Hallo,
ich habe ein paar Rechnungen von Inkassounternehmen. Ich möchte denen gerne eine Vergleichszahlung anbieten, indem sie dann auf den Rest verzichten. Sollte man dies per Post machen oder gehen die auch am Telefon drauf ein? Und wieviel % vom Gesamtbetrag kann man abziehen?
Vergleichszahlung per Post oder Telefon?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Vergleichszahlung per Post oder Telefon?
Hi Kolli1980,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleichszahlung per Post oder Telefon?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleichszahlung per Post oder Telefon?" geschaut?
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- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Vergleichszahlung per Post oder Telefon?
Mit Inkassounternehmen macht man keine Vereinbarungen, da ist die Gefahr sehr groß, dass es teuer für Dich wird, das sind Profis im Geldeintreiben.
Wenn Du das Geld für "Vergleichszahlungen" hast, warum überweist Du dem Gläubiger nicht seine Hauptforderung?
Wenn Du das Geld für "Vergleichszahlungen" hast, warum überweist Du dem Gläubiger nicht seine Hauptforderung?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Vergleichszahlung per Post oder Telefon?
Telefonisch auf gar keinen Fall.
Postalisch zwar theoretisch schon eher, allerdings wirst Du damit meiner Erfahrung nach auch nichts erreichen. Ein paar allgemeine Infos hat der von uns allen gepriesene Tidus in einem Text auf die Startseite gezimmert:
https://schuldner-community.de/ratenzah ... einbarung/
In aller Regel sehen Inkassogläubiger jede Kontaktaufnahme durch den Schuldner zunächst einmal als Anlass um den Druck zu erhöhen. Es kommt aber schon vor, dass solche Versuche im Einzelfall erfolgreich sind wenn sie einigermaßen gut formuliert sind und die angebotene EInmalsumme mindestens 75% der Gesamtforderung entspricht.... UND die Forderung bzw. Du selbst selbst gewisse Voraussetzungen erfüllt. Dein Alter, Einkommenssituation, Alter der Forderung, Beschaffenheit der Forderung etc.
In den allermeisten Fällen werden solche Vorschläge vom Schuldner selbst in Einzelfällen nur dann angenommen, wenn die Gesamtforderung ohnehin in einem geringeren Maße durchsetzbar wäre als das Angebot.
Etwa wenn eigentlich jede Menge verjährte Zinsen drin sind oder die Gesamtforderung erheblichen untitulierten Spesenkäse (Fantasiegebühren) enthält.
Unterm Strich aber schaden solche Eigenversuche von rechtlich unwissenden Schuldern meiner Überzeugung nach mehr als sie nützen. Die Gefahr durch unbedarfte Formulierungen, unaufmerksames Lesen der Bedingungen, Unkenntnis der Rechtmäßigkeit der Forderung grundsätzlich oder einfach nur "Aufscheuchen" des Gläubigers die Situation zu verschlechtern ist in meinen Augen viel größer als eine mögliche "Ersparnis".
Ich würde grundsätzlich empfehlen für derlei Vorhaben eine Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Wenn Du möchtest, kannst Du aber auch erstmal hier mehr Infos preisgeben. Was heißt "ein paar" Inkassorechnungen (Menge, Höhe)? Wie alt sind die Forderungen? Sind sie tituliert? Wie sieht Deine finanzielle Situation aus (Einkommen, ungefähres Alter, Unterhaltsverpflichtungen)?
Postalisch zwar theoretisch schon eher, allerdings wirst Du damit meiner Erfahrung nach auch nichts erreichen. Ein paar allgemeine Infos hat der von uns allen gepriesene Tidus in einem Text auf die Startseite gezimmert:
https://schuldner-community.de/ratenzah ... einbarung/
In aller Regel sehen Inkassogläubiger jede Kontaktaufnahme durch den Schuldner zunächst einmal als Anlass um den Druck zu erhöhen. Es kommt aber schon vor, dass solche Versuche im Einzelfall erfolgreich sind wenn sie einigermaßen gut formuliert sind und die angebotene EInmalsumme mindestens 75% der Gesamtforderung entspricht.... UND die Forderung bzw. Du selbst selbst gewisse Voraussetzungen erfüllt. Dein Alter, Einkommenssituation, Alter der Forderung, Beschaffenheit der Forderung etc.
In den allermeisten Fällen werden solche Vorschläge vom Schuldner selbst in Einzelfällen nur dann angenommen, wenn die Gesamtforderung ohnehin in einem geringeren Maße durchsetzbar wäre als das Angebot.
Etwa wenn eigentlich jede Menge verjährte Zinsen drin sind oder die Gesamtforderung erheblichen untitulierten Spesenkäse (Fantasiegebühren) enthält.
Unterm Strich aber schaden solche Eigenversuche von rechtlich unwissenden Schuldern meiner Überzeugung nach mehr als sie nützen. Die Gefahr durch unbedarfte Formulierungen, unaufmerksames Lesen der Bedingungen, Unkenntnis der Rechtmäßigkeit der Forderung grundsätzlich oder einfach nur "Aufscheuchen" des Gläubigers die Situation zu verschlechtern ist in meinen Augen viel größer als eine mögliche "Ersparnis".
Ich würde grundsätzlich empfehlen für derlei Vorhaben eine Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Wenn Du möchtest, kannst Du aber auch erstmal hier mehr Infos preisgeben. Was heißt "ein paar" Inkassorechnungen (Menge, Höhe)? Wie alt sind die Forderungen? Sind sie tituliert? Wie sieht Deine finanzielle Situation aus (Einkommen, ungefähres Alter, Unterhaltsverpflichtungen)?
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