Hallo zusammen!
Ich denke es wird nicht so sein, aber ist eine Kaution eigentlich pfändbar, wenn sie noch beim Vermieter liegt?
Gruß arreis
Kaution
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Re: Kaution
Jawoll
Sie muss allerdings nicht ausgezahlt werden, so lange die Kaution noch ihrem ursprünglichen Zweck - der Absicherung der Mietsache - dient. Wenn die Kaution gepfändet wird, hat der Gläubiger sozusagen "den Finger drauf".
Wenn das Mietverhältnis endet, kann der Vermieter also ggf. den Teil der Kaution - etwa für Schäden - abziehen und muss den Rest an den Gläubiger überweisen.
Sie muss allerdings nicht ausgezahlt werden, so lange die Kaution noch ihrem ursprünglichen Zweck - der Absicherung der Mietsache - dient. Wenn die Kaution gepfändet wird, hat der Gläubiger sozusagen "den Finger drauf".
Wenn das Mietverhältnis endet, kann der Vermieter also ggf. den Teil der Kaution - etwa für Schäden - abziehen und muss den Rest an den Gläubiger überweisen.
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Re: Kaution
Und wenn man innerhalb des Insolvenzverfahrens (mit oder ohne WVP?) die Wohnung nicht wechselt, bleibt alles wie gehabt, und die Kaution wird dann nach Ende des Mietverhältnisses "ganz normal" ausgezahlt?
Aber Vorsicht, wer auf Gedanken kommen sollte, die gesetzlich zulässige Kaution ist auf drei Kaltmieten gedeckelt, ich kann mir gut vorstellen dass eine eventuell andere Kaution durchaus gepfändet und verwertet werden könnte.
Die Angaben beziehen sich auf private Mietverträge, bei Gewerbe kann das schon anders aussehen.
Aber Vorsicht, wer auf Gedanken kommen sollte, die gesetzlich zulässige Kaution ist auf drei Kaltmieten gedeckelt, ich kann mir gut vorstellen dass eine eventuell andere Kaution durchaus gepfändet und verwertet werden könnte.
Die Angaben beziehen sich auf private Mietverträge, bei Gewerbe kann das schon anders aussehen.
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Re: Kaution
Dazu habe ich auch mal ne Frage.
Ein Gläubiger pfändet die Kaution...
Dann verhält es sich ja wie caffery so schön dargestellt hat.
Was passiert denn, wenn die Kaution gepfändet wurde, und ich dann ins Insolvenzverfahren gehe?
Ist die Kaution nach freigabe des Mietverhältnisses wieder meine?
Oder ist es wie mit nem Konto, wo die Pfändung nach dem Verfahren wieder aufblüht?
Ein Gläubiger pfändet die Kaution...
Dann verhält es sich ja wie caffery so schön dargestellt hat.
Was passiert denn, wenn die Kaution gepfändet wurde, und ich dann ins Insolvenzverfahren gehe?
Ist die Kaution nach freigabe des Mietverhältnisses wieder meine?
Oder ist es wie mit nem Konto, wo die Pfändung nach dem Verfahren wieder aufblüht?
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Re: Kaution
Jawoll, so ist es.
Grundsätzlich erstmal leider ja.
Das Thema von diesen Alt-Sicherungsrechten nach dem Verfahren ist allerdings ziemlich komplex, weswegen eine erschöpfende Darstellung mit allen wenns und abers mich hier grade etwas überfordert.
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Re: Kaution
ich dachte, dass Alt-Pfändungen mit Beginn des Inso-Verfahrens erstmal ausser Kraft gesetzt und nach der RSB unwirksam sind? Also zwar noch bestehen, aber (spaetestens auf Verlangen) geloescht werden müssen!
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