Also wäre es ratsam die Einigung schriftlich zu erfassen und vom Gläubiger unterschreiben zu lassen?
Wie läuft das in der Praxis ab, einigt man sich am Telefon, Email oder gibt es irgendwie Vordrucke die von beiden Seiten unterschrieben werden?
Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!