Hallo,
ich hab mich hier zwar schon ein wenig umgesehen aber noch nichts gefunden.
Ich habe 3 Briefe von einem Gläubiger bekommen der von mir Geld will.
Vorher will ich aber wissen von wann diese Schulden stammen und ob diese berechtigt sind.
Nun hab ich aber gelesen das man bei der Formulierung des Briefes aufpassen muss wegen Schuldanerkennung
und dazu auch noch eine beglaubigte Kopie des Titels fordern kann.
Kann mir dazu jemand eine Vorlage empfehlen oder gibt es die hier schon im Forum?
MfG
Forderungsauskunft anfordern wie?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 1. Feb 2020, 12:52
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Hi nutzername1,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungsauskunft anfordern wie?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderungsauskunft anfordern wie?" geschaut?
0
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Hallo und herzlich willkommen lieber Username1
Na na na, immer ruhig, eine beglaubigte Titelkopie wird dir sicher niemand mal eben senden, eine einfache Kopie des Titels sollte absolut ausreichen um zu erkennen:
1. dass sie einen Titel haben
2. von wann
3. weswegen
4. was alles tituliert wurde
Also im Grunde genommen schreibst du einfach:
„Tag auch,
Hiermit bitte ich Sie mir eine detaillierte Forderungsaufstellung, nebst Titelkopie zum Aktenzeichen XY zuzusenden.
Dieses Schreiben stellt kein Schuldanerkenntnis dar.
Mit freundlichen Grüßen
Username / Benutzername / oder gar dein vollständiger Name mit Unterschrift “
Meld dich gern wenn du noch weitere Hilfe benötigst
Na na na, immer ruhig, eine beglaubigte Titelkopie wird dir sicher niemand mal eben senden, eine einfache Kopie des Titels sollte absolut ausreichen um zu erkennen:
1. dass sie einen Titel haben
2. von wann
3. weswegen
4. was alles tituliert wurde
Also im Grunde genommen schreibst du einfach:
„Tag auch,
Hiermit bitte ich Sie mir eine detaillierte Forderungsaufstellung, nebst Titelkopie zum Aktenzeichen XY zuzusenden.
Dieses Schreiben stellt kein Schuldanerkenntnis dar.
Mit freundlichen Grüßen
Username / Benutzername / oder gar dein vollständiger Name mit Unterschrift “
Meld dich gern wenn du noch weitere Hilfe benötigst
1
1
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 1. Feb 2020, 12:52
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Danke dafür.
Kann ich denn auch eine Frist setzten und sollte keine Titelkopie ankommen die Forderung verweigern?
Kann ich denn auch eine Frist setzten und sollte keine Titelkopie ankommen die Forderung verweigern?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Kannst Du machen, führt aber zu nichts. Von daher: Lass es.
Kannst Du machen, wenn sie aber dennoch einen Titel haben sollten, können sie natürlich trotzdem damit vollstrecken.nutzername1 hat geschrieben: ↑1. Feb 2020, 13:39 und sollte keine Titelkopie ankommen die Forderung verweigern?
Man könnte sagen, dass der Gesetzgeber von der (in der Realität nicht selten irrigen) Annahme ausgeht, dass Leute einfach nicht vergessen können, einen Forderungstitel zugestellt bekommen zu haben. Von daher besteht vom Grundsatz her keine Verpflichtung das Führen dieses Nachweises zu wiederholen.
Die Dinge zu denen Inkassobuden gegenüber Privatpersonen zur Auskunft auf Anfrage verpflichtet sind, sind leider ziemlich dünn. -> § 11a RDG. Von Titelkopie ist da keine Rede. Nichtmal zu einer detaillierten Forderungsaufstellung sind sie Dir gegenüber verpflichtet. Nur dann wenn der Schuldner erklärt, in Kürze eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beabsichtigen -> § 305 Abs. 2 InsO
Ganz allgemein würde ich bei solchem Schriftverkehr zu gemäßigter, möglichst kurzer und rein sachlicher Rhetorik raten (siehe Tidus`Vorschlag). Dem menschlichen Impuls, den mitunter aggressiven Ton der Inkassoschreiben aufzunehmen, würde ich raten zu widerstehen. Gleiches gilt auch für ein offensives Vortragen von "Forderungen". Das führt zu nichts.
Ausnahmen bilden hier lediglich offensichtliche Quatschforderungen, bei denen man sich so sicher wie möglich ist, dass die Forderung komplett unseriös ist. Aber hier klingt es nicht so wirklich danach...
1
1
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Ich würde vielleicht noch ergänzen. "Vorsorglich erhebe ich die Einrede der Verjährung, ggf der Teil-Zinsverjährung.tidus82 hat geschrieben: ↑1. Feb 2020, 13:25 Hallo und herzlich willkommen lieber Username1
Na na na, immer ruhig, eine beglaubigte Titelkopie wird dir sicher niemand mal eben senden, eine einfache Kopie des Titels sollte absolut ausreichen um zu erkennen:
1. dass sie einen Titel haben
2. von wann
3. weswegen
4. was alles tituliert wurde
Also im Grunde genommen schreibst du einfach:
„Tag auch,
Hiermit bitte ich Sie mir eine detaillierte Forderungsaufstellung, nebst Titelkopie zum Aktenzeichen XY zuzusenden.
Dieses Schreiben stellt kein Schuldanerkenntnis dar.
Mit freundlichen Grüßen
Username / Benutzername / oder gar dein vollständiger Name mit Unterschrift “
Meld dich gern wenn du noch weitere Hilfe benötigst
0
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
gerade das würde ich im Falle des TE's noch nicht machen.
1. Der Gläubiger würde erfahren, dass sich der Schuldner zumindest halbwegs auskennt oder Beratung an seiner Seite hat und seine Reaktion darauf anpassen
2. Könnte das durchaus doch als ein gewisses Schuldeingeständnis gewertet werden (falls es hart auf hart kommen sollte) - Ja, wir widersprechen zwar in unserem Brief diesem Schuldeingeständnis, dennoch würde ich persönlich da vorsichtig sein.
Das Problem hier bei dem TE ist ja, dass er herausfinden möchte OB die Forderung berechtigt ist.
Denn wenn sie nicht berechtigt ist, dann bräuchte auch keine Verjährungseinrede eingelegt werden.
Erst wenn die Forderung zumindest zum Teil berechtigt ist, dann würde ich die Verjährungseinrede einlegen. Dafür ist es übrigens NIE zu spät, sofern man die Forderung nicht anerkennt oder die Verjährung gehemmt/unterbrochen wird.
Selbst bei einer gerichtlichen Verhandlung vor dem Richter könnte der Schuldner noch die Verjährungseinrede vorbringen und zack: Eventuell sind dadurch alle Schulden einfach mal verjährt.
0
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Wir haben durchaus mit Inkassounternehmen zu tun, die das Anfordern einer Forderungsaufstellung schon als Verhandlung auslegen auch wenn im Schreiben steht, dass ein Anerkenntnis der Forderung nicht zum Ausdruck gebracht wird . Was im ungünstigen Fall dazu führt, dass die Verjährung gehemmt wird. Ich sehe in der Formulierung kein "Schuldanerkenntnis" und es gibt ja durchaus Inkasso die die Einrede berücksichtigen und schreiben, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung erledigt ist und das spart viel Zeit, Schreiberei und Nerven.
0
Re: Forderungsauskunft anfordern wie?
Verstehe - also im Grunde genommen die Einrede zum "Verhindern" der o.g. Auslegung, dass die Verjährung danach gehemmt wäre?
Ja, wahrscheinlich hast du (und du hast m.E. wahrscheinlich ungefähr tausend mal so viele Erfahrungen wie ich) Recht. War auch nur mein persönlicher Eindruck bzw. persönliche Meinung.
Ja, wahrscheinlich hast du (und du hast m.E. wahrscheinlich ungefähr tausend mal so viele Erfahrungen wie ich) Recht. War auch nur mein persönlicher Eindruck bzw. persönliche Meinung.
0