Gültigkeit eines Beschlusses

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Käsebrot
Allwissender
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Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Gültigkeit eines Beschlusses

Beitrag von Käsebrot »

Sorry wenn ich nerve, aber mein AG ist leider etwas hartnäckig 🙄

Also ich habe Ende September beantragt, dass mein Nebeneinkommen nur zur Hälfte berücksichtigt werden darf. Telefonisch teilte mir ein Anwalt für Insolvenzrecht mit, dass dieser Beschluss ab Antragstellung wirkt, sprich ab September.

Mein AG wiederum ist der Auffassung, dass rückwirkend schon mal gar nichts berücksichtigt werden kann. Ich sehe mich schon einen Antrag ans Gericht stellen für einen Beschluss, dass der andere Beschluss ab September zu berücksichtigen ist und zwar unabhängig von seinem Ausstellungsdatum.

Gibt es irgendwo einen Passus in der InsO, der ZPO oder von mir aus auch der Bibel, aus dem hervorgeht, dass es so ist, wie der RA sagte? Oder bin ich da wieder auf das Unwohlwollen meines AG angewiesen? Dessen Anwalt ist halt auch so ein Rechtsverdreher 😤

Danke im Voraus!
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Gültigkeit eines Beschlusses

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Hi Käsebrot,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gültigkeit eines Beschlusses" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1242
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Gültigkeit eines Beschlusses

Beitrag von imker »

Schreib mal einen Dreizeiler an das Gericht, das den Beschluss erlassen hat und bitte darin um einen klarstellenden Beschluss, dass der (alte) Beschluss auf das Datum der Antragstellung am DATUM zurückwirkt und erwähne die aus Deiner Sicht unzutreffende Rechtsauffassung des Arbeitgebers -vielleicht reizt das das Gericht zum BELEHREN und es macht sich die kostenlose Mühe.

Sonst Differenz beim AG mit BR(?) oder ArbG geltend machen. Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift in der InsO und ZPO kennt keiner, daher "ergibt es sich aus der Natur der Sache".

Sonst mal
https://www.iww.de/ve/archiv/lohnpfaend ... sse-f40588#

Mitte und am Ende lesen und staunen...

Besonderheit in Deinem Fall ist, dass es sich "möglicherweise" nicht um eine Änderung, sondern um die klarstellende Anwendung der gesetzlichen Regelung aus der ZPO zu Überstunden handelt und Nebeneinkommen neben vollschichtiger Beschäftigung stets wie Überstunden zu behandeln sind - aber welcher Arbeitgeber macht den Ärger - der für den vollschichtig gearbeitet wird oder der das Nebeneinkommen zahlt - ich meine, dass der Zusammenrechnungsbeschluss "fehlerhaft" war - da hätte das schon ohne gesonderten Antrag drinstehen müssen

An die in TV oft vereinbarte Ausschlußfrist für Lohn denken ggf nachlesen und das Procedere für Streit im TV einhalten
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