Liebe Mitleser,
ich habe ca. 45.000,- Euro Steuerschulden aus einem Haftungsbescheid des Finanzamtes.Als ehemaliger GF einer insolventen GmbH bin ich für Ust und LST haftbar gemacht worden. Soweit ist das in Ordnung!
Wie stehen die Möglichkeiten eines Vergleichs mit dem FA? Im Insolvenzfall würde das FA vermutlich leer ausgehen. Hat jemand Erfahrungen? Geld für einen Vergleich wäre im geringen Umfang von 3.Seite vorhanden ...
Steuerschulden aus 2014/15
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Re: Steuerschulden aus 2014/15
Tjo, nun bin ich grade nicht auf der Arbeit und habe auch die nächsten beiden Wochen Urlaub. Also alles aus dem Gedächtnis:
Es gab mal eine schöne Dienstanweisung an die Finanzämter, vor etwa 15 Jahren. Wenn ich einen Fall wie den Deinen habe, bei dem es nur oder fast nur FA-Schulden gibt und die Gesamtsituation einen Erfolg des AEV allgemein realistisch erscheinen lässt (kommt in der Kombination ziemlich selten vor), krame ich diese raus und füge sie meinem Deluxe-Einigungsversuch bei, da es natürlich gut möglich ist. dass der Sachbearbeiter das gute Stück nicht kennt.
In der Anweisung, die für die Finanzämter meines Wissens bindend ist, steht sinngemäßg, dass einem AEV im Rahmen der Insolvenzordnung (also wenn er von einer geeigneten Stelle oder Person durchgeführt wird), zuzustimmen ist, wenn der Schuldner sich komplett nackig macht, das Angebot entsprechend nachweislich wirtschaftlich ist und der Schuldner entsprechend "erlasswürdig" ist.
Au0erdem muss versichert werden, dass kein Versagungsgrund existiert.
Ich habe es "Deluxe-Einigungsversuch" genannt, weil ich in diesen Fällen deutlich mehr verschicke als normalerweise. Die wünschen praktisch eine Art kompletter Vermögensauskunft samt aller Belege die es so gibt. Ich nutze dafür immer die Anlagen des Insolvenzantrags und füge sämtliche Belege bei. Mache ich das nicht so ausführlich, wird grundsätzlich abgelehnt. Mache ich alles so wie es die Weisung vorsieht, sind die Ergebnisse in aller Regel erfreulich.
So aus dem Stehgreif kann ich jetzt leider nicht sagen was da im Detail drin steht und auf die Schnelle finde ich die Weisung auch im Netz nicht (hab sie auf der Arbeit aufm Rechner). Aber vielleicht ist ja ein kompetenter Kollege hier so nett und sucht das Dingen raus.
Wenn Du also einen fitten Berater findest, der mit solchen Dingen Erfahrung hat, stehen die Chancen alles andere als schlecht.
Es gab mal eine schöne Dienstanweisung an die Finanzämter, vor etwa 15 Jahren. Wenn ich einen Fall wie den Deinen habe, bei dem es nur oder fast nur FA-Schulden gibt und die Gesamtsituation einen Erfolg des AEV allgemein realistisch erscheinen lässt (kommt in der Kombination ziemlich selten vor), krame ich diese raus und füge sie meinem Deluxe-Einigungsversuch bei, da es natürlich gut möglich ist. dass der Sachbearbeiter das gute Stück nicht kennt.
In der Anweisung, die für die Finanzämter meines Wissens bindend ist, steht sinngemäßg, dass einem AEV im Rahmen der Insolvenzordnung (also wenn er von einer geeigneten Stelle oder Person durchgeführt wird), zuzustimmen ist, wenn der Schuldner sich komplett nackig macht, das Angebot entsprechend nachweislich wirtschaftlich ist und der Schuldner entsprechend "erlasswürdig" ist.
Au0erdem muss versichert werden, dass kein Versagungsgrund existiert.
Ich habe es "Deluxe-Einigungsversuch" genannt, weil ich in diesen Fällen deutlich mehr verschicke als normalerweise. Die wünschen praktisch eine Art kompletter Vermögensauskunft samt aller Belege die es so gibt. Ich nutze dafür immer die Anlagen des Insolvenzantrags und füge sämtliche Belege bei. Mache ich das nicht so ausführlich, wird grundsätzlich abgelehnt. Mache ich alles so wie es die Weisung vorsieht, sind die Ergebnisse in aller Regel erfreulich.
So aus dem Stehgreif kann ich jetzt leider nicht sagen was da im Detail drin steht und auf die Schnelle finde ich die Weisung auch im Netz nicht (hab sie auf der Arbeit aufm Rechner). Aber vielleicht ist ja ein kompetenter Kollege hier so nett und sucht das Dingen raus.
Wenn Du also einen fitten Berater findest, der mit solchen Dingen Erfahrung hat, stehen die Chancen alles andere als schlecht.
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Re: Steuerschulden aus 2014/15
Ich kenne dazu nur die Regelungen des Bundesministeriums f. Finanzen aus dem Jahr 2002 (BMF v. 11.01.2002 - IV A 4 - S 0550 - 1/02)
Den Text dazu findest Du in der NWB Datenbank
https://datenbank.nwb.de/
Du musst dafür folgende Dokumenten ID "DAAAA-82520" im Suchfeld eingeben.
Ich halte mich eher an die Tipps von Brennecke & Partner
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de ... gen_114594
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Re: Steuerschulden aus 2014/15
Ich habe in meinem Verfahren damals im Vorfeld mit einem Abteilungsleiter des Gläubiger-FA gesprochen, der mir das in etwa so bestätigt hat. Das FA hätte bei jedem AEV mitgezogen, wenn alle Gläubiger im Boot sind - sogar bei einem 0-Plan... Leider waren nicht alle so entspannt
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