Hallo, liebe Community,
bei mir geht es um Folgendes:
Bei meiner Frau, die seit etwa 4 Jahren in Rente ist, läuft seit 3 Jahren eine Privatinsolvenz, das Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich beendet und wir befinden uns in der Wohlverhaltensphase wegen der Restschuldbefreiung. Früheste Antragsmöglichkeit zur Restschuldbefreiung ist August 2021, dann sind die 5 Jahre rum.
Jetzt habe ich und meine Frau den Steuerbescheid für das Jahr 2018 erhalten und wir sollen ca. 600 € Steuern nachzahlen. Die Nachzahlung kommt dadurch zustande, dass meine Frau von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pensionsversicherung hatte, die in 2017 auslief. Zum Auslaufzeitpunkt war die Privatinsolvenz bereits am Laufen. Für die Versicherung konnte eine lebenslange monatliche Rente, wahlfrei ein Kapitalwahlrecht gezogen werden. Wir entschieden uns für die lebenslange monatliche Rente.
Daraufhin hat sich die Insolvenzverwalterin eingeschaltet und dem Rentenwahlrecht widersprochen und über das Kapitalwahlrecht den gesamten Versicherungsbetrag in Höhe von etwa € 5 700,00 zur Masse gezogen.
Diese € 5 700,00 hat nun das Finanzamt Heilbronn im Jahr 2018 (im Februar 2018 wurde das Geld vom ehemaligen Arbeitgeber an die Masse ausgezahlt) als Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit angesetzt und daraus die Steuerschuld von etwa € 600,00 ermittelt.
Dass bei Ausübung eines Kapitalwahlrechtes der Auszahlungsbetrag steuerpflichtig ist, ist uns bewusst. Die Auszahlung erfolgte somit Brutto, incl. enthaltener Steuer. Somit sind auch die Steuern in die Insolvenzmasse geflossen.
Nach Vorliegen des Steuerbescheides habe ich die Insolvenzverwalterin angeschrieben, sie möge bitte die Steuern aus der Masse zahlen. Daraufhin teilte sie mit, sie sei dazu nicht verpflichtet und führte ein Urteil des BFH an – BFH, Urt. V. 2.4.2019 – IX R 21/17 DStr 2019, 1404 – .
Also, ich finde das höchst ungerecht. Die Insolvenzverwaltung kassiert Bruttobeträge, in denen Steuern enthalten sind. Steuern sind ja wohl nicht pfändbar. Wenn die Steuern jetzt aber vom Finanzamt angefordert werden, so soll ein Steuerbetrag, den man ja gar nicht erhalten hat, plötzlich vom pfändungsfreien Vermögen des Insolvenzschuldners bezahlt werden? Aus der Rente und aus einer weiteren Versicherung ohne Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts kassiert die Insolvenzverwaltung noch 2 Jahre lang monatlich € 360,00 und will widerrechtlich einbehaltene Steuern nicht bezahlen?
Liebe Community, falls ihr da jemanden wisst, der sich damit auskennt, wäre eine kurze Info hierüber Top. In unserem Falle handelt es sich ja nicht um einen sehr großen Betrag und wegen € 600,00 klagen – das kann sehr teuer werden und beinhaltet auch Rechtsunsicherheit. Ich sehe das Ganze aber auch irgendwie als Prinzip. Da hat der Gesetzgeber nun das neue Insolvenzrecht aufgestellt, welches schuldhaft oder auch nicht in Bedrängnis geratene Schuldner nach bestimmter Zeit wieder ein sorgenfreieres Leben ermöglichen soll. Und dann tappen einige dieser Schuldner sofort in eine neue Steuerschuldenfalle. Ich denke da an die Leute, denen seitens des Staates jahrelang erzählt wurde, sie müssten durch private Vorsorge der unweigerlich entstehenden Rentenlücke entgegentreten. Sie haben dann eine Pensionsversicherung mit mehr als € 5 700,00 Versicherungssumme, das geht ja teilweise bis an die 150.000,00 , 200.000,00 Euro ran. Und dann werden solche Versicherungen von einer Insolvenzverwaltung kaputt gemacht und die daraus resultierenden, nicht unerheblichen Steuern, dem Insolvenzschuldner wieder aufgebürdet?
Also, wie gesagt, wegen des Falles meiner Frau, da können wir keine Klage führen und uns wehren. Aber im Hinblick darauf, dass wir ja kein Einzelfall sind, wäre es doch sinnvoll, wenn sich igrend jemand zum Wohle aller in Bedrängnis geratener Schuldner damit beschäftigen würde, um gegebenenfalls eine rechtliche Situation zu schaffen, die hilft, solche Willkür zu verhindern.
Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Hi MMchen60,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen" geschaut?
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Außer meiner aufrichtigen Bewunderung des Problems, welches ich noch nie hatte, sowie der Tatsache, dass ich eure Entrüstung über die Mitteilung der Verwalterin sehr gut nachvollziehen kann, kann ich ohne sehr intensive Recherche da leider aktuell kaum inhaltlilch erhellendes zu beitragen.
Aber ich habe das von der Verwalterin angeführte Urteil grade mal quergelesen - es erscheint mir nach meiner Lesart die Auffassung der Insolvenzverwalterin in diesem Zusammengang nicht zu bekräftigen. Ganz im Gegenteil.
In dem dort verhandelten Fall ging es um einen Steuerbescheid der NACH Beendigung des Verfahrens erging und sich auf Zeiten der Abtretungsphase bezog. Es wurde darum gestritten, wer denn nun für die Forderung dieser eigentlichen "Masseschuld" (wird auch im Urteil so bekannt) haftbar ist wenn die Masse bereits verteilt wurde - der Steuerschuldner oder die (ehemalige) Insolvenzmasse/verwaltung.
Der BGH hat in diesem Falle auf den Steuerschuldner entschieden, aber u.a. ausdrücklich mit der Begründung, dass es zum Zeitpunkt des Bescheids keine Masse mehr gab (die war ja schon verteilt) und die Insolvenzverwaltung zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Steuerschuld hatte.
Da es bei euch so ist, dass die Abtretungsphase noch läuft und die Verwaltung ja nun auch Kenntnis von dem Steuerbescheid hat, würde ich nach meiner Lesart mal behaupten: Das Urteil sagt eigentlich das Gegenteil von dem was die Verwalterin euch weißmachen will.
Eine wirklich spannende Frage und ein spannendes Thema - auch mich würden andere Meinungen oder gar fundiertes Wissen dazu sehr interessieren.
Aber ich habe das von der Verwalterin angeführte Urteil grade mal quergelesen - es erscheint mir nach meiner Lesart die Auffassung der Insolvenzverwalterin in diesem Zusammengang nicht zu bekräftigen. Ganz im Gegenteil.
In dem dort verhandelten Fall ging es um einen Steuerbescheid der NACH Beendigung des Verfahrens erging und sich auf Zeiten der Abtretungsphase bezog. Es wurde darum gestritten, wer denn nun für die Forderung dieser eigentlichen "Masseschuld" (wird auch im Urteil so bekannt) haftbar ist wenn die Masse bereits verteilt wurde - der Steuerschuldner oder die (ehemalige) Insolvenzmasse/verwaltung.
Der BGH hat in diesem Falle auf den Steuerschuldner entschieden, aber u.a. ausdrücklich mit der Begründung, dass es zum Zeitpunkt des Bescheids keine Masse mehr gab (die war ja schon verteilt) und die Insolvenzverwaltung zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Steuerschuld hatte.
Da es bei euch so ist, dass die Abtretungsphase noch läuft und die Verwaltung ja nun auch Kenntnis von dem Steuerbescheid hat, würde ich nach meiner Lesart mal behaupten: Das Urteil sagt eigentlich das Gegenteil von dem was die Verwalterin euch weißmachen will.
Eine wirklich spannende Frage und ein spannendes Thema - auch mich würden andere Meinungen oder gar fundiertes Wissen dazu sehr interessieren.
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Bei Ihnen dürfte das Problem sein, dass Sie sich bereits in der WVP befinden. in der WVP gibt es ja gar keinen "InsoVerwalter" mehr. Ihre ehemalige Verwalterin ist jetzt Treuhänderin. Die Insolvenzmasse ist so oder so verteilt, die Masse aus der WVP ist eine "andere" Masse. Und das ist der Fall aus dem BFH-Urteil. Fraglich ist dabei, ob noch später aufkommende Masseverbindlichkeiten in der WVP noch gezahlt werden dürfen. Bei denen, die im Insolvenzverfahren feststehen, ist es klar. Aber die, die in der WVP auftauchen? Zivilrechtlich nicht geklärt. Ihnen würde nur eine Zivilklage bleiben. Wahrscheinlich würden sie aber schon aus dem Grunde verlieren, dass es ja rechtlich gar kein zu Beklagenden (InsoVerwalter) mehr gibt.
Wäre das im InsoVerfahren gewesen, sehe es möglicherweise anders aus. Aber auch da hätten sie dann klagen müssen.
Wäre das im InsoVerfahren gewesen, sehe es möglicherweise anders aus. Aber auch da hätten sie dann klagen müssen.
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Tja ja, unsere Rechtssprechung. Da ist doch ein Loch in der Gesetzgebung. Zum einen will man vom Gesetz her helfen, dass Schuldner wieder auf die Beine kommen und zum anderen, fallen sie durch diese Gesetzeslücke sofort wieder in die Schuldenfalle, wenn es sich um höhere Versicherungsbeträge handelt. Also, in unserem Falle war das eine kleine Versicherung mit etwa €6000,00 Kapitalabfindung. Ich denke da mal aber an andere Leute, die Versicherungen mit Abfindungen von über € 100000,00 haben, was ja nicht mehr selten ist. Da fallen ganz schnell mal € 30.000,00 bis € 40.000,00 Steuern an und zusätzlich, sofern derjenige nicht privat krankenversichert ist, auch noch Krankenkassenbeiträge.Graf Wadula hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 21:22 .... Aber die, die in der WVP auftauchen? Zivilrechtlich nicht geklärt. Ihnen würde nur eine Zivilklage bleiben. Wahrscheinlich würden sie aber schon aus dem Grunde verlieren, dass es ja rechtlich gar kein zu Beklagenden (InsoVerwalter) mehr gibt.
Wäre das im InsoVerfahren gewesen, sehe es möglicherweise anders aus. Aber auch da hätten sie dann klagen müssen.
Wäre wirklich toll, wenn sich eine Gruppe zusammenschließen könnte um das Thema mal BGH-mäßig abklopfen zu lassen. Das kann der Gesetzgeber doch so nicht gemeint haben!!!
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Tjo, abgesehen davon, dass ich mich in meinem ersten Post hier beim "Wording" Insolvenzverwalter-Treuhänder habe falsch anstecken lassen, bin auch in einigermaßen schockiert, dass die Ausführungen des Grafen (wie eigentlich immer) zutreffend zu sein scheinen.
Sowas hatte ich in der Tat noch nie - und auch mir erscheint der Zusammenhang aus Deiner Sicht haarsträubend.
Ich habe im Laufe der Woche versucht, Kollegen von hoher Weisheit zu finden die mir dazu etwas sagen konnten. Der einzige den ich gefunden habe, hat dem Grafen zugestimmt - und hat seine Erleichterung darüber zum Ausdruck gebracht, dass auch er so eine Konstellation noch nie zu betreuen hatte.
Es ist aber auch so, dass mir (wie hoffentlich auch den meisten Kollegen) das grundsätzliche Problem mit derlei Versicherungen bekannt ist, wenn der Ratsuchende während des Verfahrens das Rentenintrittsalter erreichen wird.
Da gibt es Fälle bei denen im Verfahren eigentlich nichts zu holen war, der Verwalter den Zusammenhang aber erkannt hat und daher das Verfahren 4 Jahre+ offen gelassen hat um beim Renteneintritt des Schuldners das Wahlrecht ausüben zu können...
Von daher würde ich von vornherein in diese Richtung beraten, wodurch es zu dem Rattenschwanzproblem mit der Steuer überhaupt nicht kommen würde.
Ich werde den Fall mal so auf meiner nächsten Fortbildung vorstellen und mal sehen, was die Schwarmintelligenz dazu zu sagen hat.
Sowas hatte ich in der Tat noch nie - und auch mir erscheint der Zusammenhang aus Deiner Sicht haarsträubend.
Ich habe im Laufe der Woche versucht, Kollegen von hoher Weisheit zu finden die mir dazu etwas sagen konnten. Der einzige den ich gefunden habe, hat dem Grafen zugestimmt - und hat seine Erleichterung darüber zum Ausdruck gebracht, dass auch er so eine Konstellation noch nie zu betreuen hatte.
Es ist aber auch so, dass mir (wie hoffentlich auch den meisten Kollegen) das grundsätzliche Problem mit derlei Versicherungen bekannt ist, wenn der Ratsuchende während des Verfahrens das Rentenintrittsalter erreichen wird.
Da gibt es Fälle bei denen im Verfahren eigentlich nichts zu holen war, der Verwalter den Zusammenhang aber erkannt hat und daher das Verfahren 4 Jahre+ offen gelassen hat um beim Renteneintritt des Schuldners das Wahlrecht ausüben zu können...
Von daher würde ich von vornherein in diese Richtung beraten, wodurch es zu dem Rattenschwanzproblem mit der Steuer überhaupt nicht kommen würde.
Ich werde den Fall mal so auf meiner nächsten Fortbildung vorstellen und mal sehen, was die Schwarmintelligenz dazu zu sagen hat.
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Ich glaube tatsächlich, der Fall kommt sehr sehr selten vor. denn hier ist ja das "Unglück" gewesen, dass zwischen der Vereinnahmung der Versicherungsbeträge und der Steuerforderung die Aufhebung des Insoverfahrens kam. Es wird schon anders, wenn die Steuerforderung während des InsoVerfahrens gekommen wäre.
Ein Beispiel, was viel häufiger vorkommt, ist doch die Lohnsteuerberechnung am Ende des Jahres. Sprich: Die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgt monatlich nach dem Nettoeinkommen und am Ende des Jahres muss der Schuldner plötzlich hohe Beträge Steuern nachzahlen. das passiert des häufigeren bei Betriebsrenten oder Renten mit Vermögen (Kommanditeinlagen) und da hat ja der BGH kürzlich auch gerade entschieden, dass man letztlich nichts machen kann: BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - IX ZB 2/18 -
MMchen60: wie gesagt, das hat eigentlich nichts mit der Rechtsprechung zu tun. Das ist die Gesetzeslage, die auch nur schwerlich geändert werden könnte. Um mal ein Beispiel zugunsten eines Schuldners zu nennen: wenn ein Gläubiger seine Forderung nicht anmeldet und er somit bis Aufhebung des Insoverfahrens nicht geprüft wurde, ist er auch raus. Da kann er auch 1000mal vortragen, er habe von dem Insovenzverfahren nichts gewusst.
Ein Beispiel, was viel häufiger vorkommt, ist doch die Lohnsteuerberechnung am Ende des Jahres. Sprich: Die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgt monatlich nach dem Nettoeinkommen und am Ende des Jahres muss der Schuldner plötzlich hohe Beträge Steuern nachzahlen. das passiert des häufigeren bei Betriebsrenten oder Renten mit Vermögen (Kommanditeinlagen) und da hat ja der BGH kürzlich auch gerade entschieden, dass man letztlich nichts machen kann: BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - IX ZB 2/18 -
MMchen60: wie gesagt, das hat eigentlich nichts mit der Rechtsprechung zu tun. Das ist die Gesetzeslage, die auch nur schwerlich geändert werden könnte. Um mal ein Beispiel zugunsten eines Schuldners zu nennen: wenn ein Gläubiger seine Forderung nicht anmeldet und er somit bis Aufhebung des Insoverfahrens nicht geprüft wurde, ist er auch raus. Da kann er auch 1000mal vortragen, er habe von dem Insovenzverfahren nichts gewusst.
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Naja, aber wenn man das mal durchspielt:Graf Wadula hat geschrieben: ↑10. Jan 2020, 09:59 Ich glaube tatsächlich, der Fall kommt sehr sehr selten vor. denn hier ist ja das "Unglück" gewesen, dass zwischen der Vereinnahmung der Versicherungsbeträge und der Steuerforderung die Aufhebung des Insoverfahrens kam. Es wird schon anders, wenn die Steuerforderung während des InsoVerfahrens gekommen wäre
Ein Schuldner hat einen entsprechenden Vertrag. Der Verwalter sieht das, schaut sich das Alter bzw. Renteneintrittsalter der Person an und denkt sich: Wenn ich jetzt 3-4 Jahre das Verfahren offen halte, kann ich das Wahlrecht ausüben und "mir" das Geld reintun.
Wenn der Verwalter derart auf Zack ist so zu handeln, dann wird er ja auch die Rechtsprechung kennen und nach diesem "Move" zügig auf die Aufhebung hinwirken, damit er die Nachversteuerung nicht aus der Masse nehmen muss - oder habe ich da einen Denkfehler?
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Re: Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Nach außen könnte man das tatsächlich denken. Zumal die Steuern vom Finanzamt erhoben werden und das ja wahrscheinlich erst am Anfang des nächsten Jahres. Aber auf der anderen Seite darf man § 61 InsO nicht vergessen. Der Insolvenzverwalter haftet persönlich für die Nichterfüllung. Interessant wäre natürlich, wenn der Schuldner dann diese Forderung nicht erfüllen kann. Dann wird sich das FA möglicherweise an den InsoVerwalter halten. Und wenn er dann mit dieser Begründung kommt... Und Du weißt ja, Bei Steuerschulden droht auch immer Steuerstrafverfahren. Also ich persönlich würde das nicht absichtlich so durchführen. Das wäre mir zu heiß.
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