ich hab mal eine Verständnisfrage ... nach welchen Maßgaben oder anhand welcher Zahlen wird entschieden, on eine Person herausgerechnet wird ? Gibt es dafür Tabellen wie die Pfändungstabelle oder Sozialhilfebedarf oder ?
Aus anderem Anlass haben wir eine Vergleichsrechnung für den Sozialhilfebedarf für meine Frau und meinen Stiefsohn gemacht, die beide nicht als unterhaltsberechtigt berücksichtigt werden, da meine Frau eigenes Einkommen hat und da kam ein Anspruch von 29€ dabei raus bei hälftig aufgeteilten Unkosten.
Wir haben uns mit der Situation arrangiert, aber würden es gerne verstehen
