Verkürzungskostenrechner

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Joki
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Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Joki »

Hallo zusammen,
hat jemand von euch vielleicht einen link für einen einigermaßen guten „Verkürzungskostenrechner „.

Grüße an alle , bleibt gesund !
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Re: Verkürzungskostenrechner

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Hi Joki,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verkürzungskostenrechner" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Was soll das denn sein? Einen solchen gibt es nicht: die Vergütung ist im normalen Fall die Regelvergütung. Diese kann gemäß § 3 InsVV mit Zuschlägen erhöht oder mit Abschlägen reduziert werden. Je nachdem, ob der konkrete Einzelfall aufwendiger oder ob Tätigkeiten erspart wurden. Und zwar erheblich. Diese Zu- bzw. Abschläge sind Einzelfallentscheidung (man nennt das "tatrichterliche Würdigung"). Das ist wirklich ne eigene Wissenschaft. Aber nur mal ganz grob: selbst wenn das Verfahren nach 3 Jahren beendet ist, ist der Aufwand für einen Verwalter alleine dadurch nicht geringer.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von imker »

die mir bekannten Verkürzungskostenrechner erfordern alle ein wenig Informationen über die Anzahl der Gläubiger und den Verfahrensstand
wenn ich mich richtig erinnere, gibt es im "rechtspflegerforum.de" mich überzeugende Rechner zu finden - ich meine, dass sich die die Rechtspfleger teilweise selbst gebaut haben und sich damit ein wenig helfen

aber auch hier im Forum habe ich mal was dazu geschrieben - glaub ich...suche mal mit "Kostenrechner" Beiträge aus September 2019....
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Ah, sowas, ok. Der im Rpfl. Forum ist ein Rechner mit Mindestvergütung. Ich glaube, Regelvergütung geht auch. Für die üblichen Fälle wird der gehen.
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Joki
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Joki »

.....danke für eure Antworten, ich habe auf dieser Seite einen Rechner gefunden
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privat ... erkuerzung
Laut diesem Rechner muss ich insgesamt ca 53% meiner Schulden zurück zahlen . Die Anzahl der Gläubiger wird hierbei nicht berücksichtigt. Ich habe 11 Gläubiger bei 65000 Euro Schulden .
Laut dem Rechner muss ich 34500 Euro zurück zahlen.
Mache mir echt Hoffnung das ich es in 3 Jahren schaffe.... ist nur schwer eine genaue Berechnung des Betrages zu Ermitteln den ich zurück zahlen muss, inklusive TH und Gerichtskosten.
PS .... finde dieses Forum echt toll , sehr hilfreich....danke euch allen für eure Arbeit 👍🏼
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Graf Wadula
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Es kommt ja ein bisschen darauf an, ob Sie in den 3 Jahren bereits in der WVP sind. Wenn Sie vom "Treuhänder" schreiben, sind Sie ja wahrscheinlich schon in der WVP; du dann ist es nicht schwer, da sich die TH-Kosten nur marginal ändern und es keine GK mehr gibt.
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Joki
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Joki »

@ Graf Wadula ....ich bin seit Dezember 18 in der Privatinsolvenz, fängt dann auch direkt die WVP an ?
Kann man die TH Kosten irgendwie berechnen, oder wie kann ich deine Antwort verstehen....
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Nein. Das ganze Verfahren eilt sich in zwei Abschnitte, das Insolvenzverfahren selbst und dann die Wohlverhaltensperiode. Wenn das Insolvenzverfahren beendet wäre, dann wüssten Sie es wahrscheinlich. Man bekommt dann einen Beschluss über einen Schlusstermin und später einen Beschluss über die Aufhebung des InsoVerfahrens. In beiden Abschnitten entstehen unterschiedliche Vergütungen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist immer etwas schwierig vorauszusehen. Die des Treuhänders (das ist der "InsoVerwalter" in der Wohlverhaltensperiode) ist sehr gut vorauszurechnen.
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Joki
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von Joki »

Das heißt aber , wenn ich ab der Eröffnung des inso Verfahrens in 3 Jahren 35% meiner Schulden bezahlt habe , kommen noch Verwalter und Gerichtskosten hinzu , und ich wäre fertig...?
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imker
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Re: Verkürzungskostenrechner

Beitrag von imker »

@Joki:
in dem eröffneten Insolvenzverfahren erhält der Insolvenzverwalter von den ersten 25.000 EUR mindestens 40%, von dem weiteren Betrag bis 50.000 sind es dann 25%, darüber bis 250.000 7%.
Mit einer Exeltabelle kannst Du überschlägig feststellen, dass bei 65.000 EUR vom Insolvenverwalter festgestellter Forderungsnmeldungen für die Gläubiger 22.750 EUR nach Abzug der IV und Gerichtskosten noch vorhanden sein. Wenn Du mit exel arbeiten kannst, müssen das Formeln mit wenn/dann sein - wenn 22.750 übrig sein müssen, müssen irgendwas zwischen 40 und 25% mehr gezahlt worden sein... Da kann das mit den 35.000 hinkommen - es wird deutlich weniger, wenn die WVP früh begonnen hat, weil von den in der WVP gezahlten Beträgen der %-Satz auf 5 sinkt - die Gerichtskosten und die Anzahl der Gläubiger machen das Ergebnis dann genau

Spiel doch einfach mal mit der Anzahl der Gläubiger und der Dauer des Insolvenzverfahrens in dem Verkürzungskostenrechner...

Viel wichtiger ist bei solchen Überlegungen aber die präzise Feststellung der festgestellten Forderungen, wenn die von 65.000 auf 40.000 durch die Prüfung abgesunken ist, ist das Ziel leichter zu erreichen.

Faustformel für soche Rechnereien ist, dass meist 60 bis 75% der Forderungen aufzubringen ist - da ist ein Insolvenzplan mit weniger Zahlungen zu erreichen, aber meist unerreichbar, wenn viel pfändbar ist.
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