Ich gehe es an
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Re: Ich gehe es an
bei mir wird der Eindruck von der bisher fehlenden Beratung etwas zu stark - wer soll den Antrag ausfüllen und die Bescheinigung unterschreiben???
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Re: Ich gehe es an
Ein Berater aus Duisburg. Er ist der Meinung das es kein Problem wäre . Wenn ich den Kredit weiter bezahle . Man kann agumentieren das dass Verhältnis dann kaputt ist unddas vertrauen. So sagte er das
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Re: Ich gehe es an
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das so gesagt hat.Schuldenproblem hat geschrieben: ↑3. Dez 2018, 15:45 Er ist der Meinung das es kein Problem wäre . Wenn ich den Kredit weiter bezahle . Man kann agumentieren das dass Verhältnis dann kaputt ist unddas vertrauen. So sagte er das
Vor, während und nach der Insolvenzeröffnung das Geld weiter über die Lohnabrechnung zu retournieren wird nicht funktionieren.
Auch ist auf jeden Fall davon abzuraten das Arbeitgeberdarlehen im Antrag einfach wegzulassen wenn es denn noch teilweise offen ist.
Beides in Kombination ist natürlich entsprechend Kokolores hoch zwei.
Zusätzlich zu beachten ist wie gesagt die Rückwirkung des Anfechtungsbestands.
Da wird Dich die warme Argumentationshilfe Deines Beraters im Ernstfall nicht retten. Der Verwalter darf m.E. überhaupt nicht anders handeln, als die Zahlungen anzufechten. Tut er das nicht, haftet er angesichts der Offensichtlichkeit sehr wahrscheinlich im Ernstfall selbst. Ob dadurch irgendein Verhältnis Schaden erleidet wird und darf ihn m.E. nicht jucken.
Es ist aber natürlich nicht so, dass es grundsätzlich unmöglich wäre Deinem Arbeitgeber, oder sonst wem auf der Welt, Geld aus Deinem Unpfändbaren zu überreichen während Du in der Insolvenz bist. Ich glaube, das wollte Dir der geschätzte Imker auch durch die Blume mitteilen;)
Sowas setzt aber natürlich ein sehr großes Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber voraus. Wenn Du in diese Richtung kein warmes Gefühl hast, bleibt nur der Rat mit dem Antrag zu warten.
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Re: Ich gehe es an
Doch das Vertrauen ist groß, von beiden Seiten her. Er hat mir sehr geholfen in der letzten zeit . Ich willegal es nicht das er sein Geld nicht zurück bekommt. Ich würde auch bis ende nächsten Jahres warten aber ich habe kontopfändungen und es dauert nicht lange bis das Gehalt gepfändet wird . Habt ihr tipps?
Gruß
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Re: Ich gehe es an
Die Sicherung des unpfändbaren Einkommens sollte doch ein Standard sein zu dem Dir Dein Duisburger Berater sicherlich genaue Angaben gemacht haben wird, oder etwa nicht?Schuldenproblem hat geschrieben: ↑3. Dez 2018, 19:12 aber ich habe kontopfändungen und es dauert nicht lange bis das Gehalt gepfändet wird . Habt ihr tipps?
Im Verfahren wirst Du ja genauso "gepfändet". Nur eben, dass es außerhalb des Verfahrens u.U. komplizierter sein kann das Unpfändbare zu schützen. Aber dafür gibts ja solche Berater.
Wenn Du magst, dass hier jemand was Genaueres sagt kannst Du genauere Angaben machen.
Vorrganging zum genauen EInkommen, den Unterhaltsverpflichtungen, sowie u.U. zu (teilweise) unpfändbaren Zulagen wie Sonntagsarbeit, Nachzuschläge, Schichtzulagen etc.
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Re: Ich gehe es an
Was müsstest du oder ihr wissen ? Ich son-feiertagszulage . Spät /Nacht dienSt Zuschläge.
Ohne Zuschläge habe ich 1900 bis 2100 Euro netto
Ohne Zuschläge habe ich 1900 bis 2100 Euro netto
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Re: Ich gehe es an
bei 2100 netto ohne Unterhaltspflichten - wieviel glaubts Du dann "behalten" zu dürfen?
1.130 oder rd.1.400 ??
Glaubst Du, dass es durch die Pfändung des Kontos und dann des Lohnes beim Arbeitgeber weniger wird? Das ist nicht so...
Wieviel von den überwiesenen rd. 2.000 netto erhälst Du nach der Kontenpfändung "ausgezahlt"?
Was hat Dich veranlasst, den Duisburger Berater zu konatktieren?
M.E. verstehst Du den nicht oder der hat keine Ahnung vom Thema - also so oder so wechseln, wenn Schaden reduziert werden soll.
1.130 oder rd.1.400 ??
Glaubst Du, dass es durch die Pfändung des Kontos und dann des Lohnes beim Arbeitgeber weniger wird? Das ist nicht so...
Wieviel von den überwiesenen rd. 2.000 netto erhälst Du nach der Kontenpfändung "ausgezahlt"?
Was hat Dich veranlasst, den Duisburger Berater zu konatktieren?
M.E. verstehst Du den nicht oder der hat keine Ahnung vom Thema - also so oder so wechseln, wenn Schaden reduziert werden soll.
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Re: Ich gehe es an
Ich bin unterhaltspflichtig mit 2 minderjährige Kinder .
Also bin ich laut Tabelle nicht von Pfändungen betroffen
Also bin ich laut Tabelle nicht von Pfändungen betroffen
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