Zwei Altpfändungen auf dem Konto
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
da ich nicht weiss, ob der Arbeitgeber als "geeignete Stelle" bankseitig anerkannt wird, kann ich keine 100%ige Antwort geben - wenn ja, brauchst Du mMn gar keine weiteren Unterlagen bei der Bank, da die Bescheinigung ja schon vorliegt.
Bei der Vollstreckung aus einem Urteil musst Du ja auch nicht noch mal die ursprüngliche Rechnung vorlegen, sondern lediglich den Titel...
Den Punkt "wenn neue Pfändung, wieder P-Konto" sehe ich genauso.
Bei der Vollstreckung aus einem Urteil musst Du ja auch nicht noch mal die ursprüngliche Rechnung vorlegen, sondern lediglich den Titel...
Den Punkt "wenn neue Pfändung, wieder P-Konto" sehe ich genauso.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Auf dem Formular konnte man "Bescheinigt durch Arbeitgeber" ankreuzen. "Geeignete Stelle" war jetzt meine Wortwahl.
Tante Google sagte, dass der Arbeitgeber das wohl auch bescheinigen darf, dass die meisten Arbeitgeber das aber nicht gerne machen, weil die Fachkenntnisse in der Tiefe meistens nicht vorhanden sind.
Tante Google sagte, dass der Arbeitgeber das wohl auch bescheinigen darf, dass die meisten Arbeitgeber das aber nicht gerne machen, weil die Fachkenntnisse in der Tiefe meistens nicht vorhanden sind.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Haste jetzt hoffentlich nicht vor bis zum Ende drauf zu lassen? Dann würde Dir das P Konto ja auch nicht weiterhelfen.Ach Du Sch.... Ich spare jeden Monat fröhlich Geld auf einem Tagesgeldkonto, das ich auch bei der Sparkasse habe.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Ich bräuchte bitte nochmal Hilfe.
Das Sparkassenkonto wird, wie gesagt, vorübergehend wieder ein P-Konto.
Ich möchte mir trotzdem, vorsichtshalber, noch ein Girokonto bei einer anderen Bank einrichten lassen (natürlich kein P-Konto).
Meine Fragen:
Darf ich überhaupt ein zweites Girokonto haben?
Wenn ja muss ich den TH oder das Insolvenzgericht darüber informieren und würde das evtl. Probleme auf die hoffentlich kurz bevorstehende RSB mit sich bringen?
Wie ist das rechtlich bzgl. der RSB: RSB-Beschluss wird zugestellt, die zwei Wochen-Frist (ich weiß nicht genau wie die heißt) bis zum entgültig rechtswirksam werden ist noch nicht vorbei. Kann ich mich trotzdem "restschuldbefreit verhalten"? Also ich meine, bestehen dann noch die Oliegenheiten der WVP?
Das Sparkassenkonto wird, wie gesagt, vorübergehend wieder ein P-Konto.
Ich möchte mir trotzdem, vorsichtshalber, noch ein Girokonto bei einer anderen Bank einrichten lassen (natürlich kein P-Konto).
Meine Fragen:
Darf ich überhaupt ein zweites Girokonto haben?
Wenn ja muss ich den TH oder das Insolvenzgericht darüber informieren und würde das evtl. Probleme auf die hoffentlich kurz bevorstehende RSB mit sich bringen?
Wie ist das rechtlich bzgl. der RSB: RSB-Beschluss wird zugestellt, die zwei Wochen-Frist (ich weiß nicht genau wie die heißt) bis zum entgültig rechtswirksam werden ist noch nicht vorbei. Kann ich mich trotzdem "restschuldbefreit verhalten"? Also ich meine, bestehen dann noch die Oliegenheiten der WVP?
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Selbst in der WVP darfst du neue Konten eröffnen bis du schwarz wirst.
Es gibt keine Verpflichtungen mehr, außer die, die in §295 InsO festgehalten sind - du bist freier Mann, darfst Verträge unterzeichnen, Jobs annehmen, Konten eröffnen - du darfst dich sogar selbständig machen. In der WVP ist das alles kein Thema mehr.
Es gibt keine Verpflichtungen mehr, außer die, die in §295 InsO festgehalten sind - du bist freier Mann, darfst Verträge unterzeichnen, Jobs annehmen, Konten eröffnen - du darfst dich sogar selbständig machen. In der WVP ist das alles kein Thema mehr.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Das ist klar. Nee, nur das den Gläubigern bekannte Konto wird ein P-Konto.
Hat dazu noch jemand ne Idee?Blecheimer hat geschrieben: ↑23. Jan 2020, 11:13 Wie ist das rechtlich bzgl. der RSB: RSB-Beschluss wird zugestellt, die zwei Wochen-Frist (ich weiß nicht genau wie die heißt) bis zum entgültig rechtswirksam werden ist noch nicht vorbei. Kann ich mich trotzdem "restschuldbefreit verhalten"?
Im Speziellen meine ich damit, ob ich die Gläubiger sofort nach Erhalt der RSB auffordern soll, die Titel rauszurücken.
Ich hab irgendwie Sorge, dass es welche von denen versuchen, sobald der Vollstreckungsschutz nicht mehr gegeben ist.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Echt? Ich plane tatsächlich, mich neben meinem Job selbstständig zu machen. Erstmal als zweites Standbein.
Wollte damit warten, bis alles vorbei ist.
Müsste ich also auch nicht dem TH melden? Ich hab ja nichts zu verheimlichen. Möchte nur keinen Stress, wenn ich ich das durch ein paar Wochen warten vermeiden kann.
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Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto
Solange du die Masse genauso bedienst als wärst du in einer Vollzeitstelle angestellt, dann ist das kein Thema sich selbständig zu machen
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