Hallo zusammen!
Wie sieht es aus, wenn man Schulden beim Gericht hat?
Ich gehe davon aus, dass diese auf gar keinen Fall an eine Inkassobude abgegeben werden , aber wie sieht es da mit der Erhöhung des Betrags aus, genauer, wie viel Zinsen oder Verzugskosten könne da anfallen?
Gruß arreis
Schulden beim Gericht
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Schulden beim Gericht
Ich habe jetzt in dem Zusammenhang ein Schreiben der Justizkasse vorliegen, da dieses Schrieben zwei unterschiedliche Aussagen macht, komme ich nicht ganz klar damit.
Meine Bekannte hat noch 779,79 € Schulden bei der Justizkasse (sie kann mir aber nicht sagen woraus diese bestehen). Mit der Einkommenssteuererstattung von 2017, wurden bereits ca. 400 € an die Justizkasse abgeführt.
Ende März hat sie wohl bei der JK angerufen und angefragt, ob sie die Erstattung der Steuern, aufgrund der momentanen Lage, ausbezahlt bekommen könnte.
In dem Schreiben wird im ersten Teil darauf aufmerksam gemacht, das etwaige Erstattungsansprüche mit der Kostenschuld verrechnet werden und das die Justiz weder vorab noch nachträglich darauf verzichten kann.
Eigentlich ist das klar zu verstehen als auch nachvollziehbar.
Im zweiten Teil des Schreibens heißt es aber dann, dass die Kostenforderung niedergeschlagen worden ist, was allerdings nicht zum Erlöschen des Anspruchs führt.
Unverständnis macht sich nun insofern breit, dass nicht klar ist, ob nun der momentane Anspruch auf Einkommenssteuererstattung an sie geht oder eher dann doch nicht.
Meine Bekannte hat noch 779,79 € Schulden bei der Justizkasse (sie kann mir aber nicht sagen woraus diese bestehen). Mit der Einkommenssteuererstattung von 2017, wurden bereits ca. 400 € an die Justizkasse abgeführt.
Ende März hat sie wohl bei der JK angerufen und angefragt, ob sie die Erstattung der Steuern, aufgrund der momentanen Lage, ausbezahlt bekommen könnte.
In dem Schreiben wird im ersten Teil darauf aufmerksam gemacht, das etwaige Erstattungsansprüche mit der Kostenschuld verrechnet werden und das die Justiz weder vorab noch nachträglich darauf verzichten kann.
Eigentlich ist das klar zu verstehen als auch nachvollziehbar.
Im zweiten Teil des Schreibens heißt es aber dann, dass die Kostenforderung niedergeschlagen worden ist, was allerdings nicht zum Erlöschen des Anspruchs führt.
Unverständnis macht sich nun insofern breit, dass nicht klar ist, ob nun der momentane Anspruch auf Einkommenssteuererstattung an sie geht oder eher dann doch nicht.
0