ich hätte eine kurze Frage zu einer angemeldeten VbuH. Meine stammt von einem bekannten schwedischen Möbelhaus und beläuft sich +/- auf den Betrag, den ich derzeit monatlich ohnehin abführe. Theoretisch könnte ich diese Forderung also mit einem Schlag vom Tisch haben, sobald ich über mein Einkommen wieder komplett verfügen darf.
Aber wie läuft das ab? Dieser Gläubiger bekommt ja auch was vom Kuchen ab während des Verfahrens, oder? Das heißt, die Forderung dürfte sich dann verringern um diese Summe? Wenn's wahrscheinlich auch nur einstellige Beträge sind. Läuft die Verzinsung während des Verfahrens weiter?
Kommt der Gläubiger auf mich zu oder darf ich ihm ein Angebot unterbreiten sobald ich den Aufhebungsbescheid habe?
Ich möchte das gerne dann alles asap erledigt haben.
Danke für eure Hilfe!

(PS: WVP läuft seit 09/18, vorzeitige RSB in 06/20 angestrebt)