Schuldenrückzahlung zulässig?

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Agent008
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Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von Agent008 »

Hallo zusammen,

ich habe mich neu angemeldet und würde gerne ein paar Fragen zu meiner derzeitigen Situation stellen.

Ich habe leider in den letzten 7 Jahre einen Schuldenberg angesammelt, der durch meinen gesundheitsbedingten Teilzeitjob nicht mehr für mich zu bewältigen war. Es handelte sich um eine Gesamtsumme von ca 20-25 k €. (weiß das leider nicht mehr ganz genau)

Dadurch das ich die Monatsrate nicht mehr stemmen konnte, habe ich damals einen Schuldendienstleister beauftragt, der mit anwaltschaftlicher Hilfe einen außergerichtlichen Vergleich zwischen mir und den zwei Gläubigern erzielen konnte. Somit wurde die Gesamtschuld von den oben genannten Betrag auf 12.000 € reduziert.
Die Rate wurde reduziert und diese habe ich seit ca. 4 Jahren auch ohne Zahlungsausfälle bezahlt.

Nun bin ich in der glücklichen Position gekommen in einen besser bezahlten Vollzeitjob zu kommen. ich habe mit viel Disziplin Geld angespart und wäre nun in der Lage einen Gläubiger davon abzulösen.

Daraufhin habe ich meine "Schuldensarnierungshilfe" (nennt man das so?) angerufen und die meinten, diese dürfen nicht "nur" einen Gläubiger ablösen, da dies wohl unter Gläubigerbevorzugung fallen würde. Was wäre denn, wenn ich als Schuldner direkt auf den Gläubiger zugehen würde, um die Darlehensrückzahlung zu tilgen? Bekomme ich dadurch rechtliche Probleme?

Ebenfalls wurde mir im Allgemeinen von der Schuldensarnierung mittgeteilt, dass diese lediglich für die Schuldensarnierung zuständig wären. Derzeit ist es so das ich eine monatliche Rate an diese Hilfe überweise und die verteilen diese dann an die Gläubiger.

Im Falle, wenn ich den Gläubiger direkt kontaktiere, können diese die Rückzahlung der Schuld aus irgendeinen Grund ablehnen und auf eine weitere Bezahlung der monatlichen Raten bestehen? Kann ich dann über einen Anwalt etwas erreichen?

Falls diese die Rückzahlung akzeptieren, muss ich dann noch natürlich der Sarnierungshilfe melden, können diese dann etwas "gegen mich" unternehmen? Die Rate wäre ja dann reduziert, durch den Wegfall des Gläubigers.

Ich habe nur einen Wunsch: Ich möchte diesen Kredit einfach loswerden. Er hat einen geistlichen Wert für mich und erinnert mich an eine Zeit, wo ich ein Mensch gewesen bin, der ich nicht mehr sein möchte und jeden Monat wenn ich auf mein Konto schaue, werde ich an diese Zeit erinnert. Ich möchte nur schuldenfrei werden und ein neues unkompliziertes Leben starten. Ich habe trotz alledem, dass ich jetzt gut bezahlt wurde 2 Jahre lang keine Anschaffungen gemacht, keine Urlaube, keine teuren Kleider und ich habe zum Teil sogar am Essen bezahlt. Ich kann die Freiheit schon riechen aber ich bin derzeit noch nicht soweit, dass ich alles bezahlen kann, aber ich würde am liebsten so früh wie möglich damit anfangen.


Ein paar Fakten über mich:

- Es gibt sonst keine anderen Schulden
- Ich befinde mich nicht in einer Privatinsolvenz
- Ich hatte keine Pfändung/Gerichtsvollzieher


Verzeiht mir bitte, wenn etwas naive Fragen dabei waren.

Wenn ihr noch etwas wissen wollt, zögert nicht mich zu fragen.

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende.

Viele Grüße
Agent008
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

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Hi Agent008,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldenrückzahlung zulässig?" geschaut?
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arreis
Wissender
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von arreis »

Du hättest durch die Ablöse eines Gläubigers doch keine Vorteile, weil Du den anderen Gläubiger weiterhin bedienen müsstest und dadurch alles was Dich stört weiterlaufen würde.

Du kannst Dir am besten selber ausrechnen, wie lange Du mit der momentanen Rate noch zahlen musst, mit Deinem gesparten Geld kannst Du dann das Ganze komplett verkürzen, kommt in etwa auf das gleich heraus, als würdest Du nur einen ablösen.
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caffery
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von caffery »

Puh, das klingt alles an so vielen Stellen komisch, dass ich echt Schwierigkeiten habe Dir zu antworten weil ich Dir eigentlich nicht den Sonntag verhageln möchte.

Aber es hilft ja nichts...

1. Es gibt natürlich grundsätzlich keinerlei Verpflichtung seine Ratenzahlungen über einen Dritten abzuwickeln. Dem Gläubiger wird völlig wurscht sein woher das Geld kommt.
2. Es gibt nicht nur keine Vepflichtung so etwas zu tun - es ergibt auch keinen Sinn. Der einzige Sinn der aus meiner Sicht dahinter stecken kann ist: Dein Schuldensanierer will sicherstellen, dass er die Kontrolle über Deine Zahlungen hat. Das kann keinen anderen Grund haben, als dass er Geld davon abzweigen bzw. einbehalten will.
3. Es gibt bei kommerziellen Schuldendanierern in etwa genauso viele Schware Schafe wie bei Kreditvermittlern. Eine alles andere als seltene Masche ist, Schuldner zu einer monatlichen Ratenzahlung an sie selbst zu bringen und ihnen zu suggerieren es gäbe eine Vereinbarung mit den Gläubigern. In Wahrheit wird einfach nur bei jeder Zahlung eine Gebühr einbehalten und der Rest ohne Vereinbarung an die Gläubiger überwiesen. In aller Regel bekommen die Schuldner selbst dann keine Post mehr - was sie denken lässt, dass alles läuft.
Das böse Erwachen kommt dann oft erst, wenn die Zahlungen irgendwann eingestellt werden.
4. Deswegen die Frage: Hast Du die genannte Vereinbarung wirklich gesehen? Also nicht von den Sanierern, sondern von den Gläubigern? Zettel auf denen sinngemäß steht, "Ja, wir stimmen folgender Vereinbarung zu: Wenn X Raten zu X Euro gezahlt wurden, verzichten wir auf die Restforderung".
5. Gibt es sowas wie einen Vertrag den Du mit den Sanierern getroffen hast und hast Du diesen gelesen? Was steht da genau drin?

Du könntest z.b. einfach mal bei den Gläubigern anrufen und erfragen, ob es die von den Sanierern genannte Vereinbarung wirklich gibt. Wenn ja, kannst Du ja gleich fragen ob Du den Rest in einer Summe zahlen kannst. Ich würde mir das aber vorher schriftlich von denen bestätigen lassen, bevor ich tatsächlich zahle.
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Shopgirl
Allwissender
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von Shopgirl »

Verkürzen ist so eine Sache, wir wissen ja überhaupt nicht, welche Verträge mit der kommerziellen Schuldnerberatung eingegangen wurden. Die dürfte grundsätzlich wenig Interesse daran haben, dass ein Schuldner überhaupt jemals alles zurückzahlt. In der Regel kassieren die ja jeden Monat eine Gebühr? Provision? Blutgeld? Wie auch immer man das nennen will.

Natürlich kann aber jeder Gläubiger jederzeit abgelöst werden, ob der Schuldenvermehrer... ähm, Sanierer das will oder nicht. Dazu muss lediglich der Gläubiger zustimmen.

Würden caritative Schuldnerberatungen in so einem Fall noch beraten? @Caffery

Edit: Ach, da isser schon. Das hat sich hier jetzt überschnitten ;)
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caffery
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 12. Jan 2020, 12:52 Würden caritative Schuldnerberatungen in so einem Fall noch beraten? @Caffery
Ich würde zumindest in etwa oben genanntes sagen und auf Wunsch recherchieren was da genau gemacht wurde und wie der Vertrag dazu aussieht.

Danach kann der Ratsuchende ja selbst entscheiden wie er weiter vorgehen will.

Normalerweise sitzen Leute mit solchen Beratungsvorgeschichten aber erst dann bei mir, wenn sie schmerzhaft und unzweideutig selbst erfahren haben was da tatsächlich gelaufen ist. Viele sagen dann sowas wie: "Ich hatte schon mitunter ein komisches Gefühl dabei, aber schon so viel Geld dafür bezahlt, dass ich einfach nicht damit aufhören wollte."

Es wiederholen sich die Namen dieser Sanierungsunternehmen auch sehr häufig, weswegen man daraus schon gewisse Schlüsse ziehen kann. Naturgemäß tauchen diejenigen am häufigsten auf, die bei Google-Suchen ganz oben stehen. Leider sind diese dann oft keine ganz optimale Wahl gewesen - um es vorsichtig auszudrücken.

Es gibt aber sicher auch vereinzelt Leute, die sich über solche Unternehmen erfolgreich entschuldet haben. Ob der Preis für diese Dienstleistung dabei aber in einem sinnvollen Verhältnis stand, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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Agent008
Neuankömmling
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von Agent008 »

Zahlungen hat. Das kann keinen anderen Grund haben, als dass er Geld davon abzweigen bzw. einbehalten will.
Darum geht es mir unter anderem auch. Es werden von der Rate ca. 30 Euro als Gebühr einbehalten für "Bankkosten" wie ich damals erfahren habe.
4. Deswegen die Frage: Hast Du die genannte Vereinbarung wirklich gesehen? Also nicht von den Sanierern, sondern von den Gläubigern? Zettel auf denen sinngemäß steht, "Ja, wir stimmen folgender Vereinbarung zu: Wenn X Raten zu X Euro gezahlt wurden, verzichten wir auf die Restforderung".
Ja ein solches Dokument hat es gegeben. Ich müsste es nochmal raussuchen und nachlesen, dieses war von der verhandelnden Rechtsanwaltskanzlei.


Mir geht es nur darum, ob ich den Sarnierer, sobald ich die Summe habe direkt zugehen kann zur Tilgung oder ob ich damit mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Ich denke ich werde, sobald ich alles zusammen habe Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen oder mir ggfs. einen Anwalt nehmen um dies zu erreichen.

Danke für eure Ersteinschätzung.

Viele Grüße
Agent
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caffery
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von caffery »

Agent008 hat geschrieben: 12. Jan 2020, 14:10
Mir geht es nur darum, ob ich den Sarnierer, sobald ich die Summe habe direkt zugehen kann zur Tilgung oder ob ich damit mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Wir können hier natürlich nicht ins Blaue die Seriösität Deines Dienstleisters abschließend einschätzen, sondern nur darüber orakeln. Aufgrund der Erfahrungen die ich damit in der Beratung gemacht habe, schrillen da natürlich ein paar Alarmglocken.

Ob und inwieweit ein solcher Vertrag im Endeffekt rechtlich bindend ist, kommt natürlich drauf an. Auch darüber können wir hier ohne nähere Informationen allenfalls orakeln.

Ich persönlich hätte aber noch nicht davon gehört, dass einschlägig berüchtigte Unternehmen versucht hätten, ihre mutmaßlich unseriösen Dienstleistungsverträge auf dem Rechtsweg durchzuklagen. Vermutllich haben solche Unternehmen wenig Interesse daran, dass sich ein Richter ihre Verträge anguckt und dazu seine Meinung in einen Beschluss zimmert.
Agent008 hat geschrieben: 12. Jan 2020, 14:10 Ich denke ich werde, sobald ich alles zusammen habe Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen oder mir ggfs. einen Anwalt nehmen um dies zu erreichen.
Vielleicht wäre es ja auch sinnvoll, sich einen Rat zu suchen der zunächst mal nicht schon wieder etwas kostet. Oder anders gesagt: Einen Rat einzuholen bei dem der Beratende selbst nicht wirtschaftlich davon profitieren könnte, den Zusammenhang auf die ein oder andere Weise zu bewerten. Aber das liegt natürlich im Endeffekt bei Dir.
Agent008 hat geschrieben: 11. Jan 2020, 21:45 Die Rate wurde reduziert und diese habe ich seit ca. 4 Jahren auch ohne Zahlungsausfälle bezahlt.
Agent008 hat geschrieben: 11. Jan 2020, 21:45 Es werden von der Rate ca. 30 Euro als Gebühr einbehalten für "Bankkosten" wie ich damals erfahren habe.
Bis heute also: 12x4x30= 1440 Euro - Ende offen.

Das wäre schonmal "kein schlechtes" *hust* Honorar für einen Ratenvergleich mit zwei Gläubigern...

*öhm* *sich auf die Finger haut*
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imker
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von imker »

Ich kenne auf diesem Gebiet das HELVEG Institut und AdvoNeo RA A. Bensch. Bist Du vertraglich mit einem der beiden im Geschäft?

Warum soll teilweise vorzeitig gezahlt werden - hat das einen emotionalen oder einen wirtschaftlichen Grund?
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caffery
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von caffery »

Ich kenne noch ein paar mehr, würde aus verschiedenen Gründen aber gerne davon Abstand nehmen, bestimmte Firmen an dieser Stelle namentlich zu bewerten.
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Agent008
Neuankömmling
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Re: Schuldenrückzahlung zulässig?

Beitrag von Agent008 »

caffery hat geschrieben: 12. Jan 2020, 16:41 Vielleicht wäre es ja auch sinnvoll, sich einen Rat zu suchen der zunächst mal nicht schon wieder etwas kostet. Oder anders gesagt: Einen Rat einzuholen bei dem der Beratende selbst nicht wirtschaftlich davon profitieren könnte, den Zusammenhang auf die ein oder andere Weise zu bewerten. Aber das liegt natürlich im Endeffekt bei Dir.
Und an welche Beratungsstelle würdest du da denken?
Warum soll teilweise vorzeitig gezahlt werden - hat das einen emotionalen oder einen wirtschaftlichen Grund?
Kurz: Für mich. Hat einen emotionalen Wert und dieser Kredit muss weg. Ganz natürlich am besten aber ich hatte mir gedacht bei einer Teil Tiligung die Rate weiter nach unten drücken zu können. Nach den Antworten hier aber denke ich, dass ich weiter warten werde bis ich soweit bin um alles ablösen zu können.
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