Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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arreis hat geschrieben: ↑8. Dez 2018, 09:50
Es fehlt also ein Verweis dahingehend, dass die Aussage gesetzlich untermauert ist.
Wenn ich das mal so formulieren darf: Mich beschleicht der Eindruck, dass Deine häufigen leicht penetranten Detailfragen mit einem inneren (Fehl-)ansinnen einhergehen, dass es zu allem eine 100%-ige "Das muss so sein!"-Antwort gibt.
Das ist aber nicht so. Das funktioniert so leider nicht.
Es gibt halt sehr sehr oft einen erheblichen Unterschied in den Sachlagen, den Interpretationen, der Theorie und Praxis und zu guter Letzt vor allen Dingen auch zwischen "Recht haben und Recht bekommen".
Das alles führt dazu, dass es kaum zu individuellen Sachlagen granitenklare schwarz/weiß Antworten gibt nach denen Du Dich scheinbar zu sehen scheinst:)
^^Das ist nicht böse gemeint"^^ Drum bitte ich um wohlwollende Interpretation.
@ caffery
Ich nehme Dir Deine Meinung nicht übel, kann sie sogar nachvollziehen, gerade dann , wenn man meine bisherigen Fragen heranzieht.
Ich möchte das nicht für mich nutzen, meine Angelegenheit liegt bei Gericht (keine Klage) und die Entscheidung die dort getroffen wird, werde ich akzeptieren.
Ich bleibe mal bei dem erwähnten Satz. Ich empfinde es als nicht tragbar, dass in einer solchen Ausarbeitung etwas dargestellt wird, dass in keiner Weise belegbar ist.
Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass dieser Umstand nicht gesetzlich geregelt ist. Dies würde für alle Parteien Klarheit schaffen, zumal letztendlich eher der TH der "Dumme" sein könnte.