Was das jetzt?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Was das jetzt?
Meistens wird die Rechnung bei uns zumindest geiXt in den öffentlichen Bekanntmachungen gezeigt. Zugestellt kriegt sie der Schuldner bei uns normalerweise nicht. Um sie komplett sehen zu können muss man zu Gericht und die Akte einsehen. Das macht aber sowieso Sinn wenn man gegen die Verwalterrechnung vorgehen will, da aus der Akte sehr genau hervorgeht was der so zu tun hatte.
Das ist schon wichtig um Abschläge herbeizuargumentieren.
Das ist schon wichtig um Abschläge herbeizuargumentieren.
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Re: Was das jetzt?
Ich hab auch mal was von 40% + Mwst. gehört... Also für die ersten 25k€.
Wer entscheidet eigentlich ob das Verfahren beendet wird???
Es macht natürlich einen Unterschied ob ein Verwalter 40% von 12x600€ oder von 23x600€ erhält... Das erhält natürlich auch noch einen miesen Beigeschmack wenn schon nach nem halben Jahr quasi alles bezahlt war.
Ich würde einmal gucken ob da ein angemessener Abschlag runtergerechnet wurde... Und wenn ja, dann würde ich mich einfach nur darüber freuen, das ich’s hinter mich gebracht habe.
Wer entscheidet eigentlich ob das Verfahren beendet wird???
Es macht natürlich einen Unterschied ob ein Verwalter 40% von 12x600€ oder von 23x600€ erhält... Das erhält natürlich auch noch einen miesen Beigeschmack wenn schon nach nem halben Jahr quasi alles bezahlt war.
Ich würde einmal gucken ob da ein angemessener Abschlag runtergerechnet wurde... Und wenn ja, dann würde ich mich einfach nur darüber freuen, das ich’s hinter mich gebracht habe.
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Re: Was das jetzt?
Ich werde das im Hinterkopf behalten, Ende des Monats hab ich ne Woche Urlaub und werde das aufklären.Der_H hat geschrieben: ↑12. Jun 2020, 19:15 Ich hab auch mal was von 40% + Mwst. gehört... Also für die ersten 25k€.
Wer entscheidet eigentlich ob das Verfahren beendet wird???
Es macht natürlich einen Unterschied ob ein Verwalter 40% von 12x600€ oder von 23x600€ erhält... Das erhält natürlich auch noch einen miesen Beigeschmack wenn schon nach nem halben Jahr quasi alles bezahlt war.
Ich würde einmal gucken ob da ein angemessener Abschlag runtergerechnet wurde... Und wenn ja, dann würde ich mich einfach nur darüber freuen, das ich’s hinter mich gebracht habe.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Was das jetzt?
Dann ist es wahrscheinlich schon zu spät. Du musst schon innerhalb der Rechtsmittelfrist was tun. Wenn Du Glück hast, beträgt sie vier Wochen. Ansonsten sind es nur zwei.
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Re: Was das jetzt?
Wenn gestern am 11.06 mir die RSB gegeben wurde, hab ich bis zum 25.06, das wäre der Mittwoch.
Bei Gericht kann ich einfach in meine Akte einsehen?, also beim Rechtspfleger Einsicht verlangen?
Darf ich einfach Bilder von den Dokumenten mit meinem Handy machen?
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Re: Was das jetzt?
Ich hab auf Insolvenzbekanntmachung.de den Beschluss gelesen und da stand was vom Amtsgericht. Wird wohl ein Richter, oder Rechtspfleger den Beschluss befasst haben.
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Re: Was das jetzt?
War hier kein Problem.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑12. Jun 2020, 21:19 ...
Bei Gericht kann ich einfach in meine Akte einsehen?, also beim Rechtspfleger Einsicht verlangen?
Darf ich einfach Bilder von den Dokumenten mit meinem Handy machen?
Am besten vorher anrufen, wie es in Deinem Gericht jetzt in Corona-Zeiten geregelt ist.
Wir hatten einen Termin gemacht und die sehr freundliche Rechtspflegerin hatte die Akte schon rausgesucht und griffbereit. Fotos mit dem Handy hatte keiner was gegen, Kopien hätten 0,50 € pro Seite gekostet.
Viel Glück!
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Re: Was das jetzt?
Meines Wissens muss der Insolvenzverwalter (s)einen 'Schlußbericht' schreiben,
wenn der Bericht dem Gericht vorliegt, dann fasst das Gericht den Beschluß:
"Das Verfahren wird aufgehoben".
W A N N der IV seinen Schlußbericht allerdings schreibt, ist meines Wissens ihm allein überlassen und das kann der Insolander auch nicht beeinflussen oder gar beschleunigen.
Wenn es zuuu lange dauert, kann man sich wohl beim Inso-Gericht beschweren - aber ob es was nützt ?
Das liegt dann wohl der der Chemie zwischen Richter und IV ...
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Re: Was das jetzt?
Um die letzten Seiten nochmals zusammenzufassen (und für mich und meinen persönlichen Wissensschatz):
In diesem Fall sprechen wir von einem etwas außergewöhnlichen Insoverfahren ohne WVP?!
Ja dann auch nochmals von mir:
Dicken Glückwunsch!
In diesem Fall sprechen wir von einem etwas außergewöhnlichen Insoverfahren ohne WVP?!
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Dicken Glückwunsch!
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Re: Was das jetzt?
Ja, in der Tat. Mich freut es richtig, daß alle Gläubiger geschlafen haben.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑12. Jun 2020, 23:34 Um die letzten Seiten nochmals zusammenzufassen (und für mich und meinen persönlichen Wissensschatz):
In diesem Fall sprechen wir von einem etwas außergewöhnlichen Insoverfahren ohne WVP?!
Ja dann auch nochmals von mir:
Dicken Glückwunsch!
Nun werde ich Caffery rar befolgen und mir die Titel von den Leuten einsammeln... Das wird bestimmt ein Spaß....
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