Ich packe es an
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Re: Ich packe es an
Noch was vergessen:
Solltest Du doch noch mal in Versuchung kommen, Schriftverkehr mit einem Gläubiger zu betreiben, dann könntest Du etwa dazu schreiben:
Betr.: Schadensminderungspflicht
Wie Sie wissen (könnten), habe ich weder pfändbares Einkommen noch Vermögen und bereits mehrfach beim GV die VA abgegeben. Ich verweise Sie deswegen vorsorglich auf Ihre Schadensminderungspflicht gem. BGB § 254. Kosten für weitere Zwangsmaßnahmen wären also nicht notwendig und sind von mir nicht zu tragen.
So oder so ähnlich.
Vielleicht hat caffery noch einen besseren Formulierungsvorschlag oder ein Musterschreiben dazu?
Solltest Du doch noch mal in Versuchung kommen, Schriftverkehr mit einem Gläubiger zu betreiben, dann könntest Du etwa dazu schreiben:
Betr.: Schadensminderungspflicht
Wie Sie wissen (könnten), habe ich weder pfändbares Einkommen noch Vermögen und bereits mehrfach beim GV die VA abgegeben. Ich verweise Sie deswegen vorsorglich auf Ihre Schadensminderungspflicht gem. BGB § 254. Kosten für weitere Zwangsmaßnahmen wären also nicht notwendig und sind von mir nicht zu tragen.
So oder so ähnlich.
Vielleicht hat caffery noch einen besseren Formulierungsvorschlag oder ein Musterschreiben dazu?
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Re: Ich packe es an
Vielleicht habe ich das echt überlesen, aber steht irgendwo, wie hoch das aktuelle Einkommen ist?
Es soll ja durchaus Gehälter geben, von denen man Schulden in der Höhe tilgen kann.
Dennoch kann der Rat natürlich nur sein, sich Hilfe von einer Schuldnerberatung zu holen, welcher Weg auch immer eingeschlagen werden soll.
Es soll ja durchaus Gehälter geben, von denen man Schulden in der Höhe tilgen kann.
Dennoch kann der Rat natürlich nur sein, sich Hilfe von einer Schuldnerberatung zu holen, welcher Weg auch immer eingeschlagen werden soll.
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Re: Ich packe es an
....habe mich und mein Schicksal in die Hände der Städtischen SB begeben.
Wie genau deren Plan nun ausschaut steht noch nicht 100% fest.
Vom finaziellen her hätte ich wirklich etwas Spielraum...
Mein Ziel ist es, bis ende diesen Jahres Schuldenfrei zu sein.
Wie genau deren Plan nun ausschaut steht noch nicht 100% fest.
Vom finaziellen her hätte ich wirklich etwas Spielraum...
Mein Ziel ist es, bis ende diesen Jahres Schuldenfrei zu sein.
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Re: Ich packe es an
Bis zum Jahresende?
Respekt.
Das könnte man 'sportlich' nennen ... kommt aber natürlich auf die Situation an.
Macht ja ca. 1.500,00 Euro im Monat.
Für den einen peanuts, für den anderen nicht zu stemmen.
Dann viel Glück dabei!
Lass aber nicht erkennen, dass Du es eilig hast.
Denn sonst kann es wieder teurer für Dich werden.
Auch hier gilt: Zeit ist Geld,
Respekt.
Das könnte man 'sportlich' nennen ... kommt aber natürlich auf die Situation an.
Macht ja ca. 1.500,00 Euro im Monat.
Für den einen peanuts, für den anderen nicht zu stemmen.
Dann viel Glück dabei!
Lass aber nicht erkennen, dass Du es eilig hast.
Denn sonst kann es wieder teurer für Dich werden.
Auch hier gilt: Zeit ist Geld,
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Re: Ich packe es an
sehr nett und wohlwollend formuliert - ich wäre vermutlich schonungsloser...
Das klappt quasi nicht, weil ein entsprechender Vergleich mir absolut unrealistisch erscheint.
Das klappt quasi nicht, weil ein entsprechender Vergleich mir absolut unrealistisch erscheint.
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Re: Ich packe es an
Guten Morgen,
in meinem Einganspost hatte ich ja geschrieben, dass ich dem UGV Inkasso ihre Schreiben für die Rücknahme der Widersprüche gegen deren Mahnbescheide sowie die Formulare zur Schuldanerkenntnis inkl einem Schreiben , dass ich mit Schreiben vom XX.10.2019 mitgeteilt hatte, dass ich
"Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben".
Nun war ich so clever und hatte nicht ausreichend frankiert, so dass der Brief gestern wieder in meinem Briefkasten lag.
Bin also wieder an dem Punkt, dass ich im Oktober 2019 mit der bitte um eine Forderungsaufstellung gleichzeit den Verjährten Zinsen und Forderungen widersprochen habe und im Februar 2020 widerspruch gegen die beiden Mahnbescheide erhoben habe.
Habe bis zur geforderten Forderungsaufstellung seit 2015 nicht mehr von denen gehört.
...ja ich weiß, habe wohl schlafende Hunde geweckt.
Aufgrund dessen, dass ich von denen aber bis zu meiner Anfrage zur Forderungsaufstellung nichts mehr gehört hatte und mit der Anfrage ja gleichzeitig die Einrede der verjährung erhoben hatte....kann ich von den dann nun alles erstmal ignorieren oder besteht irgendwo ein Handlungsbedarf?
Liebe Grüße und ein Virusfreies Wochenende
in meinem Einganspost hatte ich ja geschrieben, dass ich dem UGV Inkasso ihre Schreiben für die Rücknahme der Widersprüche gegen deren Mahnbescheide sowie die Formulare zur Schuldanerkenntnis inkl einem Schreiben , dass ich mit Schreiben vom XX.10.2019 mitgeteilt hatte, dass ich
"Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben".
Nun war ich so clever und hatte nicht ausreichend frankiert, so dass der Brief gestern wieder in meinem Briefkasten lag.
Bin also wieder an dem Punkt, dass ich im Oktober 2019 mit der bitte um eine Forderungsaufstellung gleichzeit den Verjährten Zinsen und Forderungen widersprochen habe und im Februar 2020 widerspruch gegen die beiden Mahnbescheide erhoben habe.
Habe bis zur geforderten Forderungsaufstellung seit 2015 nicht mehr von denen gehört.
...ja ich weiß, habe wohl schlafende Hunde geweckt.
Aufgrund dessen, dass ich von denen aber bis zu meiner Anfrage zur Forderungsaufstellung nichts mehr gehört hatte und mit der Anfrage ja gleichzeitig die Einrede der verjährung erhoben hatte....kann ich von den dann nun alles erstmal ignorieren oder besteht irgendwo ein Handlungsbedarf?
Liebe Grüße und ein Virusfreies Wochenende
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Re: Ich packe es an
Nochmal:
Es kann hier niemand abschließend beurteilen ob die Forderungen wirklich verjährt sind oder ob Du irgendwas gemacht hast, was die Verjährung unterbrochen haben könnte.
Anhand der angegebenen Informationen scheint die Forderung verjährt zu sein. Aber wie gesagt...
Die sind "gut" darin, unbedarfte Leute zu Verjährungsunterbrechungen zu bringen. Wir wissen nicht, was genau gelaufen ist.
Sollten die Forderungen tatsächlich verjährt sein, würde ich im gegenwärtigen Stand nichts mehr machen. Das gilt sowohl im Sinne von "ich persönlich" und ganz besonders im Sinne von "Du solltest".
Wenn die Forderungen nach deren Überzeugung nicht verjährt sind, werden sie klagen. Dann solltest Du Dir rechtlichen Beistand gönnen.
Es kann hier niemand abschließend beurteilen ob die Forderungen wirklich verjährt sind oder ob Du irgendwas gemacht hast, was die Verjährung unterbrochen haben könnte.
Anhand der angegebenen Informationen scheint die Forderung verjährt zu sein. Aber wie gesagt...
Die sind "gut" darin, unbedarfte Leute zu Verjährungsunterbrechungen zu bringen. Wir wissen nicht, was genau gelaufen ist.
Sollten die Forderungen tatsächlich verjährt sein, würde ich im gegenwärtigen Stand nichts mehr machen. Das gilt sowohl im Sinne von "ich persönlich" und ganz besonders im Sinne von "Du solltest".
Wenn die Forderungen nach deren Überzeugung nicht verjährt sind, werden sie klagen. Dann solltest Du Dir rechtlichen Beistand gönnen.
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Re: Ich packe es an
Danke für die Antwort. Werde das ganze dann nun erstmal aussitzen
Was könnte eine Verjährung unterbrechen?
Was könnte eine Verjährung unterbrechen?
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Re: Ich packe es an
Wikipedia sagt dazu:
" ...beginnt die Verjährung erneut, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird oder wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger anerkennt. Die Anerkennung der Schuld muss nach dem Beginn der Verjährungsfrist und vor ihrem Ende abgegeben werden.
Anders als bei der regelmäßigen Verjährungsfrist beginnt die Frist in diesem Fall ab dem Ende des Tages, an dem eines der Kriterien eintritt, von neuem."
Zitat Ende
(Unterstreichung ist von mir)
Ob der Schuldner den Anspruch "anerkennt", indem er z.B. vor Ablauf der Verjährungsfrist den Gläubiger um eine Forderungsaufstellung bittet, entscheidet letztendlich ein Richter (WENN der Gläubiger klagt).
"Normal" verjähren Schulden mit Titel nach dreißig Jahren.
Schulden ohne Titel nach drei Jahren, nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.
(Also, die Schulden "verjähren" ja nicht, sie bleiben bestehen - aber das Recht des Gläubigers, sein Geld mit Zwangsmitteln einzutreiben, das kann verjähren.)
Neben der "Unterbrechung" gibt es ja auch noch die "Hemmung" (der Verjährung) ...
Ich bin kein Jurist, aber ich habe gelernt, dass es meist wenig Sinn macht, mit "ungleichen Waffen" zu kämpfen, sprich: Eine Inkasso-Abzocker-Firma hat sich ja darauf "spezialisiert", dem Schuldner das Geld aus der Tasche zu ziehen - Recht und Gesetz interessiert dabei eher weniger.
(Ich will ja nicht wieder verallgemeinern, aber ich persönlich habe noch keine seriöse Inkasso-Firma kennengelernt.)
Deswegen: Mit Inkasso-Abzockern überhaupt zu kommunizieren ist meist kontraproduktiv.
Auf deutsch: Schriftverkehr (oder Telefonieren) mit Inkasso-Abzockern ist meist nutzlos - und oft sogar schädlich!
Am bestens ist immer: Die Hauptforderung (ggf. mit einem Zuschlag) an den Gläubiger überweisen und auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck ganz eindeutig vermerken ("Hauptforderung").
Kann man das nicht überweisen und hat der Gläubiger eine Inkasso-Firma eingeschaltet, dann sollte man sich an einen 'Profi' wenden, bevor man selbst den 'Schaden' noch vergrößert. Und zwar an eine kostenlose Schuldnerberatung: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, politische Parteien, Stadt/Kommune ... es gibt viele, muss man vor Ort suchen.
Meine Meinung.
" ...beginnt die Verjährung erneut, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird oder wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber dem Gläubiger anerkennt. Die Anerkennung der Schuld muss nach dem Beginn der Verjährungsfrist und vor ihrem Ende abgegeben werden.
Anders als bei der regelmäßigen Verjährungsfrist beginnt die Frist in diesem Fall ab dem Ende des Tages, an dem eines der Kriterien eintritt, von neuem."
Zitat Ende
(Unterstreichung ist von mir)
Ob der Schuldner den Anspruch "anerkennt", indem er z.B. vor Ablauf der Verjährungsfrist den Gläubiger um eine Forderungsaufstellung bittet, entscheidet letztendlich ein Richter (WENN der Gläubiger klagt).
"Normal" verjähren Schulden mit Titel nach dreißig Jahren.
Schulden ohne Titel nach drei Jahren, nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.
(Also, die Schulden "verjähren" ja nicht, sie bleiben bestehen - aber das Recht des Gläubigers, sein Geld mit Zwangsmitteln einzutreiben, das kann verjähren.)
Neben der "Unterbrechung" gibt es ja auch noch die "Hemmung" (der Verjährung) ...
Ich bin kein Jurist, aber ich habe gelernt, dass es meist wenig Sinn macht, mit "ungleichen Waffen" zu kämpfen, sprich: Eine Inkasso-Abzocker-Firma hat sich ja darauf "spezialisiert", dem Schuldner das Geld aus der Tasche zu ziehen - Recht und Gesetz interessiert dabei eher weniger.
(Ich will ja nicht wieder verallgemeinern, aber ich persönlich habe noch keine seriöse Inkasso-Firma kennengelernt.)
Deswegen: Mit Inkasso-Abzockern überhaupt zu kommunizieren ist meist kontraproduktiv.
Auf deutsch: Schriftverkehr (oder Telefonieren) mit Inkasso-Abzockern ist meist nutzlos - und oft sogar schädlich!
Am bestens ist immer: Die Hauptforderung (ggf. mit einem Zuschlag) an den Gläubiger überweisen und auf dem Überweisungsträger den Verwendungszweck ganz eindeutig vermerken ("Hauptforderung").
Kann man das nicht überweisen und hat der Gläubiger eine Inkasso-Firma eingeschaltet, dann sollte man sich an einen 'Profi' wenden, bevor man selbst den 'Schaden' noch vergrößert. Und zwar an eine kostenlose Schuldnerberatung: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, politische Parteien, Stadt/Kommune ... es gibt viele, muss man vor Ort suchen.
Meine Meinung.
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