Gläubiger während WVP ein Angebot machen

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tidus82
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Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von tidus82 »

Hallo zusammen,

heute habe ich mal eine Frage in eigener Sache:
Ich selbst befinde mich in der WVP und darf ja den Gläubigern keinen Vorteil verschaffen.
Ich habe jedoch einen einzigen Gläubiger, der in der Schufa steht mit einer Forderungshöhe von knapp 800 Euro. Der Gläubiger meldet auch jedes Jahr fleißig den aktuellen Forderungsstand.

Nachdem die RSB erteilt wird gibt es ja aktuell noch die Regelung, dass diese mit 3 Jahren weiter in der Schufa steht. Dazu natürlich auch die - durch die RSB - erledigten Forderungen. (Ob das ganze für laufende Verfahren auch auf 1 Jahr runter gekürzt wird steht ja aktuell in den Sternen).

Nun könnte doch meine Freundin diesem Gläubiger theoretisch ein Angebot zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche gegen mich und die Zusendung des Titels gegen einmalige Zahlung von 65 Euro zu senden? (RSB voraussichtlich Juni 2022, bisher keine pfändbare Masse generiert). Spatz Hand, Vogel Dach und so. Voraussichtlich kommt auch nix weiter in der WVP dabei rum.

Da dies mein einziger negativer Eintrag ist (bis auf die WVP / Inso) könnte ich mir vorstellen, dass ich dadurch durchaus bei der Schufa "schneller" wieder als "zuverlässig" geführt werde. Außerdem müsste ich dann dem Titel nicht mehr hinterherrennen (ich weiß, die können damit eh nix mehr machen).

Mir ist bewusst, dass ich dieses Angebot nicht unterbreiten darf, sondern dies durch z.Bsp. meine Freundin kommen muss. Ist dies so korrekt?
Und was haltet ihr grundsätzlich von dieser Idee? Bin ich da vielleicht einfach nur auf einem falschen Dampfer und "glaube" nur, dass die Schufa da eventuell "nett" ist?

Vielen Dank!
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

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Hi tidus82,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger während WVP ein Angebot machen" geschaut?
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caffery
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von caffery »

Moin Meister!

Spielst Du auf die letzte Abwortung des BMJ bzgl. der angedachten Verkürzung der Speicherung an? Ohne dem würde es ja m.E. keinen Sinn machen - denn Stand jetzt bleibt Dir der RSB-erteilt-Stempel ja genauso lange erhaten wie der "Forderung erledigt"-Stempel. Wobei Ersterer betreffend der Bonitätslogik ja ungleich "schlimmer" ist.

Wenn ja, halte ich die Hoffnung, das daraus tatsächlich ein zeitlicher Vorteil für Dich erwächst für etwas vage. Zunächst mal, ist das ja nur ein Entwurf. Außerdem wäre es auch meiner Sicht konsequent und logisch auch die Speicherfristen für erledigte Forderungen zu kürzen - sollte dieser Passus den Weg ins Gesetz finden.

Ansonsten wäre das theoretisch machbar - auch wenns natürlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Ich habe bislang innerhalb von Verfahren nur Insolvenzvergleiche mit allen Gläubigern gemacht mit dem Ziel, der sofortigen RSB-Erteilung. Damit habe ich recht gute Erfahrungen gemacht was die EInigungsbereitschaft und die Quote betrifft.

Innerhalb dieser Vorgänge, wollten nicht wenige Gläubiger (deutlich mehr als außerhalb von Verfahren) wissen, ob die anderen Gläubiger denn genauso viel bekommen wie sie. Das machte es mitunter etwas haarig, da es bei Insolvenzvergleichen auch keine Zustimmungsersetzung geben kann.

Wäre ein Komplettabwasch in Deinem Fall keine Option?
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tidus82
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von tidus82 »

Ja, genau den Passus meinte ich. Nun, ich glaube du hast Recht, was die "Bonitätslogik" angeht - wahrscheinlich ist die RSB viel viel viel viel schlimmer als die Erledigte Forderung.

Ein Komplettabwasch hatte ich vor einem Jahr mal in Erwägung gezogen, jedoch habe ich 17 oder 18 Gläubiger - u.A. das Finanzamt (28.000 Euro) und die Krankenkasse (knapp 20.000 Euro) aus einer ehemaligen Selbständigkeit. Und ich denke gerade die letzteren dürften mir da einen Strich durch die Rechnung machen - Gesamter angemeldet sind bummelig 55k.

Zur Verfügung für einen gesamtheitlichen Vergleich hätte "meine Freundin" um und bei 2.000, vielleicht 2.500 Euro, wo ich nicht denke, dass dies erfolgreich sein würde.
Was sagt Spezialist Caffery dazu?
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caffery
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 16. Mär 2020, 12:57 Was sagt Spezialist Caffery dazu?
So wirklich aussichtsreich klingt das natürlich nicht. Obschon Du bei mir natürlich den Deluxeservice bekommen würdest;) Wenn sich die nächsten Wochen auf der Arbeit so langweilig gestalten sollten wie ich es aktuell befürchte, können wir ja mal darüber ins Gebet gehen ob wir zumindest einen Versuch starten sollen. Was kaputtmachen kann man damit ja nicht.
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tidus82
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von tidus82 »

Ach ich bin sooooooo Dumm - ich hab vergessen, dass ich ja schon 2021 raus komme, statt 2022 - ich schaffe die 5 Jahres Inso.
Ok ok - ich glaub das macht keinen Sinn da noch so viel Geld rein zu pumpen für nur ein Jahr :D
Sorry für die Behelligung und vielen vielen Dank für dein Angebot!
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caffery
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Re: Gläubiger während WVP ein Angebot machen

Beitrag von caffery »

Ja, mir wäre das eine Jahr nun auch nicht wirklich so viel Geld und Aufwand wert. Zumal diese Insolvenzvergleichsnummern auch so ihre Zeit brauchen. Da will ja der TH und das Gericht brav um Zustimmung der Veranstaltung ersucht werden, die Verhandlungen können sich schonmal ziehen und dann kommt auch noch die Nummer mit der RSB Erteilung. Unter nem halben Jahr ginge da ohnehin nichts. Das bringt wohl echt nix...

Du bist ja sowas von weit davon entfernt mich zu "behelligen";)
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