Hausbesuch vom IV?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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insolaner
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Hausbesuch vom IV?

Beitrag von insolaner »

Hi in die Runde,

mal quasi keine Frage, sondern eher eine Bitte um Bestätigung - ich bin der Meinung, dass weder ein IV und auch sonst niemand) nach Eräffnung des Insolvenzverfahrens einen "Hausbesuch" beim Insolventen macht, um die Lebensverhältnisse anzuschauen?!

Oder besteht durchaus die "Chance", dass ein "unbeteiligter" Mitbewohner sich damit auseinandersetzen müsste, und sei es "nur" durch "nein, das ist mein Zimmer, hier kommt niemand rein"?

Gespannte,

i.
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Re: Hausbesuch vom IV?

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Hi insolaner,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hausbesuch vom IV?" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von tidus82 »

Es kann tatsächlich passieren, dass der IV die Verhältnisse überprüft und nach eventuell verwertbarem Vermögen schauen möchte. Das kommt ziemlich selten vor, aber es kommt ab und an mal vor. Meist verbindet er das mit dem „Erstgespräch“ - bzw „Letztgespräch“, weil meist das erste Gespräch auch das letzte ist ;-)
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arreis
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von arreis »

Hat ein IV überhaupt die Befugnis, sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen?
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tidus82
Admin
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von tidus82 »

Also die Befugnis sich den Zugang zu verschaffen hat er m.W. nach nicht - jedoch hat der Schuldner die Obliegenheit ihm alles offenzulegen und mitzuwirken. Es wäre also schade, wenn die Insolvenz den Bach runter geht, weil man dem IV irgendwas vorenthielte.

Sicher kann man mit dem IV reden, falls er wirklich einen Termin vor Ort machen möchte, dass es aus dem und dem Grund unangemessen wäre in die Wohnung zu kommen - Insolvenzverwalter sind auch nur Menschen - jedoch würde ich es nicht drauf anlegen ihn vor der Tür abzuweisen.
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caffery
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 26. Apr 2020, 09:36 Hat ein IV überhaupt die Befugnis, sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen?
Nicht so ohne Weiteres. Er könnte theoretisch den Richter um einen entsprechenden Beschluss bitten. Fälle in denen es zu so etwas tatsächlich gekommen ist, dürften sich aber im Promillebereich bewegen.

Normalerweise wird ein Verwalter dem offenkundig wird, dass der Schuldner nicht zusammenarbeiten will einfach nur dafür sorgen, dass entweder der Bericht dergestalt "verrissen" wird, dass eine Versagung sehr wahrscheinlich ist - und/oder er wird das Gericht zur Aufhebung der Kostenstundung motivieren, was ggf. die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtdeckung der Mindestvergütung zur Folge hat.

Es kommt aber durchaus - wenn auch selten - vor, dass Verwalter Hausbesuche, bzw. eher einen Hausbesuch, machen. Dazu sind sie natürlich auch berechtigt. Wie ein Gerichtsvollzieher mit dem Schlüsseldienst anrücken dürfen sie aber nicht - für sowas braucht es wie gesagt immer einen Gerichtsbeschluss.
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Ruhrpottmensch
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

tidus82 hat geschrieben: 25. Apr 2020, 22:47 Es kann tatsächlich passieren, dass der IV die Verhältnisse überprüft und nach eventuell verwertbarem Vermögen schauen möchte. Das kommt ziemlich selten vor, aber es kommt ab und an mal vor. Meist verbindet er das mit dem „Erstgespräch“ - bzw „Letztgespräch“, weil meist das erste Gespräch auch das letzte ist ;-)
In meinem Verfahren genauso geschehen...
Eine Mitarbeiterin vom IV hat ein nettes und völlig unkompliziertes Gespräch mit mir geführt. In diesem Zuge hat sie sicherlich auch mal einen Blick auf die Bude geworfen, ob ich nicht irgendwo den Picasso hängen habe... :D
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arreis
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von arreis »

Mal doof gefragt!

Hätte ein IV, durch den Besuch des Schuldners, höhere Einnahmen?
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Graf Wadula
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von Graf Wadula »

arreis hat geschrieben: 26. Apr 2020, 15:44 Mal doof gefragt!

Hätte ein IV, durch den Besuch des Schuldners, höhere Einnahmen?
Eindeutig nein. Die Vergütung rechnet sich nach den Einnahmen. Und dadurch, dass er die Wohnung besucht, hat er ja nicht Mehreinnahmen (es sei denn, es findet sich ein Piccasso). Und erhebliche Mehrarbeit als bei einem „normalen“ Insolvenzverwalter ist es auch nicht, denn der Hausbesuch sollte der Normalfall sein.
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gurami
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Re: Hausbesuch vom IV?

Beitrag von gurami »

Bei meinem IV ist es so:

Der hat seinen Hauptsitz in Grossstadt und mehrere Büroadressen in versch. Landkreisen. Offizell halt Kanzlein. In Wirklichkeit gibt es bei mir z.b. nur einen Briefkasten und viele Klingeln. Der macht fast immer Hausbesuche weil es viele Insolaner gibt die, wen überascht es, Pleite sind und es sich nicht leisten können dahin zu fahren. Ich war aber vorgewarnt und habe um einen Termin in Grossstadt gebeten.
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