Was das jetzt?

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Ruhrpottmensch
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Und sofern ich das richtig in der Birne habe:
Die können auch nicht mehr um die Ecke kommen und Dich mit irgendwelcher Flatterpost belästigen?!

(Ist quasi für die der Zug abgefahren?!)
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 12. Jun 2020, 23:58 Und sofern ich das richtig in der Birne habe:
Die können auch nicht mehr um die Ecke kommen und Dich mit irgendwelcher Flatterpost belästigen?!

(Ist quasi für die der Zug abgefahren?!)
Richtig, der Zug is für alle Gläubiger abgefahren.
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caffery
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von caffery »

PleiteGeier15 hat geschrieben: 12. Jun 2020, 21:19 Wenn gestern am 11.06 mir die RSB gegeben wurde, hab ich bis zum 25.06, das wäre der Mittwoch.

Bei Gericht kann ich einfach in meine Akte einsehen?, also beim Rechtspfleger Einsicht verlangen?

Darf ich einfach Bilder von den Dokumenten mit meinem Handy machen?
Die Verwalterrechnung hat eine eigene, von der RSB-Erteilung unabhängige Rechtsmittelfrist.

Der Verwalter erstellt diese Rechnung und leitet sie ans Gericht weiter. Dort wird bzw. soll sie i.d.R. durch einen Rechtspfleger geprüft und in einen Beschluss gegossen werden. In aller Regel werden diese Rechnungen meines Eindruckes nach aber einfach nur "durchgewunken" - so sie denn keine eklatanten Fehler aufweisen. Das Nichtvornehmen von Abschlägen sind regelmäßig KEINE solchen Fehler.

Ja, Du kannst bei Gericht Deine Akte einsehen. Ruf vorher kurz an und frag höflich nach. Sonst fährst Du im schlimmsten Fall umsonst hin, weil Deine Akte grade im "Umlauf" ist.

Ja, Du kannst Fotos machen. Kopien kosten bei Gerichten unterschiedlich happige Gebühren.
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

caffery hat geschrieben: 13. Jun 2020, 08:19
PleiteGeier15 hat geschrieben: 12. Jun 2020, 21:19 Wenn gestern am 11.06 mir die RSB gegeben wurde, hab ich bis zum 25.06, das wäre der Mittwoch.

Bei Gericht kann ich einfach in meine Akte einsehen?, also beim Rechtspfleger Einsicht verlangen?

Darf ich einfach Bilder von den Dokumenten mit meinem Handy machen?
Die Verwalterrechnung hat eine eigene, von der RSB-Erteilung unabhängige Rechtsmittelfrist.

Der Verwalter erstellt diese Rechnung und leitet sie ans Gericht weiter. Dort wird bzw. soll sie i.d.R. durch einen Rechtspfleger geprüft und in einen Beschluss gegossen werden. In aller Regel werden diese Rechnungen meines Eindruckes nach aber einfach nur "durchgewunken" - so sie denn keine eklatanten Fehler aufweisen. Das Nichtvornehmen von Abschlägen sind regelmäßig KEINE solchen Fehler.

Ja, Du kannst bei Gericht Deine Akte einsehen. Ruf vorher kurz an und frag höflich nach. Sonst fährst Du im schlimmsten Fall umsonst hin, weil Deine Akte grade im "Umlauf" ist.

Ja, Du kannst Fotos machen. Kopien kosten bei Gerichten unterschiedlich happige Gebühren.
Danke Dir, ich werde vorher bei Gericht anrufen. :)
Noch eine kleine Frage, nun kann kein Gläubiger mehr dagegen angehen ?
Ich hab da mal was gehört das ein Jahr nach dem Beschluss da noch dagegen vorgegangen werden kann, oder werde ich Paranoid ? :?
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caffery
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von caffery »

PleiteGeier15 hat geschrieben: 13. Jun 2020, 08:41 werde ich Paranoid ? :?
Damit ich in diese Richtung nichts unternehme, sage ich einfach mal "Die Sache ist durch. Entspann Dich!"

Obwohl das natürlich ganz streng genommen nicht so ganz wirklich richtig ist;)

Wenn Du aber wirklich Lust hast, Dir mit solchen völlig unwahrscheinlichen Szenarien Lebenszeit mit unbegründeten Sorgen zu füllen, guck Dir § 297a InsO an.

Meines Erachtens lohnt das aber nicht...;)
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

caffery hat geschrieben: 13. Jun 2020, 08:50
PleiteGeier15 hat geschrieben: 13. Jun 2020, 08:41 werde ich Paranoid ? :?
Damit ich in diese Richtung nichts unternehme, sage ich einfach mal "Die Sache ist durch. Entspann Dich!"

Obwohl das natürlich ganz streng genommen nicht so ganz wirklich richtig ist;)

Wenn Du aber wirklich Lust hast, Dir mit solchen völlig unwahrscheinlichen Szenarien Lebenszeit mit unbegründeten Sorgen zu füllen, guck Dir § 297a InsO an.

Meines Erachtens lohnt das aber nicht...;)
Ich danke dir, für die beruhigenden Worte. Ich werde einfach die Füße still halten.
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

Ich hab nochmal eine kleine Frage. Wie lange dauert es im Schnitt, bis der IV den Überschuss von der Inso überweist ?

Gibt es da Fristen, oder sollte ich noch die Füße still halten?
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

Hey Leute, ich muss mich leider noch mal melden.
Am 22.7 rief mich die Dame vom Insoverwalter an und sagte mir, dass ich eine größere Summe zurück bekomme, bevor das Geld losgeschickt wird, würde sie bei der Bank nochmal ein schreiben vorausschicken damit das keine Komplikationen gibt . Das war ein Montag, heute fast 2 Wochen später ist noch immer kein Geld auf meinem Konto eingegangen. Mein Konto ist mitlerweile ein normales Konto, also kann die Bank da auch nichts vorenthalten. am 29.ten hatte ich die Dame nochmal angerufen um den Stand zu erfahren, leider wurde ich nur vertröstet und sie sagte mir, dass sie es versucht noch diese Woche zu überweisen...

Was soll ich machen, wie würdet ihr dran gehen ?
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tidus82
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von tidus82 »

Warten :) der 29. ist 3 Tage her - ich würde da einfach mal noch nächste Woche abwarten - das wird sicher nicht vergessen - im Gegenteil, wenn die sogar die Bank informieren wollten würd ich da jetzt keinen Stress machen.
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PleiteGeier15
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Re: Was das jetzt?

Beitrag von PleiteGeier15 »

tidus82 hat geschrieben: 2. Jul 2020, 17:17 Warten :) der 29. ist 3 Tage her - ich würde da einfach mal noch nächste Woche abwarten - das wird sicher nicht vergessen - im Gegenteil, wenn die sogar die Bank informieren wollten würd ich da jetzt keinen Stress machen.
Naja, ich gehe mal von dem 22.6 aus. is nur nervig wenn man extra angerufen wird und es passiert nichts.
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