ich hatte bereits im September Beschwerde gegen den Zusammenrechenbeschluss eingelegt und um eine Änderung dahingehend gebeten, dass nur 50% des Nebeneinkommens berücksichtigt werden dürfen. Dieser Beschluss liegt nun seit geraumer Zeit meinem AG vor.
Nur ist mein AG gelinde gesagt zu blöd, das richtig zu berücksichtigen. Angeblich gibt es Probleme mit der Software und mein Fall wäre ja so kompliziert. Ich weiß ja nicht, was daran kompliziert sein soll, jeden Monat noch einen dreistelligen Betrag einzupflegen, mit dem das Programm dann eigenständig rechnen kann.
Jedenfalls stimmen die Abrechnungen im letzten Jahr wohl alle nicht, drei Monate wurde gar nichts dazu gerechnet (wo ich noch dachte, mein Neben-AG meldet nicht regelmäßig), die letzten zwei Monate waren es dann wieder irgendwelche Phantasiebeträge.
Nun meint die Trulla, die das bearbeitet, rückwirkend könne die Pfändung nicht korrigiert werden

Gibt die InsO o. ä. dahingehend irgendwas her? Juristisch gegen den AG vorgehen, bei dem man eigentlich weiter beschäftigt bleiben möchte, hat immer so nen faden Beigeschmack und kommt wirklich nur als letztes Mittel infrage (zumal ab Juni plus X hoffentlich dann alles vorbei ist).