Hallo Ihr Lieben,
vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.
Ich habe eine Gläubigerin, der sich durch einen Anwalt vertreten lässt. Als ich um eine Ratenzahlung bzw. Vergleich bat, haben diese eine Gehaltabrechnung gefordert. Bereitwillig habe ich diese zur Verfügung gestellt, damit der Gläubiger sehen kann, dass bei mir derzeit nicht viel zu holen ist. Leider hat sich der Anwalt und die Gläubigerin darauf hin nicht mehr persönlich bei mir gemeldet und direkt durch den Gerichtsvollzieher Pfändungen bei meiner Bank und bei meinem Arbeitgeber verschickt.
Mein Arbeitgeber war so nett und hat den kompletten Betrag vorgestreckt und an den Anwalt der Gläubigerin überwiesen. Ein paar Tage später kommt ein neues Schreiben von den Anwälten per Fax an meinen Arbeitgeber, es wäre nur noch ein Rest Betrag von knapp 22 € zu begleichen und dann wäre die komplette Sache erledigt. Diesmal hat mein Chef den Betrag, ohne Rücksprache mit mir, überwiesen.
Leider kommt zwei Wochen nach Zahlung von meinem Chef, die Pfändung erst bei meiner Bank an - keine Ahnung warum soviel später. Jetzt ist mein Konto gesperrt.
Ich habe den Anwalt als auch den Gläubiger bereits angeschrieben und um erledigung gebeten, da mein Chef ja bereits gezahlt hat.
Da kommt vom Anwalt nur zurück, sie wünschen keine weitere Korrespondenz mit mir und wollen die knapp 22 € sowie weitere 25 € von mir haben, vorher würden die nichts frei geben.
Obwohl ich die Beweise habe, dass mein Chef überwiesen hat, sieht es das Amtsgericht nicht als Doppelpfändung an und empfiehlt mir, mich noch einmal mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzten.
Ich habe kein Pfändungsschutzkonto und erwarte auch keine weiteren Pfändungen.
Ich bin jetzt jedoch ein wenig Ratlos und möchte natürlich auch nicht, dass ich doppelt Geld abtreten muss.
Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich oder weiß, wie man dagegen vorgehen kann.
Herzlichen Dank
Gläubiger möchte doppelt pfänden
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
Hi Mauerblümchen,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger möchte doppelt pfänden" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger möchte doppelt pfänden" geschaut?
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
wenn Du (noch) kein P-Konto hast, sollte in diesem Fall die sofortige Einrichtung eines solchen der erste Schritt sein.
Ansonsten zeigt das Verhalten der Anwältin eindeutig, dass sie nur Dein bestes wollen - Dein Geld. Aber bitte nicht schreiben - geht garnicht...
Ansonsten zeigt das Verhalten der Anwältin eindeutig, dass sie nur Dein bestes wollen - Dein Geld. Aber bitte nicht schreiben - geht garnicht...
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
Und was sagt die Bank, wenn Du ihnen belegen kannst, dass der Pfändungsbetrag bereits überwiesen wurde?
Dann müssten sie Dein Konto doch wieder freigeben ?
Falls nicht, würde ich das Konto erstmal in ein P-Konto umwandeln, damit Du wenigstens über den Grundfreibetrag (1.178,59) verfügen kannst. Das muss die Bank innerhalb von vier Tagen machen.
Wenn die Bank sich nicht davon überzeugen lässt, dass die Pfändung erledigt ist,
dann mit sämtlichen Unterlagen nochmal hin zur Rechtsantragstelle beim Gericht
und dort zeigen, das alles bezahlt ist und der Gläubiger TROTZDEM weitere Zahlungen verlangt.
Dann müssten sie Dein Konto doch wieder freigeben ?
Falls nicht, würde ich das Konto erstmal in ein P-Konto umwandeln, damit Du wenigstens über den Grundfreibetrag (1.178,59) verfügen kannst. Das muss die Bank innerhalb von vier Tagen machen.
Wenn die Bank sich nicht davon überzeugen lässt, dass die Pfändung erledigt ist,
dann mit sämtlichen Unterlagen nochmal hin zur Rechtsantragstelle beim Gericht
und dort zeigen, das alles bezahlt ist und der Gläubiger TROTZDEM weitere Zahlungen verlangt.
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
Wo hat dein Chef den das Geld hinüberwiesen? Warum hat er denn noch Geld auf dein Konto überwiesen (oder war das nur dein normales Gehalt?).
Du brauchst die Überweisungsbelege von deinem Chef bzw. die Lohnabrechnung den du musst nachweisen wann das Geld beim Gläubiger eingegangen ist. Danach würde ich der Bank sagen sie soll den gepfändeten Betrag überweisen und dann die an den Gläubiger gesamt überwiesene Summe mit der gesamten Forderung abgleichen - eine mögliche Überzahlung würde ich mit Fristsetzung zurück verlangen - wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht einen Mahnbescheid gegen den Gläubiger erlassen.
Du brauchst die Überweisungsbelege von deinem Chef bzw. die Lohnabrechnung den du musst nachweisen wann das Geld beim Gläubiger eingegangen ist. Danach würde ich der Bank sagen sie soll den gepfändeten Betrag überweisen und dann die an den Gläubiger gesamt überwiesene Summe mit der gesamten Forderung abgleichen - eine mögliche Überzahlung würde ich mit Fristsetzung zurück verlangen - wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht einen Mahnbescheid gegen den Gläubiger erlassen.
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
Hallo, so was is immer schwierig, da ja in der Zeit, in der die Forderung durch verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt wird, die Forderung durch jede Maßnahme und jeden Tag (Zinsen) immer (geringfügig) anwächst.
Bevor man selbst oder der Arbeitgeber, dann "die Pfändung bezahlt" (genauso: bevor man "beim Gerichtsvollzieher" bezahlt) sollte man immer vorher schriftlich Kontakt zum Gläubiger/vertreter aufnehmen und erfragen, welcher exakte Betrag zu welchem exakten Termin gezahlt werden muss, um die Angelegenheit komlett zu erledigen und unmittelbar nach Zahlung Erledigungsbestätigung un Titel zurückfordern.
Besonders "gemein": es kann auch sein, dass Gläubiger nur Teilforderungen vollstrecken, man zahlt, denkt alles is erledigt und irgendwann später kommt die Restforderung (weiter angewachsen) nochmal in die Vollstreckung.
Der Bank ist es egal, was du sonst irgendwohin gezahlt hast. Die braucht entweder die Erklärung von Gläubiger, dass Pfändung erledigt oder einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts.
Wenn Du Nachweise hast, dass definitiv die komplette Forderung zuzüglich Kosten und Zinsen gezahlt, könntest DU ein Rechtsmittel gegen die Kontopfändung einlegen.
Ansonsten zur Sicherheit erstmal P-Konto und in den sauren Apfel beißen, Restbetrag zu Tag x erfragen und rechtzeitig vor Tag x zahlen.
Bevor man selbst oder der Arbeitgeber, dann "die Pfändung bezahlt" (genauso: bevor man "beim Gerichtsvollzieher" bezahlt) sollte man immer vorher schriftlich Kontakt zum Gläubiger/vertreter aufnehmen und erfragen, welcher exakte Betrag zu welchem exakten Termin gezahlt werden muss, um die Angelegenheit komlett zu erledigen und unmittelbar nach Zahlung Erledigungsbestätigung un Titel zurückfordern.
Besonders "gemein": es kann auch sein, dass Gläubiger nur Teilforderungen vollstrecken, man zahlt, denkt alles is erledigt und irgendwann später kommt die Restforderung (weiter angewachsen) nochmal in die Vollstreckung.
Der Bank ist es egal, was du sonst irgendwohin gezahlt hast. Die braucht entweder die Erklärung von Gläubiger, dass Pfändung erledigt oder einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts.
Wenn Du Nachweise hast, dass definitiv die komplette Forderung zuzüglich Kosten und Zinsen gezahlt, könntest DU ein Rechtsmittel gegen die Kontopfändung einlegen.
Ansonsten zur Sicherheit erstmal P-Konto und in den sauren Apfel beißen, Restbetrag zu Tag x erfragen und rechtzeitig vor Tag x zahlen.
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Re: Gläubiger möchte doppelt pfänden
Hmm für mich ist eine Doppelpfändung, wenn einmal Lohn gepfändet wird und der dann unpfändbare Lohn auf das Pfändungsschutzkonto gezahlt wird und hier nochmal bis zu Freigrenze gepfändet wird. Hier Hat Dein Chef "freiwillig" alles gezahlt, so dass die Lohnpfändung nicht gegriffen hat. Die Kontopfändung wäre so gesehen, die erste.
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