhalb der PI

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung außerhalb der PI" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 397
Beiträge: 2474
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Lohnpfändung außerhalb der PI

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 14. Jun 2020, 14:15 Mich würde mal interessieren, ob der Gläubiger, der meinen Lohn gepfändet hat, nicht die Möglichkeit hatte, meine Frau als unberücksichtigt einstufen zu lassen oder einfach nicht daran gedacht hat?
Ja, er hatte die Möglichkeit dies zu beantragen.

Hat er wohl nicht.

Das Szenario ist aber alles andere als selten und ist regelmäßig Teil der Schuldner- und Insolvenzberatung (oder sollte es sein;)).

Häufig werden Eheleute gepfändet, deren Ehepartner (meistens dank P-Kontobescheinigung) voll pfändungsschützend berücksichtigt werden obschon sie selbst EInkünfte haben.

Wenn die dann ins Verfahren wollen, sollte man sie darüber informieren, dass die Herausrechnung zu Anfang des Verfahrens sehr wahrscheinlich ist. Viele wissen oder ahnen das überhaupt nicht, da sie mitunter schon Jahre ohne Herausrechnung gepfändet wurden.

Ein solcher Antrag auf Herausrechnung eines Gläubigers außerhalb des Verfahrens ist nämlich deutlich unwahrscheinlicher als so ein Antrag eines Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung.
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