Hallo Liebe Gemeinde.
leider habe ich da ein kleines Problem und weiß auch nicht so recht, wie ich da vorgehen sollte. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Folgendes ist Passiert. Im Jahre 2012 habe ich ein Fahrzeug verkauft. Das Fahrzeug wurde Angemeldet übergeben. Im Kaufvertrag wurde die Zeitnahe Ab bzw. Ummelden binnen 7 Tage vereinbart.
Leider tat der Käufer dies nicht, so dass meine Versicherung die Deckung zurückzog. Anschließend ergingen 2 Gebührenbescheide der Zulassungsstelle Berlin, dass ich die Verwaltungsgebühren für diesen Akt begleichen soll. Daraufhin habe ich der Dame bei der Verwaltung gesprochen, den Kaufvertrag übermittelt und nichts mehr großartig gehört. Es erfolgte auch keine Titulierung der Forderung!
Als ich nun wieder ein Fahrzeug zulassen wollte, wurde mir dies verwehrt. Die Begründung sei ein offener Verwaltungsakt i.h.v. rund 550€. Der Kaufvertrag sei angeblich nicht in der Akte und würde mir auch jetzt nichts mehr nützen, da der Bußgeldbescheid nach 30 Tagen Rechtskräftig geworden wäre.
Auf meinen hinweis bezüglich einer Verjährungsfrist wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht Greif. Diese würde wohl nur bei Privaten Schulden greifen, nicht aber bei Steuer oder Verwaltungsgebühren.
Es handelt sich dabei um kein Steuervergehen. Die Gebühren sind zustande gekommen aufgrund der Bearbeitung des Versicherungsanzeige, so wie die dreimalige Beauftragung des Außendienst zur Entsiegelung der Kennzeichen.
Habt ihr vielleicht einen Tipp, wie ich da am besten vorgehen kann?
Ich bedanke mich recht Herzlichst bei allen von euch und wünsche euch eine langanhaltende Gesundheit
Liebe Grüße
Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Hi Der Wanderer030,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden" geschaut?
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Wer suchet, der findet ... z.B. dies hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... jahre-bgb/
Und dann das hier:
https://www.bverwg.de/de/150317U10C3.16.0
Mach Deinen "Hinweis" nochmal schriftlich, mit o.g. Urteil.
Lass Dich nicht mit einem mündlichen "das gibt es bei uns nicht" abspeisen.
Viel Glück!
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... jahre-bgb/
Und dann das hier:
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Mach Deinen "Hinweis" nochmal schriftlich, mit o.g. Urteil.
Lass Dich nicht mit einem mündlichen "das gibt es bei uns nicht" abspeisen.
Viel Glück!
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Beim Wort "Bescheid" liegt der Hase im Pfeffer. Sollte dieser ergangen sein, ist die Forderung tatsächlich per Verwaltungsakt tituliert worden und unterliegt der dreißigjährigen Verjährung.Der Wanderer030 hat geschrieben: ↑20. Mär 2020, 14:23 bescheid nach 30 Tagen Rechtskräftig geworden wäre.
Sollte die Forderung nicht per Bescheid festgesetzt worden sein, wäre sie tatsächlich verjährt - siehe Mrs. Rob. Die Pauschalaussage Deines Verwaltungsbüttels ist also in jedem Falle falsch (aber in der Tat leider noch weit verbreitet)
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
vielen lieben Dank für eure beiden Antworten. Die Links sind definitiv ein hilfreicher Ansatz!
Also das Schreiben, dass ich als Kopie ausgehändigt bekommen trägt die Bezeichnung "Gebührenbescheid". Wenn ich dich richtig verstehe bedeutet das, dass somit wieder die 30 Jährige Frist gilt?
Habe natürlich gehofft, dass dem nicht so ist, da es kein Extra Titel per Gericht gegeben hat. Dachte nur Gerichtstitel halten 30 Jahre. Das wäre ja doof, wenn das einfach so Umgewandelt werden kann
Korrigiert mich bitte, falls ich etwas Falsch aufgefasst habe
Also das Schreiben, dass ich als Kopie ausgehändigt bekommen trägt die Bezeichnung "Gebührenbescheid". Wenn ich dich richtig verstehe bedeutet das, dass somit wieder die 30 Jährige Frist gilt?
Habe natürlich gehofft, dass dem nicht so ist, da es kein Extra Titel per Gericht gegeben hat. Dachte nur Gerichtstitel halten 30 Jahre. Das wäre ja doof, wenn das einfach so Umgewandelt werden kann
Korrigiert mich bitte, falls ich etwas Falsch aufgefasst habe
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Leider jaDer Wanderer030 hat geschrieben: ↑20. Mär 2020, 15:43 Also das Schreiben, dass ich als Kopie ausgehändigt bekommen trägt die Bezeichnung "Gebührenbescheid". Wenn ich dich richtig verstehe bedeutet das, dass somit wieder die 30 Jährige Frist gilt?
Öffentliche Gläubiger brauchen keinen gerichtlichen Titel. Sie titulieren selbst per Verwaltungsakt. In der verlinkten BVerwG Entscheidung ging es um öffentliche Forderungen, bei denen die Titulierung per Bescheid über die Regelverjährung hinaus "verschleppt" wurde.Der Wanderer030 hat geschrieben: ↑20. Mär 2020, 15:43 Habe natürlich gehofft, dass dem nicht so ist, da es kein Extra Titel per Gericht gegeben hat. Dachte nur Gerichtstitel halten 30 Jahre. Das wäre ja doof, wenn das einfach so Umgewandelt werden kann
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Okay, alles klar. Vielen lieben Dank. Dann muss ich wohl leider in den Sauren Apfel beißen, Schade.
Ich wünsche euch alles gute für die kommende schwierige Zeit.
Ich wünsche euch alles gute für die kommende schwierige Zeit.
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Das wünsche ich Dir auch.
Auch hätte ich Dir lieber eine andere Antwort gegeben...
Auch hätte ich Dir lieber eine andere Antwort gegeben...
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Re: Verjährung von Verwaltungsgebühren / Gebührenbescheiden
Bitte mal genau prüfren, ob da wirklich die 30 jährige Frist zum Tragen kommt, oder ob hier möglicherweise eine krüzere Frist (4 Jahre) zum Tragen kommen könnte !!!caffery hat geschrieben: ↑20. Mär 2020, 15:48Leider jaDer Wanderer030 hat geschrieben: ↑20. Mär 2020, 15:43 Also das Schreiben, dass ich als Kopie ausgehändigt bekommen trägt die Bezeichnung "Gebührenbescheid". Wenn ich dich richtig verstehe bedeutet das, dass somit wieder die 30 Jährige Frist gilt?
Liebe Grüße
Adonis
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