So in der Art. Es klingt halt eher danach. Ein VB von Hoist aufgrund eines 18 Jahre alten Mahnbescheid in dem noch die Citibank gestanden haben muss klingt halt doch sehr abwegig. Das würde wohl kein Rechtspfleger mit unter 4 Promille durchwinken.
Viel wahrscheinlicher ist doch, dass die Forderung tatsächlich damals auch schon gegen die Frau tituliert wurde und Hoist den Titel jetzt einfach nur auf sich umgeschrieben hat, damit sie den alten und auf sie übergegangenen Forderungskadaver nun auch vollstrecken können anstatt nur damit zu drohen.
Auf jeden Fall lohnt ein geschulter Blick auf den Gesamtzusammenhang.
Gesamtschuldner
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Re: Gesamtschuldner
Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil.caffery hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 18:34 So in der Art. Es klingt halt eher danach. Ein VB von Hoist aufgrund eines 18 Jahre alten Mahnbescheid in dem noch die Citibank gestanden haben muss klingt halt doch sehr abwegig.
Viel wahrscheinlicher ist doch, dass die Forderung tatsächlich damals auch schon gegen die Frau tituliert wurde und Hoist den Titel jetzt einfach nur auf sich umgeschrieben hat, damit sie den alten und auf sie übergegangenen Forderungskadaver nun auch vollstrecken können anstatt nur damit zu drohen.
Auf jeden Fall lohnt ein geschulter Blick auf den Gesamtzusammenhang.
Ich habe mir das jetzt noch einmal angeschaut, es handelt sich um ein Vollstreckungsbescheid von 18.04.2002. Mich hat halt das Datum irritiert.
Dieser wurde damals meiner Frau zugestellt. Und richtig caffery, hoist hat das alles übernommen. Urkunden darüber hat die Gerichtsvollzieherin mitgeschickt.
Der heute zugestellte Bescheid ist eine beglaubigte Abschrift.
Hat Hoist also nur darauf gewartet bis meine Insolvenz durch ist, um es jetzt bei meiner Frau zu probieren.?
Muss sie eigentlich bei der EV die Mietkaution angeben?
Lieben Dank und Gruß
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Re: Gesamtschuldner
Du kannst davon ausgehen, dass in so einem Laden niemand auf irgendetwas wartet.habwiederwas hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 18:49 Hat Hoist also nur darauf gewartet bis meine Insolvenz durch ist, um es jetzt bei meiner Frau zu probieren.?
Wahrscheinlicher ist, dass der Vorgang durch Deine RSB im System wieder irgendwie nach vorne gerutscht, und einer wackeren Inkassowalküre so auf den Schirm geflutscht ist.
Jawollhabwiederwas hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 18:49 Muss sie eigentlich bei der EV die Mietkaution angeben?
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Re: Gesamtschuldner
Hat sie den Mietvertrag (mit-) unterschrieben ?habwiederwas hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 18:49 ...
Muss sie eigentlich bei der EV die Mietkaution angeben?
Hat sie die Kaution bezahlt ?
Oder Du ?
Wenn es wirklich ihre Wohnung ist und sie die Kaution bezahlt hat, dann bekommt ein Gläubiger trotzdem erst dann die Möglichkeit, auf die Kaution zuzugreifen, wenn sie nach einem Auszug auszuzahlen wäre.
Es soll ja Mieter geben, die die letzten Mieten nicht mehr zahlen ...
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Re: Gesamtschuldner
oh, das ist mir neu, zumindest in der "normalen" Vollstreckung - im Inso-Verfahren war mir das schonmal über den Weg gelaufen...
was latürnich gaaanz streng verpoten istEs soll ja Mieter geben, die die letzten Mieten nicht mehr zahlen ...
würde ich aber genauso machen, vielleicht sogar nach "Ankündigung" an den Vermieter...
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