Servus,
ich hätte mal eine Verständnisfrage.
Folgender Schufa-Eintrag liegt vor:
Das genannte Unternehmen hat uns den Abschluß eines Telekommunikationsvertrages gemeldet und hierzu das Servicekonto übermittelt. Diese Information bleibt solange gespeichert vie der Vertrag besteht.
Bedeutet das, das daß Unternehmen tatsächlich nur das neue Vertragsverhältnis gemeldet hat oder aber, kann daraus auch geschlossen werden, daß das Unternehmen eine Abfrage an die Schufa zur Bonitätsprüfung gestellt hat?
Ist die Meldung des Neuabschlußes des Vertrages ohne das im Vertrag die Schufa Klausel steht, überhaupt zulässig?
SCHUFA
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Re: SCHUFA
Was genau soll er denn bei der Auskunft erfragen? Hast Du den Eingangspost überhaupt gelesen?
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