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Hey Leute, wie jeden Tag, hab ich die Internetseite mit den Insolvenzbekanntmachung.de gestalkt. Da hab ich von mir ein Eintrag gefunden.
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pleitegeier
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
Die Wohlverhaltensperiode entfällt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.07.2018 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht - Insolvenzgericht - 11.06.2020
Kann ich jetzt die Bank wechseln, ohne P-Konto usw.? Also von dieser ekelhaften gelben Bank abhauen?
PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑11. Jun 2020, 18:38
Kann ich jetzt die Bank wechseln, ohne P-Konto usw.?
Ja
PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑11. Jun 2020, 18:38
Also von dieser ekelhaften gelben Bank abhauen?
Ja
PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑11. Jun 2020, 18:38
Sollte ich noch abwarten?
Wozu?
Was haben wir denn hier überhaupt? RSB nach § 300 Abs. 1. Nr. 1 ? Darf man gratulieren oder war das Verfahren unwirtschaftlich?
Gratulieren, von meinen 56 Forderungen haben 3 sich gemeldet, davon ist einer noch abgesprungen und der Rest hat sich nicht gemeldet.... 13 Forderungen von der Telekom... Hat sich nicht gemeldet.... Vodafone hat nur eine von drei Forderungen angemeldet mit der kleinsten Summe.... Etc.
Ich werde mich sofort um ein neues Konto bemühen. Also kann ich dann auch mir mein erspartes überweisen lassen? Eine Freundin hat mein Sparbuch gespielt
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑11. Jun 2020, 20:14
Passiert sowas häufiger, dass man die Restschuldbefreiung erhält ohne Wohlverhaltensphase?!
Nicht so wirklich häufig.
Im Prinzip nur bei Beendigungen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Also wenn die Kosten des Verfahrens bei Verfahrensaufhebung komplett berichtigt wurden und es entweder keine Insolvenzgläubiger (mehr) gibt oder alle komplett aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Das kommt vor bei Insolvenzvergleichen, Insolvenzplänen, ganz selten auch bei asynchronen Verfahren - häufiger aber auch "zufällig", wenn überraschend nur sehr wenige Gläubiger ihre Forderung anmelden (so wars wohl hier) und/oder sich zwischenzeitlich überraschend viel Masse gebildet hat - durch hohes Vermögen/Einkommen.
Bei mir war es pures Glück. Ich hatte 56 Forderungen angemeldet ca. 35.000€ miese. Gepfändet wurden monatlich zwischen 600-1000€ das 23 Monate lang. Mittlerweile weiß ich das drei Forderungen gemeldet wurden. Eine Forderung fiel raus, so waren das 2 Forderungen mit einem Wert von ca 1300€ plus Insoverwalter und Gerichtskosten.