Erbschaft während laufendem PI Verfahren
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Also, Vertrauen ist schön und gut. Aber in Sachen Vergütung ...
Nein, es ist wirklich so. Allerdings - was ich glaube ich - vergessen habe: Es zählen nur die reinen Einnahmen (nach Abzug der Zahlungen an die absonderungsberechtigten Gläubiger). Es wäre vielleicht mal schön, wenn der TE einfach mal die Daten, wenn sie denn dann da sind, hier mitteilt.
@Caffery: Der Fall, den du gelesen hast, war wirklich sehr komplex. Der Fehlüberweiser hatte auch noch den Fehler gemacht und auf das ehemalige Konto der Schuldnerin überwiesen. Hätte er das auf das Treuhandkonto überwiesen, wäre das kein Problem gewesen, denn dann wäre es nicht Vermögen der Schuldnerin geworden und der InsoVerwalter hätte es so zurücküberweisen müssen. Andererseits: hätte er den Fehler ein paar Monate vorher gemacht, dann hätte die Schuldnerin es einfach verbraucht und der Gläubiger hätte garnix wiedergesehen, weil es dann Insoforderung gewesen wäre. Insofern: So ein Fehler ist immer relativ . Und hochgetrieben hat es ja die Fehlüberweiserin. Der InsoVerwalter hat es garnicht wegen der Vergütung weitergetrieben. Die Summe war relativ gering. Sondern es ging ihm tatsächlich nur darum, wie man zukünftig mit sowas umgehen soll.
Nein, es ist wirklich so. Allerdings - was ich glaube ich - vergessen habe: Es zählen nur die reinen Einnahmen (nach Abzug der Zahlungen an die absonderungsberechtigten Gläubiger). Es wäre vielleicht mal schön, wenn der TE einfach mal die Daten, wenn sie denn dann da sind, hier mitteilt.
@Caffery: Der Fall, den du gelesen hast, war wirklich sehr komplex. Der Fehlüberweiser hatte auch noch den Fehler gemacht und auf das ehemalige Konto der Schuldnerin überwiesen. Hätte er das auf das Treuhandkonto überwiesen, wäre das kein Problem gewesen, denn dann wäre es nicht Vermögen der Schuldnerin geworden und der InsoVerwalter hätte es so zurücküberweisen müssen. Andererseits: hätte er den Fehler ein paar Monate vorher gemacht, dann hätte die Schuldnerin es einfach verbraucht und der Gläubiger hätte garnix wiedergesehen, weil es dann Insoforderung gewesen wäre. Insofern: So ein Fehler ist immer relativ . Und hochgetrieben hat es ja die Fehlüberweiserin. Der InsoVerwalter hat es garnicht wegen der Vergütung weitergetrieben. Die Summe war relativ gering. Sondern es ging ihm tatsächlich nur darum, wie man zukünftig mit sowas umgehen soll.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Da stimme ich dir voll und ganz zu, Beim Thema Geld ist Kontrolle dann doch besser als Vertrauen. Vor allem wenn es um hohe Beträge geht sollte da lieber alles genau geklärt sein anstatt sich da einfach nur auf andere zu verlassen.Graf Wadula hat geschrieben: ↑28. Jan 2020, 21:09 Also, Vertrauen ist schön und gut. Aber in Sachen Vergütung ...
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Das werde ich natürlich sehr gerne machen.Graf Wadula hat geschrieben: ↑28. Jan 2020, 21:09 Es wäre vielleicht mal schön, wenn der TE einfach mal die Daten, wenn sie denn dann da sind, hier mitteilt.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist und ich die Abschlussrechnung erhalte, werde ich diese euch präsentieren.
Dann sind wir auf jeden Fall alle ein wenig schlauer
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Guten Abend liebe Foristen,
nein, leider kann ich noch nicht mit einer Abschlussrechnung dienen
Aber, es liegt jetzt alles beim Notar und der Vertragsentwurf wird erstellt. Jetzt muss ich nur noch meinen IV betüdeln, dass ich schlussendlich die Unterschrift unter den Kaufvetrag setzen darf (weil, 50km sind ihm zu weit).
Was ich mich aber im Moment frage:
Muss ICH beim Gericht die RSB beantragen oder macht das der IV? Weil, ich bin ja dann durch, wenn der Kauf abgewickelt ist und der IV meinen Anteil bekommen hat.
Nochmals: Hier geht es nicht um die 33% Regelung, sondern um 100%, sprich, mit meinem Erbe sind alle Kosten bezahlt.
Muss ich das alse dem Gericht mitteilen, dass es so kommt oder nicht? Da bin ich ein bisschen unsicher.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende
nein, leider kann ich noch nicht mit einer Abschlussrechnung dienen
Aber, es liegt jetzt alles beim Notar und der Vertragsentwurf wird erstellt. Jetzt muss ich nur noch meinen IV betüdeln, dass ich schlussendlich die Unterschrift unter den Kaufvetrag setzen darf (weil, 50km sind ihm zu weit).
Was ich mich aber im Moment frage:
Muss ICH beim Gericht die RSB beantragen oder macht das der IV? Weil, ich bin ja dann durch, wenn der Kauf abgewickelt ist und der IV meinen Anteil bekommen hat.
Nochmals: Hier geht es nicht um die 33% Regelung, sondern um 100%, sprich, mit meinem Erbe sind alle Kosten bezahlt.
Muss ich das alse dem Gericht mitteilen, dass es so kommt oder nicht? Da bin ich ein bisschen unsicher.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung
(1) 1Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn die Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung verstrichen ist. 2Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn
1. im Verfahren kein Insolvenzgläubiger eine Forderung angemeldet hat oder wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind und der Schuldner die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt hat,
Ergo: Von allein passiert nix. Du musst es beantragen.
Entscheidung über die Restschuldbefreiung
(1) 1Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn die Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung verstrichen ist. 2Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn
1. im Verfahren kein Insolvenzgläubiger eine Forderung angemeldet hat oder wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind und der Schuldner die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt hat,
Ergo: Von allein passiert nix. Du musst es beantragen.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Herzlichen Dank, dann werde ich das machen, sobald die Unterschriften unter den Vetrag gesetzt sind.
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Hallo liebe Community,
es kommt ein bisschen Bewegung in die Sache.
Ich habe heute von der Käuferseite erfahren, der Vertragsentwurf sei eingegangen.
Natürlich habe ich keinen bekommen, und gleich meinen IV angerufen, ob auch bei denen der Entwurf angekommen ist.
Auch wenn ich die Antwort schon erahnen kann:
Habe ich ein Anrecht auf eine Kopie des Entwurfes? Ich will morgen meinem IV ein Fax schicken und Ihn darum beten, mir zumindest eine Kopie zukommen zu lassen.
Würde halt gerne überprüfen, ob alles passt (Grundbuchnummer, SNR etc.). Und da der IV nicht so wirklich involviert war, kann er es ja schlecht (zumindest diese Dinge) überprüfen.
Wünsche Euch noch eine schöne Restwoche
es kommt ein bisschen Bewegung in die Sache.
Ich habe heute von der Käuferseite erfahren, der Vertragsentwurf sei eingegangen.
Natürlich habe ich keinen bekommen, und gleich meinen IV angerufen, ob auch bei denen der Entwurf angekommen ist.
Auch wenn ich die Antwort schon erahnen kann:
Habe ich ein Anrecht auf eine Kopie des Entwurfes? Ich will morgen meinem IV ein Fax schicken und Ihn darum beten, mir zumindest eine Kopie zukommen zu lassen.
Würde halt gerne überprüfen, ob alles passt (Grundbuchnummer, SNR etc.). Und da der IV nicht so wirklich involviert war, kann er es ja schlecht (zumindest diese Dinge) überprüfen.
Wünsche Euch noch eine schöne Restwoche
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