Guten Tag,
bereits vor einiger Zeit habe ich mich mit einem Gläubiger auf einen teilweisen Schuldenerlass geeinigt. Obwohl ich mit meiner Rente im Pfändungsfreibetrag liege, habe ich mich ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und tilge dies mit einem monatlichen Betrag. Der Gläubiger war darauf hin bereit, auf einen nicht unerheblichen Teil seiner Forderung schriftlich zu verzichten. Es gibt aber noch einen zweiten Gläubiger, bei dem keine Tilgung meiner Schulden stattfindet. Dies habe ich bisher nicht der für mich zuständigen OGV mitgeteilt. In ein paar Tagen muß ich beim Amtsgericht erscheinen und eine Vermögensauskunft abgeben.
Bei einem Gespräch teilte mir jemand mit, das es sein könnte, das die OGV den Schuldenerlass ablehnen könnte, weil ich nur mit allen Gläubigern einen Schuldverzicht vereinbaren könnte. Das hat mich natürlich sehr erschreckt. Meine Frage diesbezüglich ist natürlich: stimmt das so? Eine weitere Frage währe: Kann es für mich Konsequenzen haben, das ich die Tilgungsvereinbarung bisher nicht dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt habe?
Bin wegen der Situation sehr angespannt und sehr neugierig auf die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße und schon mal Danke für die Antworten.
Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass
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Re: Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass
Hi MarktheBrain,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass" geschaut?
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Re: Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass
Das ist der auch wurscht.MarktheBrain hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 09:15 Dies habe ich bisher nicht der für mich zuständigen OGV mitgeteilt.
Das ist Kokolores.MarktheBrain hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 09:15 Bei einem Gespräch teilte mir jemand mit, das es sein könnte, das die OGV den Schuldenerlass ablehnen könnte, weil ich nur mit allen Gläubigern einen Schuldverzicht vereinbaren könnte.
NeinMarktheBrain hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 09:15 Das hat mich natürlich sehr erschreckt. Meine Frage diesbezüglich ist natürlich: stimmt das so?
NeinMarktheBrain hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 09:15 Eine weitere Frage währe: Kann es für mich Konsequenzen haben, das ich die Tilgungsvereinbarung bisher nicht dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt habe?
(Ich gehe mal davon aus, dass Dir nicht der Gläubiger die OGVin vorbeigeschickt hat mit dem Du die Vereinbarung hast.)
Die einzige Frage die ich mir stelle ist: Warum gibst Du "freiwillig" einen Teil Deiner unpfändbaren Rente ab nur um am Ende (wann auch immer das sein wird) weiterhin überschuldet zu sein?
Ich verstehe ja, dass Du schuldenfrei sein willst. Aber ich würde mal sagen, dass dafür dann wenigstens eine tragfähige Strategie her sollte, die Dich in überschaubarer Zeit und mit machbarem Aufwand komplett entschulden sollte. Ansonsten hast Du am Ende nur Geld verbrannt und bist weiterhin überschuldet. Das erscheint mir nicht wirklich sinnvoll, oder?
Wenn Du magst, kannst Du uns ja mal mehr über Deine Schulden berichten. Genaue Menge aller Gläubiger, Höhe der Schulden, Alter und Herkunft der Schulden, Dein Einkommen so ca.etc.
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Re: Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass
Das ist Unsinn.MarktheBrain hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 09:15 ...
das es sein könnte, das die OGV den Schuldenerlass ablehnen könnte, weil ich nur mit allen Gläubigern einen Schuldverzicht vereinbaren könnte.
...
Du kannst mit Deinen Gläubigern vereinbaren (und sie mit Dir), was Du willst.
Die OGV kommt ja nur, wenn es keine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger gibt
(wie bisher mit Deinem zweiten Gläubiger) - was Du mit dem ersten vereinbart hast, geht die OGV nichts an, Du brauchst ihr davon auch gar nichts erzählen, wenn Du nicht willst.
Mit Deinem unpfändbaren Einkommen kannst Du machen, was Du möchtest.
Aber warum möchtest Du freiwillig damit Schulden tilgen?
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