Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

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cefan
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Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von cefan »

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit 09/2017 im eröffneten Verfahren. Eigentlich wollte der Sachbearbeiter meines Insolvenzverwalters das Verfahren nach Einreichung der Steuererklärung für 2017 schon im Mai 2018 Schluss abrechnen. Dieser Mitarbeiter ist dann jedoch ausgeschieden und es tat sich lange nichts. Erst hieß es dann, im November würde jemand neues kommen, dann war es Februar 2019. Die neue Sachbearbeiterin sollte dann alle noch offenen Fälle abschließen. Bei meiner Frau ist dies auch geschehen, sie befindet sich seit Mai 2019 in der Wohlverhaltensphase, doch bei mir ist immer noch nicht viel passiert.

Zunächst versuchte sie erstmal meine Riester-Rente zu kündigen, dies zog sich einige Wochen hin. Dann wurde auf die Steuererklärung 2018 und die Veranlagung gewartet, die Anfang Juli erfolgte. Zwischenzeitlich habe ich einen zusätzlichen Nebenjob aufgenommen, durch den sich ein pfändbarer Betrag beim Einkommen ergab. Ich habe den Arbeitsvertrag zugeschickt, aus dem das monatliche Gehalt hervor ging und mein Hauptarbeitgeber hat sich um die Pfändung gekümmert. Zwischenzeitlich habe ich hier wieder gekündigt und auch alles offen gelegt. Vor zwei Wochen habe ich dann bei einem Telefonat erfahren (ich habe angerufen), dass hier für den Nebenjob noch Gehaltsabrechnungen fehlen. Hatte aber im Vorfeld schon mitgeteilt, dass ich keine erhalte, weil es sich um eine Beschäftigung im Privathaushalt handelt. Habe dann im Nachgang die Geldeingänge aus dem Onlinebanking offengelegt.

Es scheint mir fast so, dass hier ständig Gründe gesucht werden, die ein Abschließen des Verfahrens verhindern. Zwischenzeitlich scheint der Rechtsanwalt selbst auch die Kanzlei gewechselt zu haben und ich habe keine Ahnung, ob es meine Sachbearbeiterin noch gibt, da ich von dieser schon seit Monaten nichts mehr gehört habe.
Ich würde natürlich gerne noch dieses Jahr aus dem Verfahren rauskommen, denn so gehört ja auch die Steuererstattung für 2019 noch zur Masse, dann hätte ich gerne zumindest ab 2020 wieder für mich. Es würde mir eh vieles erleichtern, da ich auch gerne mal wieder etwas sparen möchte, etc.

Jetzt hat sich aber noch ergeben, dass ich zum Jahreswechsel den Arbeitgeber wechsele. Es gibt deutlich mehr Gehalt und auch die Pfändung fällt natürlich deutlich höher aus. Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben, beim bisherigen Arbeitgeber ist gekündigt. Ich habe jetzt aber Angst, dass wenn ich das denen jetzt mitteile, sich wieder alles verzögert, da sie erst den Januar abwarten wollen und anschließend vielleicht mal das Verfahren abschließen. Wann muss ich den Arbeitgeberwechsel denn mitteilen? Bereits jetzt, also frühzeitig oder reicht das auch Ende Dezember/Anfang Januar?

Gibt es sonst noch etwas, was ich tun kann, um die Sache etwas zu beschleunigen? Offene Fragen habe ich immer direkt beantwortet und angeforderte Unterlagen direkt eingereicht und dennoch befinde ich mich seit zwei Jahren im eröffneten Verfahren.
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

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Hi cefan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren" geschaut?
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imker
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von imker »

Ich würde n Deiner Stelle am 2. Januar schreiben, dass das alte AV benendet ist und der neue Arbeitgeber xyz heißt.

Das wäre (bei mir) den von Dir geschilderten Genauigkeiten des Verwalterbüros geschuldet, so dass ich an Deiner Stelle auch sehr genau wäre: Du kannst ja noch sterben, Du kannst ja noch einen besseren Arbeitgeber finden und den jetzt neuen Arbeitsvertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen, so wie der jetzt neue Arbeitgeber ja auch Dir noch vor Beginn der Arbeitsaufnahme kündigen könnte.

Ehrlich ist dabei aber etwas anderes: Bescheid sagen, dass sich vsl etwas ändert und wenn das feststeht, Du Dich noch einmal melden wirst.
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cefan
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von cefan »

Hallo zusammen,

der Thread-Titel passt dann zwar nicht mehr so ganz, aber da meine Situation oben schon ganz gut dargelegt ist, ergänze ich hier mal:

Nachdem ich nochmal im Gesetz nachgelesen hatte, dass man Arbeitgeberwechsel unverzüglich mitteilen muss, habe ich den Wechsel bereits Ende Oktober sowohl meinem Insolvenzverwalter, als auch dem Gericht mitgeteilt. Dann passierte wieder nichts.

Kurz vor Weihnachten habe ich dann nochmal mit meinem Insolvenzverwalter telefoniert, dieser meinte, dass mein Verfahren kurz vor dem Abschluss steht und in der ersten Januarwoche schlussgerechnet werden soll. Außerdem sollte ich im Januar die Gehaltsabrechnung meines neuen Arbeitgebers zuschicken, damit er den Gehaltseingang, der über dem P-Konto-Freibetrag liegt, bei der Bank freigeben kann.
Dies habe ich dann auch direkt am 06. Januar getan. dann tat sich wieder nichts. Zwischenzeitlich hat mein Arbeitgeber dann, nachdem er auch nichts vom Insolvenzverwalter gehört hatte (dieser hatte keine Bankverbindung für die Pfändung mitgeteilt) mit ihm telefoniert und erfahren, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, dies aber in Kürze erfolgen soll und das Schreiben für die Bank in Arbeit wäre.

Nachdem ich dann am 24.01. von meiner Bank erfahren habe, dass keine Freigabe eingegangen ist und mir das ganze dann doch zu heiß wurde, habe ich einen Antrag bei Gericht auf Freigabe eingereicht. Denn auf den IV kann ich mich ja offensichtlich nicht verlassen. Dieser Antrag ist tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt gestellt worden, dann das Gericht hat einen vorläufigen Beschluss erlassen, dass nichts vom pfändbaren Betrag überwiesen werden darf und ich über den monatlichen Freibetrag frei verfügen darf. Dies hat mir buchstäblich den Arsch gerettet, da die Bank, aufgrund einer früheren Freigabe von Zahlungen namentlich genannter Arbeitgeber, den gesamten Gehaltseingang zunächst auf das Auskehrkonto umgebucht hat.
Hätte ich mich also auf den IV verlassen, dann würde ich ohne Geld da stehen.

Stand heute ist der endgültige Beschluss auf Freigabe der Gehaltszahlungen meines Arbeitgebers vom AG immer noch nicht ergangen, da sie wohl noch eine dreiwöchige Anhörungsfrist der Gläubiger und Drittschuldner abwarten. Mein eröffnetes Verfahren ist auch nach mittlerweile 2,5 Jahren immer noch nicht abgeschlossen. Das einzig positive ist, dass aufgrund des höheren Gehalts auf jeden Fall meine Verfahrenskosten nach 5 Jahren getilgt sein werden.

Eine Frage an die Experten habe ich auf jeden Fall noch:
Am Tag meines Gehaltseinganges im Januar hatte ich noch einen Kontosaldo von 12,14€. Am selben Tag ist auch der Beschluss vom AG eingegangen. Die Bank ist jedenfalls hingegangen und hat die 12,14€ mit dem Zweck "Umbuchung Guthaben P-Konto wegen Freibetragsanpassung" auf das Auskehrkonto umgebucht. Da steht es auch heute noch. Hängt dies mit folgendem Satz aus dem Beschluss zusammen: "Der monatliche Sockelbetrag wird automatisch nicht von der Beschlagnahme des Kontos erfasst. Über diesen Betrag kann monatlich verfügt werden unabhängig von der Art der Einkünfte." Die Bank hatte nach dem vorläufigen Beschluss den Freibetrag dann wieder eingebucht, der Rest kam dann planmäßig Anfang Februar wieder auf mein Konto. Nur die 12,14€ fehlen noch.
Kann ich mit dem endgültigen Beschluss vom AG dann mit der Einbuchung des Betrags von 12,14€ rechnen? Ich meine es sind zwar nur 12,14€, aber dennoch fänd ich es nicht richtig, wenn der Betrag an den IV überwiesen werden würde, da dieses Geld aus dem Gehaltseingang aus 12/2019 stammt und die Verfahrenskosten sowieso gedeckt sind.

Ich weiß, der Text war ziemlich lang, aber es ist einfach sehr viel passiert. Im Antrag für den Beschluss habe ich auch eine Beschwerde über den IV untergebracht, da dieser immer viel verspricht, aber nie etwas einhält.
Sogar mein Arbeitgeber ist über die Vorgehensweise ziemlich sauer und dass mich der IV so behandelt bzw. nichts tut. Wenn sich da in Kürze nichts tut, dann wird auch er nochmal eine Beschwerde ans Amtsgericht schicken, da auch ihm gegenüber Versprechungen und Zusagen nicht eingehalten werden.
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cefan
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von cefan »

Gibt es hier niemanden, der mir weiterhelfen kann?

Mittlerweile ist mein Gehalt auf dem Konto freigegeben, ich habe die 12,14€ zurück bekommen. Somit habe ich mit Gehalt und Konto momentan kein Problem mehr.
Allerdings habe ich vom IV immer noch nichs gehört, ich bekomme von diesem auch nur mündliche Zusagen (die nicht eingehalten werden), aber nie etwas schriftlich. Sogar das AG reagiert auf meine schriftlichen Beschwerden und Rückfragen nicht.
Kann ich hier nichts weiter tun als abzuwarten? Bin ich dem so hilflos ausgeliefert? Es geht hier um ein, meiner Meinung nach, kleines und einfaches Verfahren, doch dieses ist auch nach 2,5 Jahren immer noch nicht abgeschlossen, obwohl mir das bereits schon vor 1,5 Jahren zugesagt wurde.
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AdiDana
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von AdiDana »

Guten Morgen,

ich befand mich 3 Jahre und 1 Monat im Eröffneten Verfahren, obwohl es bei mir auch überhaupt keine Unklarheiten gab. Es gab nur 5 Gläubiger, es wurde monatlich von meinem Gehalt automatisch durch den AG an den Verwalter abgeführt, also alles problemlos, aber es zog sich unendlich lange hin. Für mich sah es so aus, dass dem TH/Verwalter das nur Recht so war. Erst nachdem ich bei Gericht nachgefragt habe wo es hängt, ging es mal etwas voran. Für den TH springt natürlich mehr raus, wenn das Verfahren noch eröffnet ist. Das Gesetzt sollte mal geändert werden. Dadurch geht ja den Gläubigern auch Geld verloren. Aber scheinbar vom System so gewollt....
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Witwe Bolte
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Wobei brauchst Du jetzt konkret Hilfe?

Auch nach meiner Erfahrung hast Du als 'Insolaner' eigentlich keine Chance, wenn Du dem IV "an die Karre pinkeln" willst.
Es sei denn, Du hast Glück und beim Gericht sitzt ein netter Mensch, der Dir weiterhilft (ist aber auch eher selten - deutsche Beamte eben ...).

Zähne zusammenbeissen und durchhalten, wäre mein Rat.
Es sei denn, Du hast einen guten Grund, dass Du die Aufhebung anstrebst.

Manche bleiben die ganzen sechs Jahre im eröffneten Verfahren.
Hier hat es auch mehr als drei Jahre gedauert.

Geduld.
Nach den sieben 'mageren' Jahren ... (steht schon in der Bibel).
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Graf Wadula
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Gehen Sie doch mal zum Gericht und fragen nach. Hier wird Ihnen niemand helfen können. Es ist schwierig aus der Ferne, den Fall konkret zu bewerten. Aber Sie können ja mal mit dem Rechtspfleger dort vor Ort sprechen und in die Akte schauen, woran ein Ende des Verfahrens derzeit noch scheitert. Üblicherweise berichten die Insolvenzverwalter halbjährlich in der Akte. Und in diesen Berichten sollte auch immer stehen, was an einem Ende des Verfahrens noch hakt. Aber selbst für das Gericht ist es chwer, den Verwalter zum Ende des Verfahrens zu drängen. Meist behaupten die Verwalter, dass sie noch die "Passivseite" aufarbeiten müssen.

@Mrs Rob: warum dieses Beamten-Bashing? Aus meinen Erfahrungen sind es nicht Einzelfälle, die weiterhelfen sondern die große Mehrheit. Wenn Ihr zuständiger Sb nicht so war,ok. Das bedeutet aber nicht, das sämtliche "Kollegen" ebenbürtig nicht arbeiten. Ich habe mit unglaublich vielen Rpfl. im Inso-Bereich zu tun und die meisten sind sehr engagiert und beileibe keine Büttel der Verwalter.
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Witwe Bolte
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Stimmt, Graf Wadula, ich habe durchaus auch positive Erfahrungen mit deutschen Beamten gemacht.
Aktuell aber gerade mal wieder nicht, wenn nur "Dienst nach Vorschrift" gemacht wird und kein bisschen Engagement zu erkennen ist.
Aber daraus zu verallgemeinern, das ist nicht korrekt.
Sorry.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Arbeitgeberwechsel im eröffneten Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

MrsRob hat geschrieben: 12. Mär 2020, 18:26 Stimmt, Graf Wadula, ich habe durchaus auch positive Erfahrungen mit deutschen Beamten gemacht.
Aktuell aber gerade mal wieder nicht, wenn nur "Dienst nach Vorschrift" gemacht wird und kein bisschen Engagement zu erkennen ist.
Aber daraus zu verallgemeinern, das ist nicht korrekt.
Sorry.
So meinte ich das auch nicht ;). Entschuldigen muss sich niemand. Ich finde nur die Pauschalisierung nicht gut. Es sind nicht alle gut, aber eben auch nicht alle schlecht. Mir tut es natürlich Leid, wenn man an ein negatives Beispiel gerät. Aber für die positiven Beispiele ist es immer bitter, wenn sie pauschal mit den anderen in einen Topf geworfen werden ;) ...
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