Ich habe derzeit noch 3 Schufa-Einträge,
bei 2 Einträgen möchte ich demnächst was unternehmenund frage nun wie am besten vorgehen:
1. Ein Inkasso-Büro für eine Bank:
Ich habe erreicht mit anwaltlicher Hilfe , dass die Forderung erledigt ist (für mich unberechtigte Forderung aber 2006 tituliert)
In der Schufa steht der Forderungsbetrag von ca. 2800 € und;
"Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich" (Sep. 2019)
2. Ein Inkasso Büro für eine Telefongesellschaft:
2012 tituliert und abgegeben an ein Inkassobüro ca. 300 € (2012)
Inzwischen ist aber ein anderes Inkassobüro wohl beauftragt worden.
Ich möchte dann am besten die Löschung ohne Verbindung zum neuen Inkassobüro
wie könnte man jeweils am besten vorgehen
Danke Gruß
Schufa- Einträge
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Re: Schufa- Einträge
Hallo Schuldino,
schön, dass du hier bist!
Ich gehe stark davon aus, dass du die Forderungen aus der Schufa raus haben möchtest indem du diese erledigst? Falls ja, dann muss ich dich etwas bremsen. Das wird ziemlich schwierig.
Bei der ersten Forderung frage ich mich ob die Forderung mit Hilfe des Anwaltes als "unberechtigt" tatsächlich aus der Welt geschafft wurde? Hast du da irgendein Schreiben des alten Inkassobüros bekommen? Wenn ja, was steht dort genau drin? Mein Gedanke dahinter: Wenn die zugeben, dass die Forderung unberechtigt ist / war, dann könnte man das durchaus aus der Schufa löschen lassen (als strittig).
Nun, beim 2. sehe ich jedoch schwarz - den Eintrag wirst du selbst nach Erledigung voraussichtlich noch 3 Jahre behalten. Das ist leider üblich und normal.
schön, dass du hier bist!
Ich gehe stark davon aus, dass du die Forderungen aus der Schufa raus haben möchtest indem du diese erledigst? Falls ja, dann muss ich dich etwas bremsen. Das wird ziemlich schwierig.
Bei der ersten Forderung frage ich mich ob die Forderung mit Hilfe des Anwaltes als "unberechtigt" tatsächlich aus der Welt geschafft wurde? Hast du da irgendein Schreiben des alten Inkassobüros bekommen? Wenn ja, was steht dort genau drin? Mein Gedanke dahinter: Wenn die zugeben, dass die Forderung unberechtigt ist / war, dann könnte man das durchaus aus der Schufa löschen lassen (als strittig).
Nun, beim 2. sehe ich jedoch schwarz - den Eintrag wirst du selbst nach Erledigung voraussichtlich noch 3 Jahre behalten. Das ist leider üblich und normal.
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Re: Schufa- Einträge
1. Der Schufa durch Unterlagen den Sachverhalt (unberechtigt/erledigt) nachweisen und entsprechend um Löschung bitten.
2. Wenn es die Forderung weiterhin gibt, kannst Du an dem Ist-Zustand wie er dort abgebildet ist m.E. nichts ändern.
2. Wenn es die Forderung weiterhin gibt, kannst Du an dem Ist-Zustand wie er dort abgebildet ist m.E. nichts ändern.
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Re: Schufa- Einträge
ja, das wird nicht zugegeben
deswegen hab ich den Anwalt beauftragt im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
aber wichtig ist hier letzendlich dass das nach 3 Jahren weg ist, im Bezug auf
"Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich"
wenn die 2. Forderung auch 3 Jahre dauert bis zur Löschung, ansonsten wäre ich an schnellerer Löschung mehr interessiert.
deswegen hab ich den Anwalt beauftragt im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
aber wichtig ist hier letzendlich dass das nach 3 Jahren weg ist, im Bezug auf
"Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich"
wenn die 2. Forderung auch 3 Jahre dauert bis zur Löschung, ansonsten wäre ich an schnellerer Löschung mehr interessiert.
tidus82 hat geschrieben: ↑5. Feb 2020, 14:04 Hallo Schuldino,
schön, dass du hier bist!
Ich gehe stark davon aus, dass du die Forderungen aus der Schufa raus haben möchtest indem du diese erledigst? Falls ja, dann muss ich dich etwas bremsen. Das wird ziemlich schwierig.
Bei der ersten Forderung frage ich mich ob die Forderung mit Hilfe des Anwaltes als "unberechtigt" tatsächlich aus der Welt geschafft wurde? Hast du da irgendein Schreiben des alten Inkassobüros bekommen? Wenn ja, was steht dort genau drin? Mein Gedanke dahinter: Wenn die zugeben, dass die Forderung unberechtigt ist / war, dann könnte man das durchaus aus der Schufa löschen lassen (als strittig).
Nun, beim 2. sehe ich jedoch schwarz - den Eintrag wirst du selbst nach Erledigung voraussichtlich noch 3 Jahre behalten. Das ist leider üblich und normal.
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Re: Schufa- Einträge
Schick der Schufa eine Kopie der Erledigungsmitteilung deines Gläubigers, damit diese "uneinbringliche Forderung" nicht eventuell sogar noch länger als 3 Jahre da drin steht. Es sieht nämlich nicht so aus, als würde das Inkassobüro diese Forderung als "erledigt" kennzeichnen lassen hat.schuldino hat geschrieben: ↑5. Feb 2020, 15:42 ja, das wird nicht zugegeben
deswegen hab ich den Anwalt beauftragt im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
aber wichtig ist hier letzendlich dass das nach 3 Jahren weg ist, im Bezug auf
"Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich"
wenn die 2. Forderung auch 3 Jahre dauert bis zur Löschung, ansonsten wäre ich an schnellerer Löschung mehr interessiert.
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