Hallo,
kleine Frage in die Runde:
Wann sollte man am besten das Konto wechseln (habe ich hier schon mehrfach als Tip gelesen):
- vor dem Inso-Antrag?
- direkt nach Beginn des Verfahrens?
- wenn die WVP läuft?
- oder nach der RSB?
Ich bin mit meinem Konto unzufrieden, zumal eine sehr spezielle App zwangsweise installiert werden muss, um nicht 9c je SMS zu zahlen, also auch beim Einloggen?! Das Inso-Verfahren ist aber noch "in Vorplanung", das dauert noch "etwas".
Ob eine Pfändung draufliegt, weiss ich gerade nicht, denke aber schon (wobei, dann müsste ich nach der Vorpfändung vor ca. 2-3 Jahren ja nochmal eine Info bekommen haben?) - ist auf jeden Fall schon ein P-Konto. Wenn, ist es auf jeden Fall derzeit nix wildes, ist auch nicht überzogen.
Denke derzeit an ein Basiskonto, da gibt es ja noch das eine oder andere kostenfreie
Danke schon jetzt für Eure Tips,
I.
(Basis)Kontowechsel wann?
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Re: (Basis)Kontowechsel wann?
Hey insolaner,
- also vor dem Verfahren macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn man z.Bsp. Schulden durch einen Kredit bei genau der Bank hat wo auch das Konto geführt wird.
- Während des eröffneten Verfahrens macht es so gut wie keinen Sinn (zumindest fällt mir spontan keiner ein?!), da auch das neue Konto dem Insolvenzbeschlag unterliegt und du sowieso kein neues Konto ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters eröffnen darfst.
Also bleibt als einziger Punkt noch die Wohlverhaltensphase:
Hier darfst und kannst du ein Konto bei einer bank deines Vertrauens eröffnen. Dieses unterliegt auch nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und du kannst mit dem eingehenden Geld tun und lassen was du willst.
Weiterer Vorteil: Das Konto kann während der laufenden WVP nicht mehr von einem Insolvenzgläubiger gepfändet werden und nach der RSB hast du damit ein "cleanes" Konto.
- also vor dem Verfahren macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn man z.Bsp. Schulden durch einen Kredit bei genau der Bank hat wo auch das Konto geführt wird.
- Während des eröffneten Verfahrens macht es so gut wie keinen Sinn (zumindest fällt mir spontan keiner ein?!), da auch das neue Konto dem Insolvenzbeschlag unterliegt und du sowieso kein neues Konto ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters eröffnen darfst.
Also bleibt als einziger Punkt noch die Wohlverhaltensphase:
Hier darfst und kannst du ein Konto bei einer bank deines Vertrauens eröffnen. Dieses unterliegt auch nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und du kannst mit dem eingehenden Geld tun und lassen was du willst.
Weiterer Vorteil: Das Konto kann während der laufenden WVP nicht mehr von einem Insolvenzgläubiger gepfändet werden und nach der RSB hast du damit ein "cleanes" Konto.
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Re: (Basis)Kontowechsel wann?
Warum 'Basiskonto' ?
Wenn Du mit diesem Begriff Deinen Wunsch nach einem Konto bei einer Bank Deiner Wahl vorträgst, dann weiß die Bank sofort: "Aha! Kein Triple-A-Kunde!!" ... na ja - das erfahren sie dann ja wohl auch bei der Schufa-Abfrage?
Wenn Du eine Bank findest, die Dir ein neues Konto (ggf. trotz Schufa?) gibt, dann kannst Du das natürlich jederzeit machen - bedenke nur: Man darf nur EIN (1) P-Konto haben. Wenn Du das alte Konto dem Gläubiger 'zum Spielen' lassen willst, dann wäre das neue Konto jederzeit pfändbar, auch von dem alten Gläubiger, wenn er davon erfährt. Sollte dann eine Pfändung kommen, musst Du erst das alte Konto kündigen, erst danach kannst Du das neue in ein P-Konto umwandeln.
Ansonsten sehe ich es wie tidus82: Wenn ein Inso-Antrag in absehbarer Zeit geplant ist, dann macht ein neues Konto eigentlich erst in der WVP Sinn.
Es sei denn, es gibt eine Altpfändung UND Dein Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag UND Du hast jetzt eine Bank wie ... (wer war das hier im Forum kürzlich ?), die Dir 'freiwillig' nur den Grundfreibetrag lassen will ... - hab gerade nachgesehen, es war 'jessy8000'.
Wenn Du mit diesem Begriff Deinen Wunsch nach einem Konto bei einer Bank Deiner Wahl vorträgst, dann weiß die Bank sofort: "Aha! Kein Triple-A-Kunde!!" ... na ja - das erfahren sie dann ja wohl auch bei der Schufa-Abfrage?
Wenn Du eine Bank findest, die Dir ein neues Konto (ggf. trotz Schufa?) gibt, dann kannst Du das natürlich jederzeit machen - bedenke nur: Man darf nur EIN (1) P-Konto haben. Wenn Du das alte Konto dem Gläubiger 'zum Spielen' lassen willst, dann wäre das neue Konto jederzeit pfändbar, auch von dem alten Gläubiger, wenn er davon erfährt. Sollte dann eine Pfändung kommen, musst Du erst das alte Konto kündigen, erst danach kannst Du das neue in ein P-Konto umwandeln.
Ansonsten sehe ich es wie tidus82: Wenn ein Inso-Antrag in absehbarer Zeit geplant ist, dann macht ein neues Konto eigentlich erst in der WVP Sinn.
Es sei denn, es gibt eine Altpfändung UND Dein Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag UND Du hast jetzt eine Bank wie ... (wer war das hier im Forum kürzlich ?), die Dir 'freiwillig' nur den Grundfreibetrag lassen will ... - hab gerade nachgesehen, es war 'jessy8000'.
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Re: (Basis)Kontowechsel wann?
Das war zwar nicht wirklich die Frage, aber bei den meisten Banken kannst du es im Onlinebanking einstellen, dass nicht bei jedem Login eine photoTAN abgefragt wird. Viele Banken fragen auf Wunsch nur alle 90 Tage ab.
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Re: (Basis)Kontowechsel wann?
ja, nur ein (P-)Konto, ist schon klar.
Danke für den Hinweis mit den 90 Tagen, es geht aber eher um die zwangsweise Installation einer entsprechenden App, oder "andere" Massnahmen, die andere Banken nicht zwingend erfordern.
Basiskonto wegen der besch* Schufa, ansonsten gibt's kein Konto.
Das "zum-spielen-lassen" ist zwar eine nette Idee, aber wehe dann kommt Jobcenter oder sonstwer auf die Idee, dort etwas hin zu überweisen, und wenn's dann kein P-Konto mehr ist, geht das in die Hose - hatte ich schonmal mit einem "Schuldner", der trotz anderer Anweisung auf ein gepfändetes Konto überwies, welches ihm ca. 2 Jahre vorher mal mitgeteilt wurde - war einiges an Diskussion, das brauche ich nicht nochmal...
Vielleicht sollte vorher noch die VA abgegeben werden, damit dort nur/noch das alte Konto drinsteht
Abschliessend scheint es also so zu sein, dass win Abwarten bis zum Eintritt in die WVP am sinnvollsten wäre - oder dann, falls das Wechseln jetzt doch 'nötig' wäre, zum WVP-Beginn nochmal ein neuer Wechsel sinnvoll wäre...
Kredite gibt's keine, Bankschulden (aktuelle) auch nicht, Geldeingang ist idR auch keiner da, demnächst ALG2 - also alles entspannt.
Danke für den Hinweis mit den 90 Tagen, es geht aber eher um die zwangsweise Installation einer entsprechenden App, oder "andere" Massnahmen, die andere Banken nicht zwingend erfordern.
Basiskonto wegen der besch* Schufa, ansonsten gibt's kein Konto.
Das "zum-spielen-lassen" ist zwar eine nette Idee, aber wehe dann kommt Jobcenter oder sonstwer auf die Idee, dort etwas hin zu überweisen, und wenn's dann kein P-Konto mehr ist, geht das in die Hose - hatte ich schonmal mit einem "Schuldner", der trotz anderer Anweisung auf ein gepfändetes Konto überwies, welches ihm ca. 2 Jahre vorher mal mitgeteilt wurde - war einiges an Diskussion, das brauche ich nicht nochmal...
Vielleicht sollte vorher noch die VA abgegeben werden, damit dort nur/noch das alte Konto drinsteht
Abschliessend scheint es also so zu sein, dass win Abwarten bis zum Eintritt in die WVP am sinnvollsten wäre - oder dann, falls das Wechseln jetzt doch 'nötig' wäre, zum WVP-Beginn nochmal ein neuer Wechsel sinnvoll wäre...
Kredite gibt's keine, Bankschulden (aktuelle) auch nicht, Geldeingang ist idR auch keiner da, demnächst ALG2 - also alles entspannt.
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Re: (Basis)Kontowechsel wann?
Die Zwei-Faktor-Autorisierung dürftest du bei jeder Bank vorfinden. Das ergibt sich aus einer EU Zahlungskonten-Richtlinie.
Wenn du keine App willst, besorg dir doch ein PhotoTAN-Lesegerät. Bei vielen Banken sind die für Kunden sogar kostenfrei.
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