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Und zwar geht meine Frau hoffentlich dieses Jahr noch in Privatinsolvenz.
Da wir aber "erst" im April einen Termin haben, wollte ich dem Schuldenberater etwas unter die arme greifen, damit es schneller geht, es sind leider doch einige Gläubiger.
Daher die frage, wenn ich den Gläubiger nun ein Schreiben für die Anforderung einer Forderungsaufstellung schicke, kann der Schuldenberater damit im April etwas anfangen?
Grundsätzlich könnte eine Schuldnerberatung natürlich etwas damit anfangen...
Aber... Da bei Eröffnung (bzw. im Vorfeld) eh alle zu dem Zeitpunkt bekannte Gläubiger angeschrieben werden, würde ich persönlich (!) als Schuldner vor Eröffnung die Füße so still wie möglich halten. Kommt natürlich immer ein bisschen auf das "Portfolio" an, aber Lust schlafende Hunde zu wecken hätte ich wenig...
Also ich bin schon in der Regelinsolvenz, und die AWO hat mir damals geholfen.
Meine Frau wollte ebenso über diesen Herrn ihre Privatinsolvenz eröffnen.
Bei ihr kam der gute man aber dann irgendwann an, sie MUSS pro Brief ein eigenanteil leisten und wollte von meiner Frau 200€ haben.
Der gute Herr, schrieb die ganzen Gläubiger bereits angeschrieben.
Nun meinte der Herr, dass sich einige Gläubiger nicht gemeldet haben und er von diesen erst eine Antwort brauche, bevor er meiner Frau in die Insolvenz bringen kann... Was ca. 2 Jahre dauerte...
Die Stelle hat inzwischen geschlossen und meine Frau musste sich einen anderen Schuldenberater suchen, sprich, sie bekommt von den Inkasso/ Rechtsanwälte so oder so schreiben...
Und da sich das wie gesagt schon über 2 Jahre rausgezögert hat, wollte ich dem Schuldenberater entgegen kommen und ihm etwas Arbeit abnehmen, dass es schneller geht.