Rücklastschrift. Bank pfändet

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Rentnerin68
Neuankömmling
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Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Rentnerin68 »

Hallo an alle,
ich hätte eine kurze Frage, ich habe ein großes Problem mit der Bank, ich besitze ein P-Konto.
Erhalte ausschließlich Rente. Nun ist folgendes passiert.

Am 07.01. ging eine Lastschrift von meinem Konto ab!
Im Januar gingen insgesamt 972,51 Euro auf meinem Konto ein.

Am 18.02. habe ich die Lastschrift von 544,00 Euro zurück gebucht,
am 25.02. hat die Bank mir die komplette Summe abgezogen und an den Gläubiger überwiesen.

Danach kamen erst Zahlungseingänge und zwar ende Februar die Rente ca. 970,00 Euro.

Die Bank besteht auf dem Standpunkt, das...
die Rückbuchung Einnahmen sind und daher über meinen Freibetrag.
Mein Einwurf, dann kann ja etwas nicht stimmen, weil mir ja noch Geld zu steht, von 970,00 Euro bis zum Freibetrag, geht man nicht nach.
Man besteht darauf, das es sich um Einnahmen aus Dezember/Januar handeln würde, das ist ja falsch, die Abbuchung ging am 07.01. vom Konto ab und wurde am 18.02. wiederrufen.

Was kann ich tun? Die Bank hat das Geld einfach abgebucht!
Es handelt sich um die Sparkasse!!!!
Viele Grüße!
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

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Hi Rentnerin68,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rücklastschrift. Bank pfändet" geschaut?
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imker
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von imker »

Jetzt solltest Du zum Amtsgericht Deines "Vertrauens/Wohnsitzes" gehen. Dort ist meist am Vormittag bis ca. 12 Uhr - manchmal bis 13 Uhr eine "Rechtsantragstelle" geöffnet.

Denen das Theater schildern und beantragen, dass der zurückgebuchte Betrag freigegeben wird. Mitzunehmen sind die Kontoauszüge und ggf. die Erhöhungdsbescheinigung, wenn mehr als der Grundfreibetrag pfandfrei bescheinigt wurde.

Da ist noch kein Geld beim Gläubiger - ich denke, dass Du die Kontoauszüge falsch interpretierst. Das Geld aus einer "Pfändung" erhält der Gläubiger(m) oder die Gläubigerin(w) oder das Gläubiger(d) frühestens einen, meist zwei Monat(e) nach dem Zuviel auf dem Konto.

M.E. hast Du den Fehler mit dem "Zurückbuchen" gemacht - die Bank wird Dir zukünftig "etwas", nämlich die Differenz zwischen Rentenzahlung von rd. 970 EUR und Grundfreibetrag von 1180 EUR, also etwas 200 EUR - wenn 540 EUR als zusätzlicher Eingang im Februar gewertet wurden, sollte sich die Diffrenz bis April durch ausnutzen des Grundfreibetrages bei sonstigen Eingängen unter dem Grundfreibetrag "zurückabwickeln".
Das hst Du denen ja auch gesagt - dann würde ich zum Gericht laufen und wie oben geschrieben, einen Antrag auf zusätzliche Freigabe der 540 stellen - aber schreib doch mal, was Du mit den Worten "dem gehen die nicht nach" meinst - hast Du denn im Februar 2020 versucht, mehr zu überweisen oder abzuheben als 970 und das ging nicht.....
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Shopgirl
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Shopgirl »

Was genau ist am 25.02 passiert? Wie stellt sich das auf dem Kontoauszug dar?
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Rentnerin68
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Rentnerin68 »

Am 25.02. wurde die Summe abgebucht, normal mit "-" Zeichen.
Umsatzart: AUFTRAG
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Witwe Bolte
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieviel "Zufluss" (Gutschriften) kamen denn im Dez. und im Jan. jeweils insgesamt auf Dein Konto und über welche Beträge hast Du insgesamt im Dez. und Jan. "verfügt" (Barauszahlungen und Überweisungen) ?

Offensichtlich widerspricht sich die Bank ja selbst nach Deinen Angaben hier, wenn sie sagen:
1. "Rückbuchungen sind Einnahmen" - und die Rückbuchung erfolgte im Feb. und
2. es handele sich um Einnahmen aus Dez./Jan.

Lass Dich bei der Bank nicht von dem ersten Schaltermenschen abwimmeln, besteh darauf, dass Du mit seinem Vorgesetzten den Sachverhalt besprechen kannst - und dann ggf. mit dessen Vorgesetzten ...
Man darf sich nicht einfach abwimmeln lassen!

Viel Glück!!
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Rentnerin68
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Rentnerin68 »

Im Dezember gingen 975,40 Euro ein.
Im Januar gingen 972,51 Euro ein.

Im Dezember habe ich 969,12 Euro ausgegeben.
Im Januar habe ich 961,82 Euro ausgegeben.

Die Bank hat hier angerufen (Rechtsabteilung!) und mir gesagt, ich würde nichts bekommen.
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insolaner
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von insolaner »

imker hat geschrieben: 2. Mär 2020, 11:05 Jetzt solltest Du zum Amtsgericht Deines "Vertrauens/Wohnsitzes" gehen. Dort ist meist am Vormittag bis ca. 12 Uhr - manchmal bis 13 Uhr eine "Rechtsantragstelle" geöffnet.

Denen das Theater schildern und beantragen, dass der zurückgebuchte Betrag freigegeben wird. Mitzunehmen sind die Kontoauszüge und ggf. die Erhöhungdsbescheinigung, wenn mehr als der Grundfreibetrag pfandfrei bescheinigt wurde.
*unterschreib* - sich selber, noch dazu als nicht hundertprozentig in der Thematik stehender, mit der rechtsabteilung der Bank rum zu plagen, ist müssig... Dann lieber gleich die Keule rausholen, und vor allem auch über einen Wechsel des Finanzinstitutes nachdenken!
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Witwe Bolte
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Re: Rücklastschrift. Bank pfändet

Beitrag von Witwe Bolte »

Bevor Du zum Gericht gehst, mach doch erst mal den Test:
Geh zur Bank und versuch 200,00 Euro in bar abzuholen:
Grundfreibetrag ist 1.178,59 minus 961,82 "Verfügung",
da hättest Du im Februar schon mal 216,77 (von den 544,00) abholen können
(dann nochmal das gleiche jetzt im März und den Rest im April - selbst WENN die Bank dabei bleibt,
dass die Rücklastschrift Einkommen sei).

Holst Du Dein Geld am Schalter oder mit einer Karte am Automat?

Erst dann, wenn Du Dein Geld tatsächlich nicht bekommen hast,
erst dann würde ich zum Gericht gehen, den "Grundfreibetrag" MUSS die Bank Dir geben
(wenn Du so viel auf dem Konto hast).
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