Ein DJ ist i.d.R. kein Freiberufler, sondern übt ein Gewerbe aus. Insofern müsste ein Gewerbe angemeldet werden. Allerdings setzt dies auch eine Gage voraus. Bei den Beträgen, die hier fließen, wäre die Frage, ob das nicht eher eine Aufwandsentschädigung ist.
Ich fand ansonsten den Tipp, ob der Gastronom dich nicht auf 450-Euro Basis anstellen kann. Damit wären alle Probleme gelöst.
Nebeneinkünfte und Steuer
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Re: Nebeneinkünfte und Steuer
Die DDO - Deutsche Diskjockey Organisation - meint wohl,
es sei beides möglich, sowohl gewerblich wie auch freiberuflich, s.
http://www.asiman.net/quirini/ddo/index.php
Ich bin von 'Musiker' = Künstler ausgegangen,
von dem Job eines DJ habe ich null Ahnung.
es sei beides möglich, sowohl gewerblich wie auch freiberuflich, s.
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Ich bin von 'Musiker' = Künstler ausgegangen,
von dem Job eines DJ habe ich null Ahnung.
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