5 Jahre beendet

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Irgendwo
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von Irgendwo »

Wurden die Gläubiger denn schon angehört, also bekamst auch Du Post vom AG bzgl. der Frist für bspw. Versagungsgründe seitens der Gläubiger? Ich dachte nämlich, das wäre bei Dir schon geschehen.

Es kommt letztlich darauf an, wie schnell der TH den Schlussbericht erstellt und an das AG zuschickt. Danach wird durch den Rechtspfleger das Schreiben an die Gläubiger versandt und es erfolgt die Eintragung auf Insolvenzbekanntmachungen. Dieser Prozess dauerte bei mir knapp 1 Monat.

In Zahlen: Ende der Abtretung zum 02.01.2020 -> knapp 20 Tage später lag der Schlussbericht des TH beim AG vor -> am 03.02.2020 erfolgte die Eintragung auf Insolvenzbekanntmachungen und der Versand des Schreibens an mich. Fristsetzung zum 12.03.2020. Danach wird der Beschluss durch das AG erstellt und auch dann gibt's noch einmal 14 Tage Widerspruchsfrist (wenn das hier so heißt). Und das alles bei einem Amtsgericht mit vergleichsweise langen Bearbeitungszeiten (Leipzig).

Ich fühle auf jeden Fall mit Dir, ich habe auch oft auf die Seite geschaut. Sogar auf Arbeit in den Pausen. Manchmal habe ich beim AG angerufen und mich nach dem Stand erkundigt, meist können die dort noch nähere Auskünfte geben (bspw. wenn der Schlussbericht noch nicht vorliegt). Das war bei mir der Fall und dann bin ich natürlich umgehend dem TH auf den Leim gegangen. :D

Grüße
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tidus82
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von tidus82 »

Hach - ich freu mich ja total für dich habwiederwas - aber ich glaube du darfst ganz ruhig bleiben. Ich verstehe absolut, dass man wie hibbelig darauf wartet und ich werde nächstes Jahr im Mai genauso vorm Bildschirm sitzen und 30 mal F5 drücken - aber.. Und ich will dir nicht den Mut nehmen:
Wir haben jetzt zwischen 1 und 3 Monaten alles gesehen.. es kann also durchaus etwas dauern .. :/ Ich drücke dir aber trotzdem die Daumen, dass es schnell geht!
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habwiederwas
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von habwiederwas »

Hallo Leute,

habe soeben die Veröffenlichung im Internet gesehen.
Die Gläubiger haben nun bis zum 19.03.20 Zeit versagungsgründe zu nennen.
Mein Herz
Da fällt mir das hier ein:
§ 201
Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung

(1) Die Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen.

(2) 1Die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, können aus der Eintragung in die Tabelle wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. 2Einer nicht bestrittenen Forderung steht eine Forderung gleich, bei der ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. 3Der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle kann erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

(3) Die Vorschriften über die Restschuldbefreiung bleiben unberührt.

Heißt das ich bin danach doch nicht die Schulden 100% los., und die Gläubiger können wieder pfänden.
Ich werd noch beklopt!

gruß habwiederwas
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Irgendwo
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von Irgendwo »

In der Theorie kann dann jeder Gläubiger wieder ein Schreiben schicken "Wären Sie so freundlich, die restlichen Zehntausend bis zum 31.04.2020 zu zahlen?!". Nur unterliegen diese Forderungen dann der Restschuldbefreiung. In solch einem Fall entweder nicht reagieren oder, um das Gemüt zu beruhigen, den Beschluss in Kopie zusenden mit der Bitte, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

So wirklich "schuldenlos" sind wir dann auch nicht, da die Forderungen nicht einfach erlöschen. Die Insolvenzforderungen sind bei erteilter RSB lediglich nicht mehr pfändbar/"eintreibbar", um es mal mit meinem laienhaften Deutsch auszudrücken. Sollte doch ein Dummfang seitens der Gläubiger gestartet werdne, siehe oben.
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caffery
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von caffery »

Schnubbis;)

Nu hört doch mal auf euch alle verrückt zu machen weil ihr meint irgendwo ein juristisches Kinkerlitzchen gefunden zu haben, welches die Welt untergehen lässt.

Du wirst nach rechtkräftiger RSB alle Insolvenz-Schulden los sein - außer denen die erfolgreich nach § 302 InsO festgestellt wurden.

Der Paragraph da verwirrt Dich weil Du ihn nicht komplett verstehst. Ich versuchs mal wieder ganz vereinfacht:

Im Prinzip ist das was ein ihr unter Insolvenzverfahren versteht nur ein Teil von eigentlich zwei Verfahren. Zunächst wäre da das Insolvenzverfahren, welches juristisch auch völlig unabhängig von dem zweiten Verfahren funktioniert. Das Ziel des Insolvenzverfahrens für sich genommen ist NICHT die Befreiung von der Restschuld, sondern dient im Prinzip nur der Vermögensverwertung. Das zweite Verfahren, worauf es euch eigentlich ankommt, ist das Restschuldbefreiungsverfahren. Dieses wird sozusagen auf zusätzlichen Antrag über das Insolvenzverfahren drübergestülpt.

Wenn das Insolvenzfahren endet, ohne dass es ein (erfolgreiches) Restschuldbefreiungsverfahren gäbe, dann wäre die Restschuld wieder vollstreckbar. Auch aus der Tabelle. Das sagt der Paragraph da.

Kommt aber ein RSB-Verfahren dazu, dann schließt dies direkt an. Dieses hat unter anderem auch ein eigenes Vollstreckungsverbot. Wenn dieses zweite Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird (das was ihr unter dem Ende des Insolvenzverfahrens versteht - welches da aber eigentlich schon längst vorbei ist), dann sind die Forderungen aus dem Insolvenzverfahren auch nicht mehr vollstreckbar. Der genannte Paragraph wird in diesem Falle also sozusagen obsolet bzw. overruled;)
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habwiederwas
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von habwiederwas »

Daaanke!!!
Du bist klasse
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Irgendwo
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von Irgendwo »

Ich wollte nur nochmal herausstellen, dass auch Insolvenzgläuber durchaus nach Beendigung wieder Schreiben versenden und auf die Gutmütigkeit der Schuldner hoffen. Dem wollte ich gleich den Wind aus den Segeln nehmen und habwiederwas ermutigen, dies dann nicht als Anlass zu nehmen, sich in Angst und Schrecken versetzen zu lassen. Bei mir hat's bereits innerhalb der WVP ein Inkassounternehmen versucht. Man KANN nach Erteilung der RSB rein theoretisch die ausbleibenden Summen zahlen, weil die Forderungen nicht erlöschen. Sinn macht das aber natürlich keinen. Nicht jetzt und auch nicht in eintausend Jahren. :D

Bitte korrigiert mich, sollte ich etwas falsches schreiben. :)
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habwiederwas
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von habwiederwas »

Hallo irgendwo,

auch dir meinen lieben Dank, ich hab dich schon verstanden.

LG habwiederwas
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habwiederwas
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,
heute habe ich mal mit jemanden vom Gericht gesprochen, und nachgefragt wie lange das mit dem Beschluß noch dauert.
Die (wirklich) nette Damen meinte das die Bearbeitung meiner Sache zum 24.04.20 vorgemerkt ist.
5 Jahre beendet am 19.02.20, plus 4 Wochen Frist für eventuelle Einwände der Glaübiger bis 19.03.20.
Das wären ja 8 wochen bis zum Beschluß. Ganz schön lang, oder?
Die Dame meinte dazu, das bis zum 19.03.20 keine Einwände vorlagen, aber man noch abwarten wolle ob da noch vielleicht was eintrudelt an Post was bislang irgendwo hängengeblieben ist.
Ist das ein normales Vorgehen?

gruß habwiederwas
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tidus82
Admin
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Re: 5 Jahre beendet

Beitrag von tidus82 »

8 Wochen? Wow, das ist - unter Betrachtung aller aktuell bestehenden Umstände - richtig schnell!
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