Finanzamt Forderungen

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Finanzamt Forderungen

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 11. Apr 2020, 08:56 insgesamt aber nur maximal drei Jahre lang.
Das wäre mir neu. Ich orakel bei dem Gedankengang eine Verwechslung bzw. ein "in einen Topf werfen" mit dem § 43 Abs. 4 SGB II bzgl. Aufrechnungen des Jobcenters.
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AdiDana
Wissender
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Re: Finanzamt Forderungen

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
ich hätte auch noch mal eine Frage dazu. Mir erging es ja genauso, bei Eröffnung der Inso musste ich noch ausstehende Steuererklärungen (die ich eigentlich noch mit meinem Ex-Mann hätte machen dürfen/sollen) dann auf Anweisung des TH auf die Schnelle selbst machen, ohne gemeinsame Veranlagung. Dadurch kam es zu über 2000 Euro Steuerschulden beim FA, die damals noch mit in die Inso flossen. In den folgenden Jahren hatte ich immer wieder zu zahlen, was ich auch getan hatte. Die letzten 3 Jahre dann eher ein geringes Guthaben. Das Guthaben wurde mir aber trotz WVP nicht ausbezahlt, sondern mit den abstrusesten Bemerkungen der Sachbearbeiter einbehalten. Nun denn.
Seit dem 24.01.19 ist meine Inso vorbei (Jubel :D ). Die Restschuldbefreiung wurde im Juli 2019 erteilt. Ich habe im Januar 2020 gleich die Steuer für 2019 gemacht, ebenso die meiner Erwachsenen Kinder. Meine Kinder haben ihren Steuerbescheid und die Erstattung längst, ich noch nichts.

Muss ich denn jetzt befürchten, dass die immer noch was einbehalten? Oder dürfen die das definitiv nicht mehr?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Finanzamt Forderungen

Beitrag von caffery »

AdiDana hat geschrieben: 17. Apr 2020, 13:26 Das Guthaben wurde mir aber trotz WVP nicht ausbezahlt, sondern mit den abstrusesten Bemerkungen der Sachbearbeiter einbehalten. Nun denn.
Diese "abstrusen" Bemerkungen haben sie wahrscheinlich aus dem genannten BGH Urteil übernommen. Also war das leider alles so rechtens.
AdiDana hat geschrieben: 17. Apr 2020, 13:26 Seit dem 24.01.19 ist meine Inso vorbei (Jubel :D ). Die Restschuldbefreiung wurde im Juli 2019 erteilt. Ich habe im Januar 2020 gleich die Steuer für 2019 gemacht, ebenso die meiner Erwachsenen Kinder. Meine Kinder haben ihren Steuerbescheid und die Erstattung längst, ich noch nichts.

Muss ich denn jetzt befürchten, dass die immer noch was einbehalten? Oder dürfen die das definitiv nicht mehr?
Allenfalls teilweise - also in Deinem Fall zu 24/360-stel. Soll heißen: Sollte Dein Steuerguthaben 360 Euro betragen, dürften sie allenfalls 24 Euro behalten.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Finanzamt Forderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Schreib Deinem Finanzamt einen lieben Brief, füge eine Kopie der RSB hinzu und bitte um umgehende Bescheidung zu Deiner ESt-Erklärung vom ... (Datum).

Nicht alle deutschen Beamten machen ihren Job korrekt ... wenn man in der Vollstreckungsabteilung des FA sitzt, kann man (frau auch) schon mal "vergessen", die Inso-Bekanntmachungen mit dem eigenen Datenstamm abzugleichen.

Ich will ja nicht wieder verallgemeinern.
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