Moin,
Tante Google hab ich wohl nicht richtig gefüttert. Es geht um ein Amazonkonto, welches nach dem ersten Inkassoschreiben wohl noch zweimal genutzt wurde, jedenfalls wurden zwei Forderungen nachgemeldet und das Inkasso hat dreimal Inkassokosten abgerechnet. Fällt es nicht unter die Schadensminderungspflicht , die Nachmeldungen nicht extra zu berechnen, solange sich nicht der Streitwert Gebührenerhöhend auswirkt?
Gibts da was schriftliches zu?
Besten Dank
Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
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Re: Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
Hi Newa,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten" geschaut?
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Re: Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
Erwartest Du von einer Inkasso-Abzockerbude tatsächlich, dass die
a) das BGB kennen
und
b) sich dann auch noch daran halten?
tztztz ...
Wenn Du kannst: Zahl die Hauptforderung mit dem eindeutigen Hinweis: Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.
Und dann warte ab, ob sie den Rest titulieren.
Vermutlich eher nicht.
a) das BGB kennen
und
b) sich dann auch noch daran halten?
tztztz ...
Wenn Du kannst: Zahl die Hauptforderung mit dem eindeutigen Hinweis: Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.
Und dann warte ab, ob sie den Rest titulieren.
Vermutlich eher nicht.
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Re: Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
Sehe ich ähnlilch. Die rechtliche Herleitung wird die nicht interessieren. Sowas läuft bei Inkassos i.d.R. in drei Arbeitsschritten: "Lesen, lachen, wegwerfen."
Wie Mrs. Rob schon sagte: Bei untitulierten Dingen dieser Art und der Möglichkeit zur Zahlung: Sowas rausrechnen, mit eindeutigem Überweisungsbetreff den unstrittgen Teil zahlen und den Rest bestreiten.
Alternativ ein Vergleichsangebot machen, welches in etwa auf die unstrittige Forderungssumme lautet. Wenn die "Ja" sagen, auf den Vergleich zahlen. Bei dem Weg kriegst Du leichter die Erledigung erklärt und sparst Dir die Brief- und Forderungsnachgeburten.
Wenn Sie "Nein" sagen, kannst Du immernoch Plan A machen.
Wie Mrs. Rob schon sagte: Bei untitulierten Dingen dieser Art und der Möglichkeit zur Zahlung: Sowas rausrechnen, mit eindeutigem Überweisungsbetreff den unstrittgen Teil zahlen und den Rest bestreiten.
Alternativ ein Vergleichsangebot machen, welches in etwa auf die unstrittige Forderungssumme lautet. Wenn die "Ja" sagen, auf den Vergleich zahlen. Bei dem Weg kriegst Du leichter die Erledigung erklärt und sparst Dir die Brief- und Forderungsnachgeburten.
Wenn Sie "Nein" sagen, kannst Du immernoch Plan A machen.
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Re: Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
Hallo,caffery hat geschrieben: ↑11. Mär 2020, 18:29 Alternativ ein Vergleichsangebot machen, welches in etwa auf die unstrittige Forderungssumme lautet. Wenn die "Ja" sagen, auf den Vergleich zahlen. Bei dem Weg kriegst Du leichter die Erledigung erklärt und sparst Dir die Brief- und Forderungsnachgeburten. Wenn Sie "Nein" sagen, kannst Du immernoch Plan A machen.
ein Vergleichsangebot bei einer bestrittenen Forderung ist aber sehr fragwürdig....
Wenn ich eine Forderung (zu einem späteren Zeitpunkt) bestreiten möchte, weil ich diese (in Teilen) nicht anerkenne,
kann ich nicnt einen Vergleich anbieten... Mit dem Vergleichsangebot könnte das Inkasso nämlich (möglicherweise) argumentieren, dass die Forderung inkl. aller Nebenkosten anerkannt wurde....
Insofern würde ich keinen Vergleich anbieten wollen....
Ich würde im ersten Inkassoschreiben an mich die Forderung bestreiten und zurückweisen, Zahlungen sofern sie denn erfolgen, nur zweckgebunden leisten...
Grüße
Adonis
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Re: Nachmeldung weiterer Forderungen erhöhen die Inkassokosten
Die Forderung ist aber nur teilweise strittig - aluf kompett bestrittene Forderungen sollte man natürlich nichts anbieten - das wäre ja auch Unsinn zum Quadrat.Adonis hat geschrieben: ↑13. Mär 2020, 12:08
ein Vergleichsangebot bei einer bestrittenen Forderung ist aber sehr fragwürdig....
Wenn ich eine Forderung (zu einem späteren Zeitpunkt) bestreiten möchte, weil ich diese (in Teilen) nicht anerkenne,
kann ich nicnt einen Vergleich anbieten... Mit dem Vergleichsangebot könnte das Inkasso nämlich (möglicherweise) argumentieren, dass die Forderung inkl. aller Nebenkosten anerkannt wurde....
ich hatte aber vergessen zu erwähnen, dass natürlich (wie in jeden Vergleichs- oder Einigungsversuch) ein Standardpassus reinsollte, der so oder artverwandt lauten sollte:
"ohne Anerkenntnis der geltend gemachten Forderung"
Man kann den Passus auch noch deutlich hochtrabender formulieren.
Zusätzlich sowas wie:
"Zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche"
Das kann man auch weniger geschwollen formulieren wenn man möchte;)
Ich weiß, dass es Leute gibt, die auch dann noch einen Köttel in der Hose haben, da es natürlich auch Inkassos gibt, die einem alles mögliche erzählen wollen um Druck aufzubauen.
Ich mache das schon seit Jahren auf die genannte Weise bei teilweise strittigen Forderungen (und Inkassoforderungen sind im Prinzip immer teilweise strittig bzw. bestritten). Zu ca. 75 % klappt es und die Leute haben keine Zettelnachgeburten mehr. Wenn nichts klappt eben Plan B.
Mit einer Nummer ala "Durch Ihr Schreiben haben Sie aber unseren kompletten Spesenkäse anerkannt!" ist mir noch nie ein Inkasso gekommen... und wenns mal einer tut, würde ich das auch mit höchster Entspannung und Belustigung zur Kenntnis nehmen.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass es Buden gibt bei denen ich sowas nicht machen würde weil ich weiß, dass sie sowieso "Nein" sagen und es daher zu nichts führen würde. Bei diesen Buden mache ich dann direkt Plan B.
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