Hallo,
heute kam vom Amtsgericht der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Muss ich das der Schufa melden, damit die ganzen Einträge als erledigt makiert, oder gelöscht werden, oder macht die Schufa das automatisch?
Wenn nein, reicht dann eine Mail als Mitteilung mit Kopie Beschluss im Anhang?
Gruß habwiederwas
Meldung an die Schufa
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Re: Meldung an die Schufa
"Muss ich[...]?"
"Wenn nein, reicht dann[...]?"..
Also: Nein, du musst nichts melden und nein, es reicht auch keine Mail, weil du ja nichts melden musst - dit machen die automatisch
Ergänzung: Du solltest aber kurz vor Ende des Jahres einfach mal eine Datenauskunft von der Schufa anfordern um wirklich sicher zu sein, dass das auch als erledigt markiert ist.
"Wenn nein, reicht dann[...]?"..
Also: Nein, du musst nichts melden und nein, es reicht auch keine Mail, weil du ja nichts melden musst - dit machen die automatisch
Ergänzung: Du solltest aber kurz vor Ende des Jahres einfach mal eine Datenauskunft von der Schufa anfordern um wirklich sicher zu sein, dass das auch als erledigt markiert ist.
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Re: Meldung an die Schufa
Danke titus,
wie erfährt die Schufa von der erteilung der Restschuldbefreiung. Weil lt. Beschluss heute macht das Gericht dass nicht.
wie erfährt die Schufa von der erteilung der Restschuldbefreiung. Weil lt. Beschluss heute macht das Gericht dass nicht.
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Re: Meldung an die Schufa
Na genauso wie sie von deiner Insolvenz erfahren hat - über die Bekanntmachungen.
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Re: Meldung an die Schufa
Ich hatte hier etwas zur Vorgehensweise gepostet, falls ein ehemaliger Gläubiger nicht reagiert.
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