Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Inso? hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 15:59
ich habe heute nach ca. 27 Jahren Post von Frau Weidel bekommen...
Kommt hier ein Umstandsmoment für eine Verwirkung in Frage?
Wie stehen aus Erfahrung die Chancen dazu?
Für Antworten im Voraus herzlichen Dank.
Rein der zeitliche Moment wird vom BGH als nicht ausreichend angesehen (zumindest in einem Fall in dem der Gläubiger 13 Jahre lang untätig war) hier reden wir aber von mind. 27 od. 28 Jahren.
Mal schauen was passiert wenn der GV vor der Tür steht, ich wüsste z.B. gerne wann und wo mir ein Vollstreckungsbescheid zugestellt sein soll.
OK über die Zinsen müssen wir nicht reden - nur wie mache ich klar das die verjährt sind - gegenüber dem Gläubiger oder gegenüber dem GV
Jetzt zu der ganzen Sache - ich habe von der ganze Sache nichts mitbekommen SCHWÖRE grosses Indianerehrenwort - die ursprüngliche Forderung war auch so niedrig das hätte ich auch damals problemlos zahlen können.
Mir liegt bis heute kein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid vor. Es war niemals ein Kto von mir gepfändet (jede Kto Pfändung habe ich bezahlt).
Von 1993 - 2000 habe ich ganz normal in meiner Wohnung gelebt in der auch meine kleine Firma war - da kann ich weder einen GV noch einen gelben Brief verpasst haben.
von 2000 - 2009 war es turbulent - da war ich nicht so ordentlich
von seit 2009 wohne ich in der gleichen Wohnung in der mich jetzt die letzten drei Briefe von Dr. Wendel und die Post vom GV erreichte.
Und dann noch ein paar Merwürdigkeiten - die RA Rechnung immer zum 01.01. des Jahres -damit man max . Zins bekommt, das kann ja eigentlich nicht sein - oder.
Der Titel wurde von einer inzwischen insolvent Fa erwirkt (das weiss ich in der Zwischenzeit) habe ich ein Anrecht darauf das nun der echte Gläubiger im Titel steht? Um es mal so zusagen, ich nehme das sportlich und will max. nerven.
Wenn man an den Kosten nichts machen kann komme ich auf 74,03 auf die Hauptforderung und 10,96 auf die Kosten wäre sch schön wenn man etwas mit den Kosten machen könnte (kann ich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen - da mir der Mahn- und Vollstreckungsbescheid nie zugestellt wurde.
Vollstreckungserinnerung wegen dem Zustellmangel, oder Vollstreckungsabwehrklage aus gleichem Grund. Bei dem Vollstreckungsauftrag muss aber auch der zugestellte vollstreckbare Titel beigefügt sein.
GernDabei hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 20:22
Vollstreckungserinnerung wegen dem Zustellmangel, oder Vollstreckungsabwehrklage aus gleichem Grund. Bei dem Vollstreckungsauftrag muss aber auch der zugestellte vollstreckbare Titel beigefügt sein.
Der vollstreckbare Titel liegt nicht bei - und es ist ein Vollstreckungsauftrag.
Inso? hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 20:03
OK über die Zinsen müssen wir nicht reden - nur wie mache ich klar das die verjährt sind - gegenüber dem Gläubiger oder gegenüber dem GV
Das was Du da schreibst steht schon in ziemlichem Gegensatz zu dem was da in der Auflistung steht. Nachdem was da drinsteht ist auch die Zinsverjährung zumindest teilweise nicht wirklich so klar. Jeder Vollstreckungsversuch unterbricht diese Verjährung... und davon gabs laut der Aufstellung ja einige.
Das Wuppertaler Konglomerat gehört sicherlich zu den eher unappetitlichen ihrer Zunft (was bei der Zunft schon was heißen soll). Ich hätte denen aber bislang nicht zugetraut Titel und Vollstreckungsmaßnahmen einfach zu erfinden. Aber gut - drauf wetten würde ich jetzt auch nicht;)
Du könntest dem Vollstreckungsersuchen nun mit § 767 ZPO entgegentreten und das inhaltlich füllen wie Du lustig bist. Das Ganze sollte dann mit einem Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung gewürzt werden.
Dann müssten die ja ihre Brocken auf den Tisch legen und ein zur Neutralität verpflichteter Paragraphenmensch von überbordender Weisheit würde darüber bescheiden.
Ein Dich dabei unterstützender Rechtsbeistand oder Berater wäre diesbezüglich sicherlich nicht schädlich.
Wenn Du aber am Ende nicht recht bekommst, hat die ganze Veranstaltung die Nummer natürlich aber nicht billiger gemacht.
Habe ich eigentlich schonmal gefragt wieso Dein Nickname hier immernoch auf ein Fragzeichen endet?
Ich persönlich habe ja eine merkwürdige Art von Freude daran mich mit sowas zu beschäftigen. Das würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anders aussehen, wenn meine Name auf solchen hässlichen Dingern stünde... mach Dir in diese Richtung doch nochmal Gedanken;)
welches Gericht wäre für die Abwehrklage nach §760 ZPO zuständig.
Das Fragezeichen ist geblieben weil ich nach den letzten Jahren die Zuversicht verloren habe das man aus dem Ding jemals rauskommt. Seit Anfang des Jahres hatte es sich wieder gut angefühlt - die Corona Geschichte wird mich jetzt aber wohl endgültig in die Ecke zwingen. Und dann mit Mitte 50 - war es dann mit dem Platz an der Sonne. Aber ist nicht soo tragisch. Es war ein versuch wert.
Inso? hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 20:39
welches Gericht wäre für die Abwehrklage nach §760 ZPO zuständig.
767
Guck in Deinen Vollstreckungsauftrag.
Inso? hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 20:39
Das Fragezeichen ist geblieben weil ich nach den letzten Jahren die Zuversicht verloren habe das man aus dem Ding jemals rauskommt. Seit Anfang des Jahres hatte es sich wieder gut angefühlt - die Corona Geschichte wird mich jetzt aber wohl endgültig in die Ecke zwingen. Und dann mit Mitte 50 - war es dann mit dem Platz an der Sonne. Aber ist nicht soo tragisch. Es war ein versuch wert.
Dem konnte ich jetzt inhaltlich nicht zur Gänze folgen.
caffery hat geschrieben: ↑6. Mai 2020, 20:45
Dem konnte ich jetzt inhaltlich nicht zur Gänze folgen.
Insgesamt drei mal Selbstständig, drei mal aus verschiedenen Gründen gescheitert - letztlich weil sich die Branchen plötzlich und schnell gewandelt haben - und ich nicht weitsichtig genug war. 2014 dann Insolvenz mit einer GmbH - neu angefangen - lief OK - dann wieder ein externes Ereignis (Pleite von AB und damit blieben bei mir die Kunden weg) Umsatzeinbruch um 60%, das war 2016 - seitdem das Geschäft neu ausgerichtet. 2019 dann auf 110% von Umsatz und Gewinn von 2019 - 2020 Jan. März - 150% Prozent vom Vorjahr und begeisterte Kunden. Dann 5 Wochen NULL Umsatz bei hohen Kosten, aktuell bei immer noch hohen Kosten und 10% - 20% vom Vorjahr - die Reserven reichen noch bis Herbst.
Kann nichts mehr zur Seite legen weil das Geld in einer GmbH liegt. Habe die letzten Jahre nichts zur Seite gelegt weil ich alle Altlasten los werden und das neue aufbauen wollte.