Zwei Fragen an die Profis hier:
1. Gibt es im deutschen Strafrecht den Straftatbestand 'Bankrott', wenn es um ein Einzelunternehmen geht?
2. Wer könnte eine Strafanzeige z.B. wg. 'Bankrott' oder z.B. wg. 'Gläubigerbegünstigung' erstatten:
- nur der Insolvenzverwalter ?
- jeder Insolvenzgläubiger ?
- jeder, der meint, er habe Kenntnis von einem 'passenden' Sachverhalt,
ganz egal, ob Gläubiger oder überhaupt Verfahrensbeteiligter ?
Danke für Eure Infos.
Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?
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Re: Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?
Hi Witwe Bolte,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?" geschaut?
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Re: Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html
Pleite sein, ist ansich natürlich keine Straftat.
Pleite sein, ist ansich natürlich keine Straftat.
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Re: Bankrott als Straftatbestand bei Einzelunternehmung?
Danke für den Link, shopgirl, dann gilt es wohl nur beim Thema 'Insolvenzverschleppung', dass das nicht bei Einzelunternehmen zutrifft?
Kann das Thema 'Bankrott' gem. StGB § 283 zutreffen, wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde? Ich finde, der §283 klingt so, als ob das nur VOR einem Inso-Antrag zutreffen könnte, deswegen meine Frage hier an die Profis, ob einer hier vielleicht auch Erfahrung mit Selbständigen im Insolvenzverfahren hat, die solchen Vorwürfen (Anzeige wg. "strafbaren Handlungen" wie z.B. "Bankrott" (283), "Gläubigerbegünstigung" (283c) usw. von nicht Verfahrensbeteiligten) ausgesetzt sind ?
Kann das Thema 'Bankrott' gem. StGB § 283 zutreffen, wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde? Ich finde, der §283 klingt so, als ob das nur VOR einem Inso-Antrag zutreffen könnte, deswegen meine Frage hier an die Profis, ob einer hier vielleicht auch Erfahrung mit Selbständigen im Insolvenzverfahren hat, die solchen Vorwürfen (Anzeige wg. "strafbaren Handlungen" wie z.B. "Bankrott" (283), "Gläubigerbegünstigung" (283c) usw. von nicht Verfahrensbeteiligten) ausgesetzt sind ?
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