Hallo,
anfang Juli sind 5 Jahre meiner RI um und ich möchte gerne die RSB nach 5 Jahren beantragen. Die TH- und Gerichtskosten sind gedeckt.
Wie genau gehe ich jetzt vor ???
Laut Sachbearbeiter des TH soll ich eine Woche vor ablauf der 5 Jahre einen zweizeiler ans Gericht schicken mit dem Wortlaut : "hiermit beantrage ich die RSB nach 5 Jahren. Die TH- und Gerichtskosten sind gedeckt".
Meiner Meinung nach macht es aber doch mehr Sinn, das Gericht schon früher anzuschreiben, alleine schon aufgrund von Unterbesetzung durch Corona und auch weil das Gericht dann doch erst noch den TH anschreiben muss um sich die Bestätigung der Kostendeckung bestätigen zu lassen.
Wie wäre da jetzt das richtige vorgehen? Und reicht da wirklich so ein Zweizeiler oder sollten da noch i-welche § mit reingesetzt werden, und wenn ja, welche ??
Bin für jede Hilfe und Meinung dankbar.
LG
MaxMuster
RSB nach 5 Jahren
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Re: RSB nach 5 Jahren
Ich würde den Antrag auch etwa 3 Monate vorher, also jetzt schon stellen.
Normalerweise reicht der genannte Zweizeiler mit Hinweis auf die Gerichtsakte. Ein angelegter Zettel des Treuhänders auf dem er bestätigt, dass die Kosten gedeckt sind wäre natürlich Deluxe;)
Normalerweise reicht der genannte Zweizeiler mit Hinweis auf die Gerichtsakte. Ein angelegter Zettel des Treuhänders auf dem er bestätigt, dass die Kosten gedeckt sind wäre natürlich Deluxe;)
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Re: RSB nach 5 Jahren
Super, ich danke dir caffery. Dann werd ich morgen mal den Zweizeiler aufsetzen.
Ja ich hatte auch schon versucht vom TH eine bestätigung zu bekommen, aber da zickt er etwas rum, nach dem Motto das Gericht wird sich sowieso melden da brauche ich jetzt keinen Schrieb für Sie machen...
Aber dann soll sich das Gericht den Schrieb selber besorgen, haben ja jetzt Zeit genug.
Sorry noch eine Nachfrage, reicht normale Post oder macht man sowas besser als Einschreiben Rückschein ?
Ja ich hatte auch schon versucht vom TH eine bestätigung zu bekommen, aber da zickt er etwas rum, nach dem Motto das Gericht wird sich sowieso melden da brauche ich jetzt keinen Schrieb für Sie machen...
Aber dann soll sich das Gericht den Schrieb selber besorgen, haben ja jetzt Zeit genug.
Sorry noch eine Nachfrage, reicht normale Post oder macht man sowas besser als Einschreiben Rückschein ?
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Re: RSB nach 5 Jahren
Wenn dann Einwurfeinschreiben. Ich persönlich halte da aber nichts von - kostet nur Geld. Das Gericht ist ja schließlich kein Adressat von dem man böses vermuten muss.
Wenn es auf dem Postweg verloren geht ist es ohnehin blöd. Ein Zettel auf dem steht, dass Du denen "einen Brief" geschickt hast bringt Dir im Ernstfall auch wenig.
Ich bezweifel zudem, dass Einschreiben bei der Post seltener verloren gehen als normale Briefe. Meine Erfahrungen aus der Zeit als ich die Briefmarkensammlung meines Vaters zu seinem Frommen über Jahre auf eBay verhökert habe, zeigte mir sogar das Gegenteil. In der Zeit habe ich knapp 700 Briefe verschickt - etwa die Hälfte normale Briefe, Hälfte Einschreiben. Insgesamt zwei Sendungen gingen auf dem Postweg verloren - beides Einschreiben.
Schreibe einen normalen Brief und ruf ein paar Wochen später bei Gericht an und frage höflich, ob Dein Antrag eingegangen ist falls Du unruhig werden solltest.
Wenn es auf dem Postweg verloren geht ist es ohnehin blöd. Ein Zettel auf dem steht, dass Du denen "einen Brief" geschickt hast bringt Dir im Ernstfall auch wenig.
Ich bezweifel zudem, dass Einschreiben bei der Post seltener verloren gehen als normale Briefe. Meine Erfahrungen aus der Zeit als ich die Briefmarkensammlung meines Vaters zu seinem Frommen über Jahre auf eBay verhökert habe, zeigte mir sogar das Gegenteil. In der Zeit habe ich knapp 700 Briefe verschickt - etwa die Hälfte normale Briefe, Hälfte Einschreiben. Insgesamt zwei Sendungen gingen auf dem Postweg verloren - beides Einschreiben.
Schreibe einen normalen Brief und ruf ein paar Wochen später bei Gericht an und frage höflich, ob Dein Antrag eingegangen ist falls Du unruhig werden solltest.
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Re: RSB nach 5 Jahren
Ich stelle mir gerade die Frage bei meiner Verkürzung wann diese am besten zu stellen ist.caffery hat geschrieben: ↑6. Apr 2020, 18:52 Ich würde den Antrag auch etwa 3 Monate vorher, also jetzt schon stellen.
Normalerweise reicht der genannte Zweizeiler mit Hinweis auf die Gerichtsakte. Ein angelegter Zettel des Treuhänders auf dem er bestätigt, dass die Kosten gedeckt sind wäre natürlich Deluxe;)
Ende Juli sind die 3 Jahre rum. Dann sind die 35% recht sicher erreicht. Momentan bin ich bei 33,5% der Summe. Also noch nicht erreicht. Ich benötige noch 2 Lohnzahlungen bis ich die 35% habe , also eine Beantragung nach erreichen der 35% ist erst Anfang Juni möglich oder?
Oder kann bzw sollte ich schon jetzt den Antrag also 3 Monate vorher den Antrag stellen
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Re: RSB nach 5 Jahren
Sind denn bei Ihnen auch die Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gedeckt? Die Zulässigkeit des Antrags wird in den Gerichten unterschiedlich gesehen. Ich meine, Sie können ihn erst stellen, wenn tatsächlich die Voraussetzungen vorliegen. Also wenn die Kosten gedeckt sind und die 35%-Quote erfüllt ist. Insofern dann erst Anfang Juni. Aber wie gesagt, sieht jedes Gericht anders. Am besten bei Ihrem Gericht erfragen.
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Re: RSB nach 5 Jahren
ja die sind gedeckt. Hatte Anfang des Jahres vom TH eine Aufstellung bekommen.
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Re: RSB nach 5 Jahren
Dann würde ich das bei Gericht fernmündlich erfragen. Falls Sie dort keine Auskunft erhalten, würde ich den Antrag einfach jetzt stellen und als Glaubhaftmachung genau das vortragen, was Sie hier geschrieben haben. Mehr als zurückweisen kann es das Gericht nicht. Und dann könnten Sie ja den Antrag Anfang Juni erneut stellen.
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