Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo zusammen,

im Moment läuft bei mir die Forderungsabfrage und ich habe bei einem Rechtsanwalt, der auch Inkasso macht, mehrere offene Forderungen. Bisher waren die Antworten, dass die Angelegenheit erledigt sind oder er hat den offenen Betrag geschrieben. Nun habe ich bei einer Angelegenheit den Satz bekommen: "das unter dem obigen Aktenzeichen geführte Verfahren wurde eingestellt."

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nun bei seinem ehemaligen Auftraggeber die Summe erfragen muss oder ist diese Forderung für mich nun auch beendet?!
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Re: Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

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Hi Nie_mehr_Schulden,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

Beitrag von caffery »

Ich würde bei dieser Formulierung die Forderung aus der Liste entfernen und den Zettel dauerhaft aufbewahren.

Es wäre aber auch nicht falsch die Forderung trotzdem in der Gläubigerliste zu lassen - aus meiner Sicht allenfalls "übervorsichtig".

Um den Ursprungsgläubiger anzuschreiben hätten sie aus meiner Sicht sowas Schreiben müssen wie "Wir haben die Forderung bereits wieder an unsere Mandantin zurürckgegeben". Von daher würde ich persönlich davon Abstand nehmen. Aber auch hier wäre es nicht falsch oder gar schädlich dies dennoch zu tun.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
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Re: Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für die Information.
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Adonis
Mitglied
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Registriert: 2. Sep 2019, 13:33

Re: Forderungsabfrage = Verfahren eingestellt

Beitrag von Adonis »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 31. Mai 2020, 21:59 Nun habe ich bei einer Angelegenheit den Satz bekommen: "das unter dem obigen Aktenzeichen geführte Verfahren wurde eingestellt."

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nun bei seinem ehemaligen Auftraggeber die Summe erfragen muss oder ist diese Forderung für mich nun auch beendet?!
Das könnte aber auch bedeuten, dass der Anwalt nicht mehr in der Sachr aktiv ist, und daher nun ein anderer Anwalt oder ein anderes Inkassounternehmen an Dich herantritt....

Ich würde allerdings das Schreiben gut aufbewahren, und tatsächlich, fals ein andere Eintreiber daher kommt, einfach schreiben, dass das Verfahren nach meinem Dafürhalten beendet ist, und dabei eine Kopie des Anwaltes beilegen.

Grüße
Adonis
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