Ich packe es an

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Zwergnase
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 6
Registriert: 26. Nov 2019, 20:35

Ich packe es an

Beitrag von Zwergnase »

Hallo Ihr lieben, bin schon ein paar Wochen hier...habe bisher aber nur still mitgelesen. Kurz zu meiner Person....bin 43 Jahre alt, habe zwei ganz tolle Töchter im Alter von 20 und 22.....welche beide eindeutig besser mit Geld umgehen können wie ich 😪


Bis 2017 wurde ich gerade beruflich oft vom Pech überholt....diverse ....Gehälter nicht bekommen, oft zum Mindestlohn gearbeitet.


Dazu noch ADHS, welches aber erst vor 3 Jahren diagnostiziert wurde. Parallel Immer wieder mit Depressionen und massiver Impulskontrolle zu kämpfen.


2006 bin ich in die Insolvenz durch eine Firmenpleite und ab 2010 ging es mit den Schulden wieder los....Alleinerziehend, Ende 2010, um beruflich bessere Perspektiven zu haben eine Ausbildung begonnen. Einkommen bestand da nun aus : Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, etwas Wohngeld, Kindergeld und ein Paar Groschen Unterhalt. Null Reserven.
Ich hatte schon immer die "Kopf in den Sand steck" oder Schildkröten Taktik.


Seit Dezember 18 bin ich nun aktiv in Therapeutischer Behandlung und medikamentös ganz gut eingestellt.
2019, seit etwas über einem Jahr verdiene ich das erste mal im Leben vernünftig. Kind 1 studiert, Kind 2 ist als Aupair in Amerika.


Wie die meisten sich denken können, bin ich mit meiner Schildkröten und Kopf in den Sand Taktik nicht wirklich weit gekommen.


Schulden belaufen sich auf ca 17500 € und sind weitestgehend tituliert. Die meisten schulden sind 7-9 Jahre alt.


Vor einigen Wochen war ich mal wieder beim GV zur VA. kurz drauf nahm das Unheil erst richtig seinen lauf....Lohnpfändung 🙈 Die ersten Tage bin ich vor Scham fast gestorben....


Aber das erste mal in meinem Leben passiert trotzdem was positives mit mir. Ich habe den Kampf angenommen.


Alle Gläubiger angeschrieben, um einen aktuellen Stand zu bekommen, Termin bei der Schuldnerberatung hinter mir.....

Die Schreiben an die Gläubiger habe ich mit folgendem Satz versehen:

Bitte bereinigen Sie Ihre Forderung um ggf. verjährte Ansprüche. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben.



Wenn ich ehrlich bin hatte ich mir bis dato keine Gedanken über den Satz mit der Verjährung gemacht....

Nun bin ich gerade mit dem UVG und Inkasso und deren Rechtsanwalt im klinch. Hier geht es um zwei nicht titulierte Forderungen aus dem Jahr 2007/2008 ( Provero) Die letzten Schreiben sind aus 2015. Im Oktober 2019 habe ich mit dem besagten Schreiben Kontakt aufgenommen und daraufhin auch eine Forderunsgaufstellung bekommen.

Vor 2 Wochen war dann zwei Mahnbescheide von deren Rechtsanwalt gekommen. Gegen diese habe ich widerspruch eingelegt.
Nun kam zu jeder Forderung ein Schreiben: zum einen ein Fordruck, dass ich die jeweiligen widersprüche zurück ziehe und zum anderen ein Schuldanerkenntnis. Die Fordrucke habe ich dem Inkasso Unternehmen mit dem Verweis auf meine Schreiben vom Oktober 2019 zurück gesendet.

Für mich stellt sich nun die große Frage, sind die Schulden bei dem Inkasso Unternehmen nun verjährt oder nicht?

Weiß gerade nicht wie ich mich Verhalten soll.

Wer es bis dahin geschafft hat, vielen Dank.

Wenn nun noch jemand den ein oder anderen Tip für mich hätte....
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ich packe es an

Werbung

Hi Zwergnase,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ich packe es an" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ich packe es an

Beitrag von caffery »

Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 13:56
2006 bin ich in die Insolvenz durch eine Firmenpleite
Was ist aus dem Verfahren geworden? Wann und wie ist es geendet?
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 13:56 Nun bin ich gerade mit dem UVG und Inkasso und deren Rechtsanwalt im klinch. Hier geht es um zwei nicht titulierte Forderungen aus dem Jahr 2007/2008 ( Provero) Die letzten Schreiben sind aus 2015. Im Oktober 2019 habe ich mit dem besagten Schreiben Kontakt aufgenommen und daraufhin auch eine Forderunsgaufstellung bekommen.

Vor 2 Wochen war dann zwei Mahnbescheide von deren Rechtsanwalt gekommen. Gegen diese habe ich widerspruch eingelegt.
Nun kam zu jeder Forderung ein Schreiben: zum einen ein Fordruck, dass ich die jeweiligen widersprüche zurück ziehe und zum anderen ein Schuldanerkenntnis. Die Fordrucke habe ich dem Inkasso Unternehmen mit dem Verweis auf meine Schreiben vom Oktober 2019 zurück gesendet.

Für mich stellt sich nun die große Frage, sind die Schulden bei dem Inkasso Unternehmen nun verjährt oder nicht?
Das kann Dir hier keiner mit Sicherheit sagen. Anhand der gegebenen Informationen scheinen die Forderungen verjährt zu sein. Wenn ich raten müsste, würde ich vermuten, dass denen Dein Anschreiben derart ungelenk vorkam, dass sie es einfach mal versucht haben mit der Titulierung ihrer mutmaßlich verjährten Forderung.

UGV ist aber auch die "speziellste" Bude die es überhaupt gibt. Es ist in keinem Falle ratsam sich als rechtlich unbedarfter mit denen auseinanderzusetzen. Jeder der Post von denen bekommt und sich nicht sehr genau auskennt, sollte sich einen versierten Beistand suchen.

Das alles ist in meinen Augen ein Beleg dafür, dass Schuldner es bei komplexen Überschuldungen mit "Profi"-Gläubigern lieber lassen sollten in Eigenregie Kontakt aufzunehmen. Wenn der Weg zur Beratungsstelle ohnehin schon als Entschluss gefasst wurde, tut man sich damit meistens keinen Gefallen.

PS: Unterschreib auf keinen Fall einen vorgefertigten Lappen von denen! Den Widerspruch würde ich sehr wahrscheinlich nicht zurückziehen - schon gar nicht komplett! Aber ohne genauen Einblick auf Deinen Einzelfall, kann ich das natürlich auch nicht mit Sicherheit sagen. Du solltest Deine Unterlagen also einem Fachmann vor Ort vorlegen.
Zu "spaßen" ist mit der Bude leider nicht...
2
2 Bild
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ich packe es an

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo und Willkommen hier im Forum Zwergnase
(vermute ich richtig, dass Du eine Zwergin bist?)
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 13:56 .....welche beide eindeutig besser mit Geld umgehen können wie ich 😪
Vielleicht haben sie ja von Dir gelernt, wie man es NICHT macht?
Sie werden sicher stolz auf Dich sein, dass Du es jetzt anpackst!
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 13:56 ...
Aber das erste mal in meinem Leben passiert trotzdem was positives mit mir. Ich habe den Kampf angenommen.

Alle Gläubiger angeschrieben, um einen aktuellen Stand zu bekommen, Termin bei der Schuldnerberatung hinter mir.....
Die Gefahr ist groß, dass Du den Kampf - oder besser gesagt: Viel Geld - verlierst.
Hast Du die Gläubiger ERST angeschrieben und warst dann bei der Schuldnerberatung?

Hoffentlich hast Du durch Deine Schreiben nicht Verjährungen unterbrochen.

Mein Rat (wie caffery - aber noch allgemeiner): Mit Inkassofirmen spricht man nicht.
Also am Telefon.
Man schreibt denen auch keine Briefe und "bittet" um irgendetwas.

Das sind Profis. Die wollen nur eins: Dein Geld. Und davon möglichst viel!

Du schickst denen auch noch ihre Formulare zurück???
Dann hast Du offensichtlich ja zuviel Geld, wenn Du es für unnötiges Porto ausgeben kannst.

Es gibt ja jetzt schon eine (?) Lohnpfändung, also bleiben Dir ja nicht so ganz viele Möglichkeiten ausser:
- Abwarten, bis alle Gläubiger befriedigt sind - das kannst Du Dir ja leicht ausrechnen, wenn Du etwa 17.500,00 titulierte Schulden hast, wie lange es dauern wird
ODER
- ab wann wäre wieder ein Insolvenzverfahren möglich? Was sagte die Schuldnerberatung dazu?

Und bis dahin: Alle Briefe genau lesen, insbesondere, wenn Mahnbescheide kommen, dann damit zur Schuldnerberatung! Nicht alleine antworten!

Und Briefe von Inkasso-Abzockern gehören in den Müll!
Wenn sie was von Dir wollen, dann sollen sie das titulieren
(das machen viele dann nämlich nicht, weil sie oft Forderungen dabei haben, die gar nicht "titulierbar" sind,
deren Fantasie kennt da manchmal keine Grenzen: Zinsen, Zinsen auf Zinsen, Gebühren, Kosten, Auslagen, Mahngebühren, Kosten für Adressermittlung, GV-Kosten ... und was weiß ich alles! Plötzlich fordern sie mehr als das doppelte!!).

Du bist ja jetzt auf dem richtigen Weg!
Viel Glück dabei.
Und frag hier weiter, wenn Du Fragen hast.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ich packe es an

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 11. Mär 2020, 14:42 Plötzlich fordern sie mehr als das doppelte!!).
UGV ist eher dafür bekannt, ihre Forderungskadaver mit maximal möglicher Fantasie und Geschick in Rekordzeit mindestens zu verzehnfachen.

Wenn ihnen damit dann eine Titulierung gelingt, i.d.R. weil sich der Schuldner auf den Bescheid nicht rührt, haben sie praktisch "gewonnen" und verzwanzigfachen nicht selten in ähnlicher Geschwindigkeit.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ich packe es an

Beitrag von Witwe Bolte »

Au Mann!
So eine Rendite ist schon verlockend, kann man ja verstehen ...

Du siehst, Zwergnase: Lass Dich allein nicht auf Schriftverkehr und Verhandlungen mit denen ein!
Frag mindestens hier, besser Deinen Profi vor Ort - wenn er halbwegs sachkundig (und freundlich) ist.
0
Zwergnase
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 6
Registriert: 26. Nov 2019, 20:35

Re: Ich packe es an

Beitrag von Zwergnase »

Danke erstmal für die Antworten,

werde dann mal versuchen eure Fragen zu beantworten und somit Licht ins dunkeln zu bringen :D


Meine Inso endete 2013 mit der Restschuldbefreiung, weshalb natürlich nun keine Inso in Frage kommt.

Wenn ich ehrlich bin, würde ich auch keine Inso mehr wollen. Ich hab die Scheiße verbockt....ich will und werde versuchen dafür grade zu stehen....außer bei dem UGV Inkasso. Alleine wenn ich deren Zinen und sonstige kosten seh :shock:



Die Lohnpfändung läuft im Moment ins leere, alleinerziehend....zwei unterhaltspflichtige Kinder.


....ich war wirklich so clever die ersten Schritte ohne die Schuldnerberatung zu gehen.

zum aktuellen Zeitpunkt ist der Weg "kleinere Summen" über Vergleiche zu befriedigen und paralel eine ordentliche Summe für einen Vergleich, bei dem dann hoffentlich alles weg ist.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Ich packe es an

Beitrag von caffery »

Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 15:39 Meine Inso endete 2013 mit der Restschuldbefreiung, weshalb natürlich nun keine Inso in Frage kommt.
Erst Ende 2023 wäre eine zweite Runde möglich. Das wäre aber auch nicht schlimm was den Zeitfaktor betrifft. Ende 2023 wird die Restschuldbefreiung durchgehend nur noch 3 Jahre dauern. Bis Juli 2022 wird sie sukzessive auf 3 Jahre zurückgesetzt.
Soll heißen: Wenn Du heute einen Antrag stellen würdest/könntest, würdest Du die RSB im Juli 2025 kriegen.
Wenn Du Ende 2023 "wieder kannst" würdest Du die RSB Ende 2026 kriegen. Du hättest also nur tatsächlich ein gutes Jahre "verloren" wenn man so will.
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 15:39 Wenn ich ehrlich bin, würde ich auch keine Inso mehr wollen. Ich hab die Scheiße verbockt....ich will und werde versuchen dafür grade zu stehen....
Löblich, führt aber zu nichts und wird Dich auch nicht in den Inkassohimmel bringen. Vermutlich hast Du keine Forderungen, an denen tatsächlich sowas wie ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden oder gar ein "Schicksal" hängt. Die Forderungen sind mit einiger Wahrscheinlichkeit längst allein Teil der Inkassomaschinerie. Du tust also keinem damit wirklich einen Gefallen.
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 15:39 außer bei dem UGV Inkasso. Alleine wenn ich deren Zinen und sonstige kosten seh :shock:
Das kann man auch so sehen, führt aber ebenfalls zu nichts wenn die tatsächlich durchsetzbare/titulierte Forderungen führen. Dann ist nicht mehr entscheidend wer die sind und was die da gemacht haben - dann sind sie rechtlich ein Gläubiger mit allen Rechten.
Einer der schäbbigsten die man in Bereich der privatrechtlichen Gläubiger so haben kann...
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 15:39 Die Lohnpfändung läuft im Moment ins leere, alleinerziehend....zwei unterhaltspflichtige Kinder.
Dann würde ich Dich herzlich dazu einladen wollen, Dein unpfändbares Geld allein dafür einzusetzen wofür der Gesetzgeber es Dir belässt: Für Deine Kinder --- und nicht für einen "Anfall von Gewissen-Reinemachen". Es gibt keinen Applaus dafür sondern nur Verlierer.
... und wenn dann wenigstens richtig, mit professioneller Hilfe und einem Plan der entweder alle Schulden reguliert oder gar keine.
Zwergnase hat geschrieben: 11. Mär 2020, 15:39 zum aktuellen Zeitpunkt ist der Weg "kleinere Summen" über Vergleiche zu befriedigen und paralel eine ordentliche Summe für einen Vergleich, bei dem dann hoffentlich alles weg ist.
In Ermangelung besserer griffbereiter Worte sage ich mal ohne rot zu werden: Dieser Plan ist schlecht.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Ich packe es an

Beitrag von insolaner »

oder, um es anders zu formulieren: bitte schmeisse nicht schlechtem Geld auch noch gutes hinterher!

Blöder Vergleich, aber @caffery hat's schon in seinem letzten Satz sehr treffend formuliert: Lass es mit dem Versuch, abzahlend da rauszukommen, erst recht aus dem unpfändbaren Einkommen! Nach der aktuellen VA hast du jetzt ja etwas Ruhe, und ich würde bei erster Möglichkeit ein neues Verfahren eintüten!
0
Zwergnase
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 6
Registriert: 26. Nov 2019, 20:35

Re: Ich packe es an

Beitrag von Zwergnase »

Ein Insolvenzverfahren wollte ich eigentlich vermeiden, weil in Absehbarer Zeit die Kinder weg fallen und somit die Lohnpfändung nicht mehr ins leere läuft.

Die aktuelle Schuldenregulierung liegt in der Hand der Schuldnerberatung.

Die beiden Forderungen der UGV Inkasso sind noch nicht tituliert. Den Mahnbescheiden wurde widersprochen.

Der Grund, warum ich nun alles bereinigen möchte ist der, dass ich mit den Schulden kein "normales"leben führen kann und ich das auf ne gewisse Art Gesundheitlich so nicht mehr schaffe.

Das fängt an, dadurch das mein Konto voll mit Pfändungen ist ,(hab ein P-Konto) ich dieses nur beschränkt nutzen kann.

Autoversicherung, ich zahl mich bei den teuersten KFZ Versicherungen doof, kann mir aber leider die Versicherung nicht aussuchen.

Strom, telefon usw laufen auf dritte....

kann außer unter der Matratze kein Geld sparen

usw...usw...
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ich packe es an

Beitrag von Witwe Bolte »

Genau deswegen würde es ja Sinn machen, einen Weg zu suchen, der zum Ziel führt
(Ziel = keine Schulden mehr, resp. keine Pfändungsmöglichkeiten für Gläubiger)
unter Beachtung von
- Zeitfaktor: In welchem Zeitraum ist das Ziel erreichbar ?
- Kostenfaktor: Mit welchem finanziellen Aufwand ist das Ziel erreichbar ?
- Risikofaktor: Welche Risikien lauern auf dem Weg zum Ziel ?

Scheinbar sind wir (caffery, insolaner und ich, MrsRob) uns hier einig, dass Dein Versuch (mit Gläubiger-Verhandlung und ohne zweites Insoverfahren) zumindest sehr risikobehaftet ist, aber ob es das Risiko wert ist, kannst Du ja nur allein entscheiden.
Am besten mit Deiner Schuldnerberatung, wenn sie sachkundig und kostenlos ist!
Ist sie?
Ich hoffe, Du bist nicht bei einem "Profi" gelandet, der nur an seinen eigenen Profit denkt.

Und dann ist es natürlich auch ein Rechenexempel:
Mit Inso: RSB Ende 2026, also keine sieben Jahre mehr.
Ohne Inso: Ist Dein Einkommen/Arbeitsplatz sicher?
Wenn es so bleibt wie jetzt, oder sogar mehr wird (mehr für Dich, wenn die Kinder wegfallen), in welcher Zeit könntest Du die komplette Rückzahlung Deiner Schulden schaffen?
Jetzt mal ohne kompromissbereite Gläubiger.

Bedenke: Wenn Du jetzt anfängst, was zurückzuzahlen (obwohl z.Zt. nichts pfändbar ist bei Dir), könnte es sein, dass Du Dir das Geld jetzt unnötig "vom Munde absparst", wenn Dein Plan scheitert.

Aber: Versuch macht kluch.
Und manchmal auch arm.

Viel Glück!
2
2 Bild
Antworten