Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

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Conny19
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Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Conny19 »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, vielleicht könnte mir ja jemand helfen.

Wenn ich ein Vollstreckungsbescheid kassiert habe, mich später mit dem Gläubiger in einem "Vergleich" auf eine deutlich geringere Summe als die Förderung einige was passiert dann mit den ganze Vollstreckungskosten die ich beim Gerichtsvollzieher zu zahlen hätte?
Wäre die Forderung damit erledigt oder kommt dann noch was vom Gericht etc.?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

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Hi Conny19,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich" geschaut?
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tidus82
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von tidus82 »

Kommt auf die Einigung an - wenn damit alle Ansprüche erledigt sind, dann sind alle - also so richtig alle - Ansprüche erledigt.
Wenn die Einigung sich auf die Hauptforderung bezieht, dann sind wohl alle anderen Sachen weiterhin offen.

Also wie du siehst - es gibt da einige Unsicherheiten, die wir ohne weitere Informationen nicht beantworten können. :)
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Conny19
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Conny19 »

Ich meine damit:
wenn die Hauptforderung 100€ beträgt und durch die Zwangsvollstreckung zwangsläufig Gebühren entstehen so dass wenn der Gerichtsvollzieher kommt der Gesamtbetrag z.B. 230€ beträgt.
Angenommen ich einige mich mit dem Gläubiger auf 30€, (somit wäre die Forderung von 100€ erledigt) was passiert in so einem Fall mit dem Rest an Zinsen, Gebühren aus der Zwangsvollstreckung?
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insolaner
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von insolaner »

das hat @tidus82 ja sehr konkret beantwortet:
tidus82 hat geschrieben: 26. Mai 2020, 17:45 Kommt auf die Einigung an - wenn damit alle Ansprüche erledigt sind, dann sind alle - also so richtig alle - Ansprüche erledigt.
Wenn die Einigung sich auf die Hauptforderung bezieht, dann sind wohl alle anderen Sachen weiterhin offen.
wie genau lautet denn die Einigung?

Wenn das so ist, wie Du im Halbsatz schreibst (somit wäre die Forderung von 100 EUR erledigt), hast Du aufs gesamte gerechnet gerade mal 70 EUR gespart, statt 230 also noch 160 EUR insgesamt...
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tidus82
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von tidus82 »

Also ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher anstrengt und dann sagt: ach komm, zahl mir 30 Euro und ich zahl dann alles andere.

Vielmehr denke ich, dass die Hauptforderung damit erledigt ist, aber du sicher noch von denen bezüglich der Nebenforderung hören wirst.
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Na ja ... wenn man dem Gläubiger glaubhaft vermittelt, dass ein Pfändungsversuch fruchtlos verlaufen wird, da nix zu holen ist, dann ist der gläubiger vielleicht froh, wenn er wenigstens einen Teil bekommt.

Aber ob er dafür seinen Titel rausrückt?
Allein der Mahnbescheid hat ihn ja schon min. 32,00 Euro gekostet.
Kommt also darauf an, wie gut Du mit dem Gläubiger verhandelst.
Wenn er fürchten muss, dass er jetzt und später (der Titel bleibt immerhin 30 Jahre) nix bekommt ...
Aber wenn er hoffen kann, vielleicht später ?
Wer weiß ?
Viel Glück!

Wenn es ein privater oder gewerblicher Gläubiger ist (kein öffentlich-rechtlicher), dann hat er schon einiges bezahlt, um den Titel gegen Dich zu bekommen. Da kommt kein Gericht von sich aus, was dann noch Gebühren von Dir will, die musste der Gläubiger ja bereits bezahlen.
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Conny19
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Conny19 »

OK danke euch. Hatte bis jetzt überhaupt keine Ahnung wie die Nebenkosten entstehen.
Also um einen Vergleich anzustreben, müsste man dem Gläubiger zumindest die Auslagen für die Gebühren"Nebenforderung?" und evtl. einen Teil der Hauptforderung anbieten.

Hoffe das jetzt richtig verstanden zu haben.
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Conny19
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Conny19 »

Wie funktioniert so eine Titel Übergabe überhaupt?
Worauf muss man da achten? könnte mir vorstellen, dass so eine wie ich mit wenig Ahnung von der Materie evtl. über den Tisch gezogen werden kann.
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tidus82
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von tidus82 »

Wenn eine Einigung im Gesamten erfolgt ist und diese auch beidseitig eingehalten wurde, dann hast du Anspruch auf Herausgabe des Titels.
Üblicherweise formuliert man Vergleichsangebote „zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche“, damit auch wirklich klar ist, dass damit alle Ansprüche mit dem Angebot gemeint sind.
Manchmal kommt es nämlich vor, dass ein Inkassobüro oder ein Gläubiger mehrere Forderungen gegen jemanden hat.

Achtung: das ist eine Holschuld - das bedeutet, dass du nicht verlangen kannst, dass dir der Titel zugeschickt wird. Die meisten Gläubiger machen das aber (zum Teil sogar ohne Aufforderung)
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckungsbescheid Gebühren beim Vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Am einfachsten wäre wohl der direkte Weg.
Hingehen und Geld gegen Titel tauschen.
Fertig.

Der 'Titel' ist der Vollstreckungsbescheid, also ein (Doppel-)Blatt Papier, darauf steht:
"Vollstreckungsbescheid".

Wenn es nur schriftlich geht, dann wird es schwierig, denn der Gläubiger wird Dir seinen Titel sicher nicht schicken, bevor er das Geld hat.
Und wenn er das Geld hat ... ob er Dir dann den Titel schickt ?
Weiß mans?

Viel Glück.
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